Das Landgerichte es mit der auslegung der Gesetze recht locker nehmen kommt öfters mal vor. Etwa das Durchsuchungsbeschlüsse nicht Argumentiert werden (was aber so vorgesehen ist).
Das Urheberrecht ist als Recht weit unter dem Fernmeldegeheimnis angesiedelt. Was historisch gesehehn nach dem 3.Reich auch so vom Gesetzgeber gewollt war. Und daher ist dieses Urteil spätestens beim Bundesverfassungsgericht auch nicht mehr haltbar.
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