Im Supermarkt müssen Preise ja auch ausgezeichnet werden.
Bei Internet-Käufen muss klar sein, das man den Preis gesehen hat und ihn bezahlen will.
Solche "Abos" können immer zum nächsten Monat gekündigt werden.
Online über ein Portal des Verbraucherschutzes (auch für T-Com und Premiere-Kündigungen gedacht) usw.
Aber wenn sowas mieses wie Abofallen oder Pseudo-Analog-Käse und Pseudo-Schinken jahrelang existieren kann, können wir uns den Rest des Zustandes von Deutschland ja denken.
sofort stoppen schrieb:
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> Aber wenn sowas mieses wie Abofallen oder Pseudo-Analog-Käse und
> Pseudo-Schinken jahrelang existieren kann, können wir uns den Rest des
> Zustandes von Deutschland ja denken.
Analogkäse wird m.W. nie als Käse ausgezeichnet, sondern als "Pflanzlicher Pizzabelag" und ähnliches. OK, wenn man Essen geht, kann einem das untergeschoben werden. Aber glücklicherweise kennzeichnen unsere lokalen Pizzerien das, da ist z.B. eine Fußnote hinter der Schinkenpizza, die besagt, dass es sich um Formfleisch handelt.
Ansonsten hilft immer "lesen", auch wenn es nur klein daneben steht. So ist z.B. meistens tatsächlich die Rede von "Eis mit Vanillegeschmack", wenn keine Vanille drin ist. Auch die "Wasabi-Erdnüsse" waren korrekt bezeichnet: Da stand drauf "Wasabi-Geschmack". Ich habe es mir angewöhnt, besonders bei vermeintlichen Wellness-Produkten zuerst die Zutatenliste und die Nährwertangaben zu lesen. Fehlen letztere, gehe ich generell von "Mogelpackung mit vielen Kalorien" aus.
Man müsste nur beschliessen, dass Abo's z.B. erst dann zustande kommen, wenn der Kunde den Vertrag schriftlich in Papierform unterschreibt und zurücksendet.
Der Spuk wäre dann sofort vorbei, genauso wie Telefongeschäfte...
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"Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"
- Autor unbekannt -
Das mit Papierform ist sinnvoll, aber oft mühselig. Also Ergänzungsvorschlag:
Ich würde verlangen, das man sowas per PIN/TAN beim Online-Banking bestätigen KANN. Natürlich nur beim ersten Mal und nicht jedes mal, wo die tageszeitung oder Vermieter den Monatsbeitrag abbuchen will.
Ansonsten halt schriftlich für NONline-Banker (Rentner ohne PC usw.).
Das wäre für Zeitungs-abos usw. viel besser und die telefon-vertrag-Mafia würde es auch austrocknen.
Aber den Banken ist es wohl egal.
Kündigen usw. kann man natürlich auch über das Onlinebanking.
Die Abos sind als Microformate/xml hinterlegt und man darf nur bestimmte % pro Jahr erhöhen.
Dann kann eine kleine Zeitschrift nicht vor dem Konkurs noch die Konten ihre Abonnenten leer-plündern.
Oder bei Händlern gibt es pseudo-lastschrift wo man per Pin-TAN JEDE Abbuchung freischalten muss.
Das wäre mal richtig nett und vorteilhaft. Weil man alle Abos übers Online-banking verwalten kann. Preiserhöhungen sind nur in bestimmten Ausmaßen zulässig usw.
Aber wie gesagt: Banken wollen das nicht :-((((
Wie naiv bist Du eigentlich?
Ich empfehle mal diese Lektüre hier:
http://foodwatch.de/buch_abgespeist/index_ger.html
oder einfach ein paar Beispiele hier:
http://www.abgespeist.de/der_goldene_windbeutel_2010/abstimmen/index_ger.html
(leider braucht die Seite für vieles Flash, aber trotzdem lesenswert)...
ich pin gegaisteta jampaa nuzer unt lade täglich unmängen an bildarn runta ... kan ich nuhr empfählen
Analogkäse = "Käse-Zubereitung"
Speiseeis = "Eis ohne jeden Milchanteil"
Schinkenbrot = "Bedarf keiner Zusätze echten Schinkens, kann aus 'Formfleisch' gepresst sein"
Kalbsleberpastete = "Bedarf keinem Zusatz von Kalbsleber"
uvm... Das "Lebensmittelbuch" ist ein Witz.
und?
genau das hat er ja geschrieben...
nicht auf die bunten Packungsbilder verlassen sondern die Inhaltsstoffe u Nähwertangaben lesen...
War da nicht einmal ein Gerichtsverfahren:
Da war die Abofalle so aufgebaut, daß *keine* Preisangabe angezeigt wurde, wenn man durch Anklicken eines Links z. B. aus dem Google-Suchergebnis auf die Seite gelangte.
Wenn dann der Ermittlungsbeamte die URL direkt anwählte erschien wie durch ein Wunder *RIESENGROSS* eine Preisangabe.
Jo so etwas ist mal meiner Freundin passiert.
Habe auch die Seite eingetippt und mich gewundert dass da groß der Preis steht... dann nochmal über einen Werbelink rein und.. oh wunder, keine Preisangabe mehr (auser in den AGBs im kleingedruckten)!
In nem freundlichen Brief den Betreiber auf den Misstand hingewiesen und einfach alle weiteren Mails/Briefe ignoriert... hilft immer.
> Da war die Abofalle so aufgebaut, daß *keine* Preisangabe angezeigt wurde, wenn man durch Anklicken eines Links z. B. aus dem Google-Suchergebnis auf die Seite gelangte.
Auch das braucht keine neuen Gesetze: das ist schlicht und einfach Betrug, also ein existierender Straftatbestand. Vielleicht sollten wir eher an der "Medientauglichkeit" der Staatsanwaltschaft arbeiten als an neuen Gesetzen.
Vorsicht bei GMX und ihrem kostenlosen "Probeabo".
Ohne zu bestätigen (den Vorgang sogar abgebrochen)hat man auf einmal dieses kostenlose Probeabo am Hacken wie es mir und vielen anderen ergangen ist.
GMX hat auch keinen Bestätigungsbutton eingebaut und merkwürdigerweise wollten die bei diesem kostenlosen Probeabo auch gleich mal die Kontodaten haben.
Das zum Thema Mafia im Internet.!!!!!!!!!!!!!!
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