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BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

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  1. BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Kein Anlass zu Jubel 02.03.10 - 10:29

    Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung ... ist mit Art.
    10 GG _nicht_ schlechthin unvereinbar."
    Nur das aktuelle Gesetz ist verfassungswidrig. Es wird also ein neues geben.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

  2. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Damrod 02.03.10 - 10:31

    Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU Vorgabe gibt, die umzusetzen ist. Aber das es nicht mehr in der Art und Weise, und vor allem Umfang von statten geht wie bisher - das ist ja schon mal was

  3. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Kein Anlass zu Jubel 02.03.10 - 10:46

    Damrod schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU
    > Vorgabe gibt, die umzusetzen ist.
    Ja aber ich verstehe nicht warum sich alle freuen. Es wurde gerade die 6monatige anlasslose Speicherung für grundgesetzkonform angesehen.

    Zudem tut das Gericht so, als ob die Datensicherheit das größte Problem wäre, nicht die Speicherung an sich. Es wird also ein bisschen Richtervorbehalt usw. angeflanscht und dann haben wir VDS 2.0.

    Und zur EU: Das deutsche Volk hat sich bis heute keine neue Verfassung gegeben. Das ist meine Meinung.

  4. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Dr Obvious 02.03.10 - 10:48

    Kein Anlass zu Jubel schrieb:
    -----------------------------------------------------------------
    > Und zur EU: Das deutsche Volk hat sich bis heute keine neue Verfassung
    > gegeben. Das ist meine Meinung.

    Second that. Aber was hat das mit der EU zu tun?

  5. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Kaugummi 02.03.10 - 10:49

    Damrod schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU
    > Vorgabe gibt, die umzusetzen ist. Aber das es nicht mehr in der Art und
    > Weise, und vor allem Umfang von statten geht wie bisher - das ist ja schon
    > mal was

    Außer der Streit zwischen Griechenland und Deutschland eskaliert und ein Land von beiden muss die EU verlassen. Und wenn es Deutschland ist dann haben wir keine Vorratsdatenspeicherung mehr.
    Aber das wird nicht passieren. Unser Wirtschaft- und Finanzsystem hält das aus.

  6. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Atrocity 02.03.10 - 10:50

    Jap, das sehe ich auch so.

    Da werden einige der Jubler noch ein böses Erwachen erleben.

  7. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor mw88 02.03.10 - 11:00

    Würde dann die Mark zurück kommen?

    Ich vermisse das 5 Mark Stück!

  8. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor IrgendEinAnderer 02.03.10 - 11:13

    > Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung ... ist mit Art.
    > 10 GG _nicht_ schlechthin unvereinbar."
    > Nur das aktuelle Gesetz ist verfassungswidrig. Es wird also
    > ein neues geben.

    Es heißt dort aber auch: "Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der TK-verkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt." und im Weiteren wird darauf eingegangen, dass eine richterliche Anordung für diesen Ausnahmefall auf jeden Fall erforderlich ist.

    Dieser Grundsatz mach meiner Meinung nach Sinn. Das "Gießkannenprinzip" für alle wird aufgehoben, doch wenn es begründete Situationen gibt in denen es der Strafverfolgung erheblich weiterhilft, dann kann es ausnahmsweise erlaubt werden.

  9. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor magic23 02.03.10 - 11:23

    Eben, das Wichtigste an dem Urteil ist, dass nicht mehr wirklich verdachtsunabhängig gespeichert werden darf. Bei begründetem Verdacht sieht das natürlich anders aus. Aber eben nicht mehr alle und dann mal schauen was man so findet.

    So müsste man in Zukunft, um ALLE Daten weiter speichern zu können, 82 Millionen Zustimmungen von Richtern eingeholt werden. Und DAS ist durchaus ein GROSSER Unterschied zu dem was im Moment noch Sache ist.

  10. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor namename 02.03.10 - 11:40

    Ich habe das anders verstanden. Fuer den Zugriff ist der Richtervorbehalt erwuenscht, nicht aber fuer die Speicherung der Daten aller. =/

  11. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Ainer v. Fielen 02.03.10 - 11:52

    Du hast es richtig gelesen und verstanden...

    ___________

    "Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"

    - Autor unbekannt -

  12. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Atrocity 02.03.10 - 12:05

    So hatte ich das auch verstanden. Ein Sieg wäre es gewesen wenn die Speicherung an sich illegal gewesen wäre.

  13. Na und?

    Autor DerRofl 02.03.10 - 12:13

    Zum einen haut das "anlasslos" nach dem BVerfG Urteil so schon mal nicht mehr hin.

    Wenn nun eine neue VDS noch anlassgebunden aufgrund einer richterlichen Anordnung im Einzelfall für einzelne Verdächtige Sechs Monate lang Daten erfasst, Speichert und der Strafverfolgung zur Verfügung stellt, dann wird wohl kaum noch einer ein Problem mit einem derartigen Gesetz haben.

    Die VDS ist ja nicht perse als böse zu verteufeln, lediglich die nun gekippte Umsetzung war nicht haltbar. Ohne den geringsten Verdacht die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, in bester Stasi-Manier erstmal alles Sammeln was geht und jedem Hinz und Kunz diese Daten nach gut Dünken zur Verfügung zu stellen und dabei den Datenschutz komplett zu ignorieren, das ist einer Demokratie nicht würdig.

  14. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor magic23 02.03.10 - 12:17

    Jau, das scheint zu stimmen. Da hatte ich wohl auch einen Anfall von Euphorie als ich das geschrieben habe.

    Will aber auf einen anderen Kommentar hinweisen:

    "sie sagen, dass irgendeine art von Speicherung prinzipiell NICHT
    gegen die Verfassung verstößt - über eine konforme Form wird nichts
    genannt - weil Richter eben nicht die kreativen sind - ueber die
    konkrete Form muss sich der Gesetzgeber gedanken machen

    und diese Form hat nun enge Grenzen erhalten - ich halte es nach
    diesem Urteil praktisch für unmöglich die "Aufgabe" zu lösen eine
    verfassungskonforme VDS zu kreiern, die den "Strafverfolgern"
    effektiv irgendwas bringen wuerde ..

    letztendlich geht es ja vielmehr um die nutzung der Daten - viele VDS
    inhalte waren ja auch schon vor diesem Wahnwitz da - weil der
    Telko-Anbieter die einfach braucht - die waren aber zurecht durch das
    Telko-Geheimnis geschuetzt - und das wurde durch Kalzruhä nochmla
    klip und klar gemacht

    du musst einfach hinschauen, was so ein gericht ist - was sie koennen
    und was sie eben nicht koennen ..

    die Karlsruher richter haben dieses thema wesentlich grundsätzlicher
    geurteilt als die VDS es allein darstellen koennte .. und da kann man
    eben andere beduerfnisse (abrechnung durch verbindungsdaten etc)
    nicht ausklammern .. das gericht kann eben NICHT ausschliessen, dass
    es bedarf zur speicherung geben kann der aber verfassungskonform ist
    .. sollte es das im konkreten fall in der zukunft nicht sein, dann
    muss das eben wieder durch ein gericht geklaert werden .. "

    Ist nicht von mir, ist aber auch eine interessante Betrachtungsweise..

  15. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Strichcode 02.03.10 - 12:27

    Atrocity schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So hatte ich das auch verstanden. Ein Sieg wäre es gewesen wenn die
    > Speicherung an sich illegal gewesen wäre.

    Das hätte vermutlich einen Konflikt mit der Souveränität der EU provoziert. Soviel Courage traue ich den staatstragenden Damen und Herren nicht zu. Das Gericht ist nicht vom Volk und fürs Volk gewählt, sondern sind handverlese, zuverlässige Leute vom Staatsapparat.

  16. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor scooter010 02.03.10 - 12:55

    @ Strichcode

    Wenn das wahr sein sollte, würde die Gewaltenteilung damit ad absurdum geführt werden und damit unser komplettes Staatsystem. Natürlich wissen auch Richter, was für Folgen durch ihr Urteil entstehen könnten, jedoch bezweifel ich, dass ein deutsches "Nein" zur VDS die EU ernsthaft gefährden würde.

    Auch denke ich nicht, dass wir aufgrund der EU, unsere Verfassung aufgeben müssen. Wenn das so wäre, wäre der Beitritt zur EU aufgrund des Art. 79 schon Verfassungswidrig. Art. 79 ist doch der sog. Unendlichkeitsparagraph, der selbst und durch ihn die Paragraphen 10 und noch einer. Wir können nicht zugunsten der EU auf unsere eigene Verfassung verzichten. Ich denke, über kurz oder lang wird es noch zu weiteren Wiedersprüchen zwischen EU und unserer Verfassung kommen. Frage wird dann nur sein, wer am längeren Hebel sitzt.

    So on

  17. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor Lalaaaaa 02.03.10 - 13:15

    IrgendEinAnderer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Es heißt dort aber auch: "Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer
    > vorsorglich anlasslosen Speicherung der TK-verkehrsdaten setzt voraus, dass
    > diese eine Ausnahme bleibt." und im Weiteren wird darauf eingegangen, dass
    > eine richterliche Anordung für diesen Ausnahmefall auf jeden Fall
    > erforderlich ist.
    >
    > Dieser Grundsatz mach meiner Meinung nach Sinn. Das "Gießkannenprinzip" für
    > alle wird aufgehoben, doch wenn es begründete Situationen gibt in denen es
    > der Strafverfolgung erheblich weiterhilft, dann kann es ausnahmsweise
    > erlaubt werden.

    Ja aber inwiefern ist das denn dann "anlaßlos"?? Das widerspricht sich doch. Entweder ich habe einen Anlaß oder eben nicht. Wie soll eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung die Ausnahme darstellen? Wird da einmal im Monat gewürfelt? Über die Begründungen des BVerfG mußte ich schon öfter lachen. Anscheindend wissen die gar nicht was für ein Schwachsinn die manchmal schreiben.

  18. Hey, Kasper!

    Autor Jurastudent 02.03.10 - 13:39

    Bist Du jetzt stolz auf Dich?

  19. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor IrgendEinAnderer 02.03.10 - 13:45

    > Ja aber inwiefern ist das denn dann "anlaßlos"?? Das
    > widerspricht sich doch. Entweder ich habe einen Anlaß oder
    > eben nicht. Wie soll eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung
    > die Ausnahme darstellen? Wird da einmal im Monat gewürfelt?
    > Über die Begründungen des BVerfG mußte ich schon öfter lachen.
    > Anscheindend wissen die gar nicht was für ein Schwachsinn die
    > manchmal schreiben.

    Kurz ein Beispiel (rein hypothetisch und derzeit ohne gesetzliche GRundlage aber nach dem Urteil könnte sowas einmal ein Gesetzt werden).

    Der BND hat den konkreten Verdacht für einen unmittelbar bevorstehenden Terroranschlag und kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass dieser aus der Stadt XYZ aus geplant wird. Ein Richter könnte demnach anordnen, dass von allen Mobiltelefonen, die sich in den nächsten Wochen im Umkreis dieser Stadt befinden die Verbindungsdaten gespeichert werden müssen. Hierbei werden also auch in die Verbindungsdaten von unbeteiligten Dritten (die keinen Anlass zu einem Verdacht gegen sie gegeben haben) erfasst und begrenzt gespeichert.

  20. Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich!

    Autor oöüi 02.03.10 - 14:18

    magic23 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Eben, das Wichtigste an dem Urteil ist, dass nicht mehr wirklich
    > verdachtsunabhängig gespeichert werden darf.
    IP-Adressen sieht das Urteil aber nicht als sehr schutzwürdig an. Natürlich darf diese Zuordnung IP(Uhrzeit) -- Anschlussinhaber weiterhin gespeichert werden. Künftig ist da auch bei Ordnungswidrigkeiten ohne Richtervorbehalt eine Auskunft möglich.

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