Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung ... ist mit Art.
10 GG _nicht_ schlechthin unvereinbar."
Nur das aktuelle Gesetz ist verfassungswidrig. Es wird also ein neues geben.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU Vorgabe gibt, die umzusetzen ist. Aber das es nicht mehr in der Art und Weise, und vor allem Umfang von statten geht wie bisher - das ist ja schon mal was
Damrod schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU
> Vorgabe gibt, die umzusetzen ist.
Ja aber ich verstehe nicht warum sich alle freuen. Es wurde gerade die 6monatige anlasslose Speicherung für grundgesetzkonform angesehen.
Zudem tut das Gericht so, als ob die Datensicherheit das größte Problem wäre, nicht die Speicherung an sich. Es wird also ein bisschen Richtervorbehalt usw. angeflanscht und dann haben wir VDS 2.0.
Und zur EU: Das deutsche Volk hat sich bis heute keine neue Verfassung gegeben. Das ist meine Meinung.
Kein Anlass zu Jubel schrieb:
-----------------------------------------------------------------
> Und zur EU: Das deutsche Volk hat sich bis heute keine neue Verfassung
> gegeben. Das ist meine Meinung.
Second that. Aber was hat das mit der EU zu tun?
Damrod schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das da wieder was nachkommt, ist ja klar. Alleine schon weil es ne EU
> Vorgabe gibt, die umzusetzen ist. Aber das es nicht mehr in der Art und
> Weise, und vor allem Umfang von statten geht wie bisher - das ist ja schon
> mal was
Außer der Streit zwischen Griechenland und Deutschland eskaliert und ein Land von beiden muss die EU verlassen. Und wenn es Deutschland ist dann haben wir keine Vorratsdatenspeicherung mehr.
Aber das wird nicht passieren. Unser Wirtschaft- und Finanzsystem hält das aus.
Jap, das sehe ich auch so.
Da werden einige der Jubler noch ein böses Erwachen erleben.
Würde dann die Mark zurück kommen?
Ich vermisse das 5 Mark Stück!
> Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung ... ist mit Art.
> 10 GG _nicht_ schlechthin unvereinbar."
> Nur das aktuelle Gesetz ist verfassungswidrig. Es wird also
> ein neues geben.
Es heißt dort aber auch: "Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der TK-verkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt." und im Weiteren wird darauf eingegangen, dass eine richterliche Anordung für diesen Ausnahmefall auf jeden Fall erforderlich ist.
Dieser Grundsatz mach meiner Meinung nach Sinn. Das "Gießkannenprinzip" für alle wird aufgehoben, doch wenn es begründete Situationen gibt in denen es der Strafverfolgung erheblich weiterhilft, dann kann es ausnahmsweise erlaubt werden.
Eben, das Wichtigste an dem Urteil ist, dass nicht mehr wirklich verdachtsunabhängig gespeichert werden darf. Bei begründetem Verdacht sieht das natürlich anders aus. Aber eben nicht mehr alle und dann mal schauen was man so findet.
So müsste man in Zukunft, um ALLE Daten weiter speichern zu können, 82 Millionen Zustimmungen von Richtern eingeholt werden. Und DAS ist durchaus ein GROSSER Unterschied zu dem was im Moment noch Sache ist.
Ich habe das anders verstanden. Fuer den Zugriff ist der Richtervorbehalt erwuenscht, nicht aber fuer die Speicherung der Daten aller. =/
Du hast es richtig gelesen und verstanden...
___________
"Aufgrund der globalen Klimaerwärmung sowie der gegenwärtigen Finanzkrise wird das Licht am Ende des Tunnels nun abgeschaltet!"
- Autor unbekannt -
So hatte ich das auch verstanden. Ein Sieg wäre es gewesen wenn die Speicherung an sich illegal gewesen wäre.
Zum einen haut das "anlasslos" nach dem BVerfG Urteil so schon mal nicht mehr hin.
Wenn nun eine neue VDS noch anlassgebunden aufgrund einer richterlichen Anordnung im Einzelfall für einzelne Verdächtige Sechs Monate lang Daten erfasst, Speichert und der Strafverfolgung zur Verfügung stellt, dann wird wohl kaum noch einer ein Problem mit einem derartigen Gesetz haben.
Die VDS ist ja nicht perse als böse zu verteufeln, lediglich die nun gekippte Umsetzung war nicht haltbar. Ohne den geringsten Verdacht die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, in bester Stasi-Manier erstmal alles Sammeln was geht und jedem Hinz und Kunz diese Daten nach gut Dünken zur Verfügung zu stellen und dabei den Datenschutz komplett zu ignorieren, das ist einer Demokratie nicht würdig.
Jau, das scheint zu stimmen. Da hatte ich wohl auch einen Anfall von Euphorie als ich das geschrieben habe.
Will aber auf einen anderen Kommentar hinweisen:
"sie sagen, dass irgendeine art von Speicherung prinzipiell NICHT
gegen die Verfassung verstößt - über eine konforme Form wird nichts
genannt - weil Richter eben nicht die kreativen sind - ueber die
konkrete Form muss sich der Gesetzgeber gedanken machen
und diese Form hat nun enge Grenzen erhalten - ich halte es nach
diesem Urteil praktisch für unmöglich die "Aufgabe" zu lösen eine
verfassungskonforme VDS zu kreiern, die den "Strafverfolgern"
effektiv irgendwas bringen wuerde ..
letztendlich geht es ja vielmehr um die nutzung der Daten - viele VDS
inhalte waren ja auch schon vor diesem Wahnwitz da - weil der
Telko-Anbieter die einfach braucht - die waren aber zurecht durch das
Telko-Geheimnis geschuetzt - und das wurde durch Kalzruhä nochmla
klip und klar gemacht
du musst einfach hinschauen, was so ein gericht ist - was sie koennen
und was sie eben nicht koennen ..
die Karlsruher richter haben dieses thema wesentlich grundsätzlicher
geurteilt als die VDS es allein darstellen koennte .. und da kann man
eben andere beduerfnisse (abrechnung durch verbindungsdaten etc)
nicht ausklammern .. das gericht kann eben NICHT ausschliessen, dass
es bedarf zur speicherung geben kann der aber verfassungskonform ist
.. sollte es das im konkreten fall in der zukunft nicht sein, dann
muss das eben wieder durch ein gericht geklaert werden .. "
Ist nicht von mir, ist aber auch eine interessante Betrachtungsweise..
Atrocity schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> So hatte ich das auch verstanden. Ein Sieg wäre es gewesen wenn die
> Speicherung an sich illegal gewesen wäre.
Das hätte vermutlich einen Konflikt mit der Souveränität der EU provoziert. Soviel Courage traue ich den staatstragenden Damen und Herren nicht zu. Das Gericht ist nicht vom Volk und fürs Volk gewählt, sondern sind handverlese, zuverlässige Leute vom Staatsapparat.
@ Strichcode
Wenn das wahr sein sollte, würde die Gewaltenteilung damit ad absurdum geführt werden und damit unser komplettes Staatsystem. Natürlich wissen auch Richter, was für Folgen durch ihr Urteil entstehen könnten, jedoch bezweifel ich, dass ein deutsches "Nein" zur VDS die EU ernsthaft gefährden würde.
Auch denke ich nicht, dass wir aufgrund der EU, unsere Verfassung aufgeben müssen. Wenn das so wäre, wäre der Beitritt zur EU aufgrund des Art. 79 schon Verfassungswidrig. Art. 79 ist doch der sog. Unendlichkeitsparagraph, der selbst und durch ihn die Paragraphen 10 und noch einer. Wir können nicht zugunsten der EU auf unsere eigene Verfassung verzichten. Ich denke, über kurz oder lang wird es noch zu weiteren Wiedersprüchen zwischen EU und unserer Verfassung kommen. Frage wird dann nur sein, wer am längeren Hebel sitzt.
So on
IrgendEinAnderer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Es heißt dort aber auch: "Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer
> vorsorglich anlasslosen Speicherung der TK-verkehrsdaten setzt voraus, dass
> diese eine Ausnahme bleibt." und im Weiteren wird darauf eingegangen, dass
> eine richterliche Anordung für diesen Ausnahmefall auf jeden Fall
> erforderlich ist.
>
> Dieser Grundsatz mach meiner Meinung nach Sinn. Das "Gießkannenprinzip" für
> alle wird aufgehoben, doch wenn es begründete Situationen gibt in denen es
> der Strafverfolgung erheblich weiterhilft, dann kann es ausnahmsweise
> erlaubt werden.
Ja aber inwiefern ist das denn dann "anlaßlos"?? Das widerspricht sich doch. Entweder ich habe einen Anlaß oder eben nicht. Wie soll eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung die Ausnahme darstellen? Wird da einmal im Monat gewürfelt? Über die Begründungen des BVerfG mußte ich schon öfter lachen. Anscheindend wissen die gar nicht was für ein Schwachsinn die manchmal schreiben.
Bist Du jetzt stolz auf Dich?
> Ja aber inwiefern ist das denn dann "anlaßlos"?? Das
> widerspricht sich doch. Entweder ich habe einen Anlaß oder
> eben nicht. Wie soll eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung
> die Ausnahme darstellen? Wird da einmal im Monat gewürfelt?
> Über die Begründungen des BVerfG mußte ich schon öfter lachen.
> Anscheindend wissen die gar nicht was für ein Schwachsinn die
> manchmal schreiben.
Kurz ein Beispiel (rein hypothetisch und derzeit ohne gesetzliche GRundlage aber nach dem Urteil könnte sowas einmal ein Gesetzt werden).
Der BND hat den konkreten Verdacht für einen unmittelbar bevorstehenden Terroranschlag und kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass dieser aus der Stadt XYZ aus geplant wird. Ein Richter könnte demnach anordnen, dass von allen Mobiltelefonen, die sich in den nächsten Wochen im Umkreis dieser Stadt befinden die Verbindungsdaten gespeichert werden müssen. Hierbei werden also auch in die Verbindungsdaten von unbeteiligten Dritten (die keinen Anlass zu einem Verdacht gegen sie gegeben haben) erfasst und begrenzt gespeichert.
magic23 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Eben, das Wichtigste an dem Urteil ist, dass nicht mehr wirklich
> verdachtsunabhängig gespeichert werden darf.
IP-Adressen sieht das Urteil aber nicht als sehr schutzwürdig an. Natürlich darf diese Zuordnung IP(Uhrzeit) -- Anschlussinhaber weiterhin gespeichert werden. Künftig ist da auch bei Ordnungswidrigkeiten ohne Richtervorbehalt eine Auskunft möglich.
Kommentare: 170 | letzter Beitrag 15:54 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 14:48 Uhr
Kommentare: 67 | letzter Beitrag 16:58 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

Immer wieder zeigt Google seine Project Glass genannten Datenbrillen, ohne aber bislang konkrete Ankündigungen zu machen. Neben zahlreichen Fotos, die mit der Brille gemacht wurden, stellte Google nun auch ein erstes Video, das mit der Brille aufgenommen wurde, ins Netz.

Symantec hat sich zu den Aussagen der Bundesregierung geäußert, nach denen Geheimdienste in der Lage seien, SSH oder PGP zu knacken oder zu umgehen. Mathematisch gesehen sei kein wirksamer Angriff bekannt.

Renesas ist nach Elpida der zweite schwer angeschlagene japanische Chiphersteller. Renesas, das Hitachi, Mitsubishi Electric und NEC gehört, macht Verlust und will seine größte Fabrik verkaufen.

RIM soll in den kommenden Tagen erneut einen massiven Stellenabbau ankündigen. "Ich habe herausgefunden, welche Teile ich in meinem Puzzle nicht mehr benötige", sagte Firmenchef Thorsten Heins.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.