Fällt unter "Vorratsdatenspeicherung" auch "wann welcher Anschluss mit welcher IP online war"?
ja. ansonsten könnte ja keiner 9 monate später feststellen, wer wann auf welchem torrent-tracker war.
danke für die schnelle antwort!
"Der Erste Senat hat jedoch seit März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgeschrieben, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. "
wie kann's dann sein, dass ein Kumpel (es war wirklich nicht ich ;) ) ne Rechnung von Universal über 2100€ kriegt, wenn das erst ein halbes Jahr her ist?
Oder fällt das runterladen von 3 Alben unter die Kategorie "besonders schwere Straftaten" - wohl kaum?!
Das ist eine schwere Straftat. Es handelt sich hiermit um um einen Raub! Räuberisch erzeugte Kopien müssen hart bestraft werden.
/fun off
Also war es rein theoretisch nicht rechtens, dass sein Provider die Daten rausgerückt hat?
Wäre gut für ihn, allerdings glaube ich eher, dass sich Golem mit der Formulierung etwas vertan hat.
Genau! Die ganze Härte des Gesetzes muss ihn treffen! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
nv schrieb:
> wie kann's dann sein, dass ein Kumpel (es war wirklich nicht ich ;) ) ne
> Rechnung von Universal über 2100€ kriegt
Na, da hat offenbar jemand anderen urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich gemacht. Scheisse gelaufen.
> Oder fällt das runterladen von 3 Alben
Um Runterladen handelt es sich bei Deinem Kumpel wohl kaum. Das gleichzeitige "Hochladen" ist eher das Problem (bei P2P sehr wahrscheinlich).
nv schrieb:
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> Also war es rein theoretisch nicht rechtens, dass sein Provider die Daten
> rausgerückt hat?
Welcher Provider war das denn?
nv schrieb:
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> wie kann's dann sein, dass ein Kumpel (es war wirklich nicht ich ;) ) ne
> Rechnung von Universal über 2100€ kriegt, wenn das erst ein halbes Jahr her
> ist?
>
> Oder fällt das runterladen von 3 Alben unter die Kategorie "besonders
> schwere Straftaten" - wohl kaum?!
Das Problem ist, dass hier die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten beim Provider ausgewertet werden, und damit die Bestandsdaten ermittelt werden, welche dann weitergegeben werden. Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich aber nur auf die Weitergabe der Verbindungsdaten. Das ist eine Lücke die gnadenlos ausgenutzt wird.
Du meinst, bei RapidShare laden wäre nicht verboten?
Himmerlarschundzwirn schrieb:
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> Du meinst, bei RapidShare laden wäre nicht verboten?
Nein. Ich meine, dass ich bisher keinen Fall kenne, bei dem das Downloaden abgemahnt wurde.
Danke Sinnfrei,
das war das, was ich wissen wollte!
Provider ist mir nicht bekannt, sry. Nur der Netzwerk und Tracker: Torrent, bitreactor.to.
Ja aber mit welcher Begründung sollte man das denn machen können? Ist ja keine VERBREITUNG urheberrechtlich geschützten Materials. Machtest mir den Eindruck, du kennst dich da mit der Rechtslage aus, deswegen frag ich.
nv schrieb:
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> Danke Sinnfrei,
>
> das war das, was ich wissen wollte!
Ihr solltet auch mal die Geschäftsbedingungen des Providers lesen. Vielleicht steht da auch was drin.
Himmerlarschundzwirn schrieb:
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> Ja aber mit welcher Begründung sollte man das denn machen können? Ist ja
> keine VERBREITUNG urheberrechtlich geschützten Materials.
Bei Rapidshare kann man auch hochladen. ;)
Sonst kommt es darauf an, wie Gerichte den Begriff "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" (§53 UrhG) interpretieren. D.h. ob man als User die Rechtswidrigkeit von Rapidshare-Angeboten erkennen kann oder nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
One Click Hoster werden sie trotzdem bald mit anderen Mitteln angehen. Siehe Mininova.
Damit, dem Gericht zu versichern, dass ich keine Ahnung davon hab, dass sich im Internet gar boshafte Gestalten umhertreiben, hab ich wohl schlechte Karten, wenn ich mein Geld als Computerfutzi verdiene...
Gesetzt das besagte Gericht sollte die Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklären oder es zumindest in abgeminderter Form tolerieren und nur Nachbesserungen am Gesetz aufgeben, sollte es mich nicht verwundern wenn ,,irgendwer'' die immer noch hoch unsicheren Provider Netze mit all ihren Usern für Zeitraum X als protest lahmlegen würde.
Da mittlerweile die ersten Ankündigen in diese Richtung in einschlägigen Foren diskutiert / kommuniziert werden ist die Befürchtung gegeben das durch ein solches eventl. bereits geplantes Vorgehen ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.
Andererseits wären von einer solchen Aktion nicht nur privat und geschäftskunden betroffen sondern auch einschlägige innerdeutsche Dienste könnten in ihrer Arbeit beieinflusst werden.
Somit wird die Entscheidung des Gerichtes mittlerweile nicht nur eine Richtungsweisung für die privaten Haushalte und ihre Bürger sondern greift auch in viel größerem Maße die ,,Macher'' des Gesetzes selbst an.
In spannungsvoller Erwartung auf das Urteil im Frühjahr nächten Jahres
Ein recht informiertes Wesen
nv schrieb:
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> danke für die schnelle antwort!
>
> "Der Erste Senat hat jedoch seit März 2008 mit mehreren einstweiligen
> Anordnungen festgeschrieben, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und
> Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. "
>
> wie kann's dann sein, dass ein Kumpel (es war wirklich nicht ich ;) ) ne
> Rechnung von Universal über 2100€ kriegt, wenn das erst ein halbes Jahr her
> ist?
>
> Oder fällt das runterladen von 3 Alben unter die Kategorie "besonders
> schwere Straftaten" - wohl kaum?!
Tja, das liegt an der Definition von einer "schweren Straftat",
wie z.B. das gewerbsmäßige Filesharen.
Das "gewerbsmäßige" wird neusprechmäßig daher konstruiert, daß dein Kumpel kein Geld bezahlte. Somit ist jedes Filesharen "gewerbsmäßig".
Gruß, EdN
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