Denn es geht dem ursprünglichen Besitzer nichts verloren, und das ist der entscheidende Unterschied.
Eine Kopie heisst nicht, dass das automatisch ein entgangener Verlust ist, sondern im Normalfall eher sowieso nicht gekauft werden würde. Und DAS IST SO !
Vielleicht sollten die Rechteinhaber ihre Produkte einfach attraktiver machen, aber Peitsche ist ja viel einfacher als Zuckerbrot... Nur wird das "leider" nicht aufgehen, wartet's nur ab...
^_^
Kopieren ist sehr wohl Diebstahl.
Du bereicherst dich nämlich, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
AF schrieb:
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> Kopieren ist sehr wohl Diebstahl.
Illegale Vervielfältigung bzw. Verbreitung ist kein Diebstahl, sondern eine strafbare Urheberrechtsverletzung.
Die Effekte dieser Taten sind aber durchaus vergleichbar. (Das führe ich nicht näher aus, denn sowas sollte jeder wissen, der bis 3 zählen kann. Und bei allen anderen ist es zwecklos, das erklären zu wollen.)
> Du bereicherst dich nämlich, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
Das ist auch so ein Effekt. Wenn ich meine Kinofilme im Netz laden kann, gehe ich nicht mehr ins Kino (Ausnahmen wie 'Ausgehen mit Freunden', 'Film ist optischer Augenschmaus' bestätigen die Regel). Dann gebe ich mein Geld woanders aus. Und das Kino bzw. der DVD-Händler und alle anderen in der Kette bekommen keinen Cent.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich etwas nutze, wofür Du an der Kinokasse bezahlst. Würde der "Kopierer" an der Kinokasse einfach an allen anderen vorbei gehen und sagen "Ich zahle nix" würden sich so einige ärgern, die hier lautstark für Raubkopierer und Raubkopieren eintreten.
Du gehst immer davon aus, dass die Betreffende Person, häufig auch als Raubkopierer, Kopier(er)dieb, Satan, Bezelbub oder Baal bezeichnet, den Film/das Musikstück, das er ja nun gewerblich für seine eigenen Zwecke nutzt, auch so gekauft hätte. Was wäre gewesen wenn der Raubmordüberspieler nicht geraubmordüberspielt hätte? Er hätte sich den Film/das Musikstück vllt. nicht einmal angesehen. Aber das wird ja auch bald mit dem Konsumerzwingungsgesetz, frisch aus der Gesetzesschmiede der IM, verhindert, da bei Nicht-Konsum ja ein Schaden wegen unterlassener Zahlung entsteht. Zumindest der selbe Schaden, der durch das stehlen/dieben/rauben/klauen/kopieren entsteht. Genauso wie letztens, als ich ein Bier in der Kneipe kopiert habe.
IchHabeEinBierKopiert schrieb:
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> was wäre gewesen wenn der Raubmordüberspieler
> nicht geraubmordüberspielt hätte? Er hätte sich den Film/das Musikstück
> vllt. nicht einmal angesehen.
Er/sie hätte wahrscheinlich nicht. Trotzdem oder vielleicht genau deshalb kommt er/sie sich total heroisch vor, der bösen Contentmafia eins auswischen zu können.
Daß er/sie dieser aber nur Munition für die nächste Windung der Spirale liefert, rafft sein/ihr Spatzenhirn gar nicht.
Gute Nacht D-Land!
AF schrieb:
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> Kopieren ist sehr wohl Diebstahl.
Erzähle das mal den Firmen die jahrzehntelang Cassetten- oder Videorecorder hergestellt haben.
Sind die Kopiervorlagen nach dem Kopiervorgang eigentlich weg?
> Du bereicherst dich nämlich, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
Genau deswegen existieren sog. "Urheberabgaben".
P.S.
;)
http://www.youtube.com/watch?v=djVaJN0f0VQ
Konsumerzwingungsgesetz: So etwas gibt es doch schon. Zumindest in Vorbereitung.
Stichworte: GEZ für Computer, Ethik-Steuer.
Gasman Prime schrieb:
> Kopieren ist kein Diebstahl !
> Denn es geht dem ursprünglichen Besitzer nichts verloren, und das ist der
> entscheidende Unterschied.
Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen dem illegalen Kopieren (und Verbreiten) urheberrechtlich geschützter Werke und dem herkömmlichen Diebstahl. Die Analogien (bezüglich der Bereicherungsabsicht und des Strafmaßes) sind allerdings auch augenfällig. Und darum nenne ich es Kopierdiebstahl, denn der rechtlich korrekte Begriff ist mir zu lang. Eine Verwechselungsgefahr besteht auch nicht, jeder weiß sofort, was gemeint ist. (Der Begriff "Raubkopie" hingegen ist zwar verbreiteter, aber andererseits inhaltlich sowas von falsch ...)
> Eine Kopie heisst nicht, dass das automatisch ein entgangener Verlust ist,
> sondern im Normalfall eher sowieso nicht gekauft werden würde. Und DAS IST
> SO !
Beweis durch Behauptung?
Aber darum geht es IMO sowieso nicht, denn natürlich würde der Autodieb den BMW, den er klaut, auch nicht kaufen. Das macht ihn aber kein Stück ehrenwerter. Indem Kultur auf illegale Weise kostenlos verfügbar gemacht wird, sinkt ihr Marktwert. Da liegt der Verlust der Geschädigten und die Schädiger sind die Kopierdiebe.
> Vielleicht sollten die Rechteinhaber ihre Produkte einfach attraktiver
> machen,
Offenbar sind sie attraktiv, denn sonst würden sie nicht geklaut werden.
Youssarian schrieb:
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> Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen dem illegalen Kopieren (und
> Verbreiten) urheberrechtlich geschützter Werke und dem herkömmlichen
> Diebstahl.
Kopieren ist für private Zwecke völlig legal.
Nochmals dazu der Gesetzestext (§53 UrhG):
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern"
Schnuckelbärchen schrieb:
>> Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen dem illegalen Kopieren (und
>> Verbreiten) urheberrechtlich geschützter Werke und dem herkömmlichen
>> Diebstahl.
> Kopieren ist für private Zwecke völlig legal.
Nein, das ist zu allgemein gefasst. Denn die Verfügbarkeitmachung in einer "Tauschbörse" genannten Hehlerspelunke ist, wenn kein Geld fließt, ebenfalls privat motiviert. Dennoch darfst Du dies eben nicht. Ebenfalls darfst Du keinen sogenannten "Kopierschutz" knacken. (Die Anforderung an die technische Wirksamkeit desselben sind minimal.) Hast Du eine "Un-CD" gekauft, darfst Du die Stücke darauf nicht einmal rippen, um sie nur für Deinen eigenen MP3-Player verfügbar zu machen. Da bleibt einem nur der Boykott solcher Krüppelware.
> Nochmals dazu der Gesetzestext (§53 UrhG):
> "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
> natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern"
Ganz schön frech, den ersten Halbsatz eines Paragraphen, dem eine ganze Bildschirmseite von Einschränkungen folgt, als Quintessenz des Gesetzes verkaufen zu wollen. ;-)
> Offenbar sind sie attraktiv, denn sonst würden sie nicht geklaut werden.
Was gemeint war, war, dass man heutzutage (flaut jetzt schon wieder etwas ab) auf legalem Wege nur kopiergeschützte/DRM-verseuchte oder anderweitig defekte Medien in die Hand bekommt. Wenn man sich die Musik/den Film/das Programm/das Spiel/whatever über P2P/RS/FTP zieht hat man nicht diese lästige "Sie müssen jetzt ihre Zugangsdaten eingeben, damit wir ihre .wma, die wir mit was weiß ich für Verschlüsselungsverfahren vor ihnen (dem Käufer) geschützt haben, für den einmaligen gebrauch freischalten können." Da kriegt man die Musik als MP3 und Spiele mit .iso, readme.nfo inklusive crack, den man in 10s ausgeführt hat. DAS ist weitaus kundenfreundlicher als das was sich die Musik/Filme/Spiele-Industrie da manchmal leistet. Ich kaufe mir doch nicht ein Produkt für 50€, wovon dann 25€ entwicklungskosten für die total verbuggte DRM software ist, die sogar auch noch verhindert, dass ich das überhaupt spielen kann.
> Ganz schön frech, den ersten Halbsatz eines Paragraphen, dem eine ganze
> Bildschirmseite von Einschränkungen folgt, als Quintessenz des Gesetzes
> verkaufen zu wollen. ;-)
Wenn Du diesen Mumpitz mit "offensichtlich rechtswidrig" meinst bringt es nichts, diese Stellen zu zitieren weil man im Internet sowieso nicht feststellen kann ob eine Datei legal oder illegal angeboten wird. Das Gesetz gilt nur für Deutschland und nicht für das ganze Netz.
Video2000 schrieb:
[§53 UrhG]
> Wenn Du diesen Mumpitz mit "offensichtlich rechtswidrig" meinst bringt es
> nichts, diese Stellen zu zitieren weil man im Internet sowieso nicht
> feststellen kann ob eine Datei legal oder illegal angeboten wird. Das
> Gesetz gilt nur für Deutschland und nicht für das ganze Netz.
1. Wenn Du Dich in Deutschland aufhältst, gilt das Gesetz für Dich ganz unabhängig davon, wo der Server steht.
2. Es ging hier zuvörderst um Uploads. Und da weißt Du sehr genau, dass Du dies im Allgemeinen nicht darfst, sondern nur in besonderen Fällen.
3. Der BGH hat IIRC anno 76 im berühmten "Schulhofurteil" festgelegt, dass erlaubtes, privates Kopieren und Weitergeben auf 5-7 Personen des unmittelbaren Lebensumfeldes zu beschränken sei. (Damals ging es um die analogen Kopien, bei denen schon die Kopie der Kopie ziemlich mies war.)
Youssarian schrieb:
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> 1. Wenn Du Dich in Deutschland aufhältst, gilt das Gesetz für Dich ganz
> unabhängig davon, wo der Server steht.
Es geht darum, welches Gesetz für den Dateianbieter gilt. Dass für mich nicht das Gesetz von Südkorea gilt ist mir schon klar
> 2. Es ging hier zuvörderst um Uploads. Und da weißt Du sehr genau, dass Du
> dies im Allgemeinen nicht darfst, sondern nur in besonderen Fällen.
Uploads? Filesharing ist übrigens schon tot falls du es noch nicht bemerkt hast.
> 3. Der BGH hat IIRC anno 76 im berühmten "Schulhofurteil" festgelegt, dass
> erlaubtes, privates Kopieren und Weitergeben auf 5-7 Personen des
> unmittelbaren Lebensumfeldes zu beschränken sei. (Damals ging es um die
> analogen Kopien, bei denen schon die Kopie der Kopie ziemlich mies war.)
Siehe 2.
Video2000 schrieb:
>> 2. Es ging hier zuvörderst um Uploads. Und da weißt Du sehr genau,
>> dass Du dies im Allgemeinen nicht darfst, sondern nur in besonderen
>> Fällen.
> Uploads? Filesharing ist übrigens schon tot falls du es noch nicht bemerkt
> hast.
Ich kann nicht dafür, dass Du im falschen Forum herumdiskutierst:
Die Anordnung hatte das Landgericht auf Antrag eines Filmherstellers erlassen. Dieser sah seine Urheberrechte an einem Film durch einen eDonkey-Nutzer verletzt, der den Film in der Tauschbörse anbot.
(Hervorhebungen von mir)
Wenn Filesharing hierzulande zwar noch nicht tot, aber vermutlich doch im Niedergang begriffen ist, dann liegt dies woran genau? Daran, dass "man" jetzt an die Kopierdiebe herankommt, ohne dass der Staat sich die Finger schmutzig machen muss.
Sämtliche leute die ich kenne - mich selbst mit einbegriffen - die kein P2P verwenden tun dies nicht nur, weil es einfacher ist, an einen ran zu kommen, obwohl dies sicher auch ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Hauptsächlich liegt es daran, dass es mit 7kb/s sehr schwer ist, eine "Straftat" zu begehen, da man, bevor man mit einem kompletten Musikstück "gewerbliches Ausmaß" erreicht, lieber gleich den P2P-Client in die Tonne kloppt.
Youssarian schrieb:
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> Wenn Filesharing hierzulande zwar noch nicht tot, aber vermutlich doch im
> Niedergang begriffen ist, dann liegt dies woran genau? Daran, dass "man"
> jetzt an die Kopierdiebe herankommt, ohne dass der Staat sich die Finger
> schmutzig machen muss.
Kopierdiebe, soso. Für welche Plattenfirma arbeitest du genau?
Video2000 schrieb:
> Kopierdiebe, soso. Für welche Plattenfirma arbeitest du genau?
Microsoft, Telekom und SCO! :-)
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