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Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

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  1. Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 10:54

    Ich hätte gerne mal grundsätzlich gewusst, wer hier dafür ist, dass Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollten. Und warum.

  2. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Bassa 24.12.09 - 10:57

    Nein, sollten sie nicht.
    Aber die Frage ist a) seit wann die Contentindustrie definiert, was eine Straftat ist und wieso b) die Contentindustrie, die gar nichts herstellt, das Urheberrecht mißbrauchen darf, um andere Gesetze auszuhebeln.
    Eine Straftat mit einer Straftat zu verfolgen ist da auch so eine Sache. Der Zweck heiligt nicht unbedingt alle Mittel.

  3. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 11:05

    Bassa schrieb:

    > und wieso b) die Contentindustrie, die gar nichts herstellt,
    > das Urheberrecht mißbrauchen darf, um andere Gesetze auszuhebeln.

    Ich sehe das Urheberrecht hier nicht "missbraucht". Wenn Straftaten im Netz Deiner Meinung nach nicht folgenlos bleiben sollten, wie stellst Du Dir dann vor, wie diese Straftaten verfolgt werden sollen, wenn Provider die Daten nicht rausrücken dürfen?

  4. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor IceRa 24.12.09 - 11:10

    Urheberchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich hätte gerne mal grundsätzlich gewusst, wer hier dafür ist, dass
    > Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollten. Und warum.

    Welche "Straftaten" denn?
    Verstoss gegen das Urheberrecht ist allenfalls ein Vergehen, ein Kavaliersdelikt. So what?
    In der Schweiz - einer Demokratie - ist es sogar legal, für den Eigengebrauch aus dem Netz zu Kopieren was das Zeug hält. Steht explizit im Gesetz.

    Anschlussfrage: Sollen die Rechteverwerter definieren dürfen, was im Netz erlaubt ist und was nicht? Und wenn ja, wieso?

    Oder sollen die Rechteverwerter gar die Gesetze, die ihnen passen, gleich selber machen dürfen und die Legislative umgehen? Und wieso soll man dann - da das alle betrifft - nicht den Rest des Volkes fragen?
    Ist für die Gesetzgebung in einer Demokratie nicht das Volk zuständig??

    Und schliesslich: Steht es einer Branche (der Rechteverwerter) zu, den Moralapostel zu spielen und gleichzeitig Künstler mit Monopolen und Knebelverträgen zu drangsalieren?


    Gruss, Ice

  5. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor LX 24.12.09 - 11:10

    Straftaten im Netz sollen nicht folgenlos bleiben. Aber die Folgen, die derzeit vom Staat kommen, sind die Falschen.

    Gruß, LX

  6. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Bassa 24.12.09 - 11:18

    Schön, dass Du Frage a) ignorierst.
    Es geht hier nie um strafrechtliche Verfolgung, es geht immer um zivilrechtliche Verfolgung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gerade der Bereich der Tauschbörsen ist mehr als schwierig zu beurteilen. Die Contentindustrie behauptet einfach, dass ihr Schaden entstanden ist und fordert Geld. Den Beweis, dass ihr Schaden entstanden ist, bleibt sie aber schuldig. Ich kann auch nicht hergehen und Leute verklagen, weil sie mich angeblich geschädigt haben. Ich muss auch aufzeigen können, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist und der muss auch beziffert werden. Das gilt für die Contentindustrie nicht. Hier wird jemand über das Gesetz gestellt und das ist gerade bei Leuten, die nicht einmal Geld mit der angeblich gewerblichen Verbreitung verdienen, schlicht ein Witz.
    Die Logik der Contentindustrie ist ebenso simpel wie falsch. Wer nicht kauft, der lädt herunter. Deshalb sind schlechte Verkaufszahlen verursacht durch das Internet. Wer herunterlädt, der hätte auf jeden Fall auch gekauft. Also ist jeder Download ein Verlust.
    Nur sind diese Schlüsse blödsinnig. Weder verhindert ein Download zwingend den Kauf noch würde jeder auch alles kaufen, was er herunterlädt.

    Ich sehe das Urheberrecht durchaus mißbraucht, da sich nun einmal nicht der Urheber darauf beruft. Und dass die Contentindustrie für den Urheber eintritt, das ist mehr als unglaubwürdig. Wer schützt die Urheber vor der Contentindustrie?
    Und wer schützt den Steuerzahler vor der Contentindustrie, denn der Steuerzahler ist es, der den Rachefeldzug einer schmollenden Bande von Leuten finanziert, die nicht flexibel genug waren, sich rechtzeitig an die Veränderungen des Marktes anzupassen?

  7. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 11:22

    IceRa schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Urheberchen schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ich hätte gerne mal grundsätzlich gewusst, wer hier dafür ist, dass
    > > Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollten. Und warum.
    >
    > Welche "Straftaten" denn?
    > Verstoss gegen das Urheberrecht ist allenfalls ein Vergehen, ein
    > Kavaliersdelikt.

    Du willst

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht

    lesen.

    > Anschlussfrage:

    Du hast meine noch nicht beantwortet.

  8. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 11:35

    Bassa schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Schön, dass Du Frage a) ignorierst.

    Deine Frage a) ist eigentlich Kritik an der Regierung. Was soll ich dazu noch sagen?

    > Es geht hier nie um strafrechtliche Verfolgung, es geht immer um
    > zivilrechtliche Verfolgung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    Ein Verstoß gegen das UrhG kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Insofern geht es hier mitnichten "nie um strafrechtliche Verfolgung".

    Aber warum erwähnst Du das ausdrücklich?

  9. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor halak 24.12.09 - 11:41

    ja, natürlich sollten sie das!
    das internet ist nicht die reale welt - und du kannst eh nicht argumentieren

  10. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor JackyChun 24.12.09 - 11:43

    Urheberchen ist nen Troll also bitte nicht füttern.
    Er geht nicht auf das ein was wirklich im Text steht sondern pickt nur das heraus was es ihm ermöglicht die Diskussion in seinem Sinne weiter zu führen. Rethorische Fingerübungen.

    Fakt ist es geht nicht darum ob Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollen sondern darum eine Straftat zu definieren.
    Ist es kein Diebstahl etwas runterzuladen? Nein. Faktisch nicht, es wird nichts weggenommen es ist nicht absehbar das derjenige der ladet andernfalls Geld dafür ausgegeben hätte und es wird auch kein Geld mit dem runterladen verdient. Es wird allenfalls konsumiert doch da niemmand anderes dadurch vom Kosum abgehalten wird kann man nicht einmal von Mundraub sprechen.
    Werden die Künstler damit bestraft? Wohl eher nicht seit Jahren steigen die Gehälter für Schauspieler die Gagen für Musiker und die Anzahl der Spielefirmen. Eine Industrie die mit Diebstahl usw dermaßen gebeutelt wird wie es diese drei Zweige behaupten kann es sich nicht leisten Gehälter steigen zu lassen.

    Speziell die Musikindustrie nimmt als Vergleichsdaten gerne die Verkäufe aus der Mitte der 90er Jahre eine Zeit des Booms wo täglich eine neue Boyband aus dem Boden schoss und dadurch dei Verkaufszahlen änlich denen der Beatles zu deren erscheinung erlangt wurden. Dies ist zum Glück nicht repräsentativ und zeigt nur wieder das hier eine Industrie versucht immer mehr Geld zu verdienen ähnlich der Banken. Ok dies ist ein Grundkonzept des Kapitalismus, Wachstum, doch wenigstens wurde dies früher durch inovation und nicht durch Verwaltung erreicht.
    Naja in diesem Sinne
    Frohe Weihnachten, ich hoffe ihr habt alle schön gekauft damit es der Content Industrie nicht so schlecht geht über die Feiertage die müssen sonst hungern.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.12.09 11:48 durch JackyChun.

  11. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Bassa 24.12.09 - 11:47

    Urheberchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Bassa schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Schön, dass Du Frage a) ignorierst.
    >
    > Deine Frage a) ist eigentlich Kritik an der Regierung. Was soll ich dazu
    > noch sagen?

    Meine Frage steht in direktem Zusammenhang mit Deiner Frage, da Du von Straftaten redest, die die Contentindustrie als solche definiert.

    > > Es geht hier nie um strafrechtliche Verfolgung, es geht immer um
    > > zivilrechtliche Verfolgung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
    >
    > Ein Verstoß gegen das UrhG kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
    > Insofern geht es hier mitnichten "nie um strafrechtliche Verfolgung".
    >
    > Aber warum erwähnst Du das ausdrücklich?

    Ganz einfach, weil es wichtig ist, auch wenn das für Dich wieder nichts ist, worauf man eingehen muss, weil es ja Kritik am Staat ist, der sich zum Handlager der Contentindustrie macht.
    Und es geht eben doch "nie um strafrechtliche Verfolgung", jedenfalls nicht bei Leuten, die sich zwei Filme heruntergeladen haben. Und um so etwas geht es ja auch in dem Urteil.
    Was glaubst Du denn, warum die Contentindustrie jetzt das Recht braucht, sich die Daten selbst zu holen? Weil viele Staatsanwaltschaften die Anzeigen der Contentindustrie abgelehnt haben, da sie eben NICHT Handlager sein wollten. Kaum hatte man die Daten des "Verbrechers", schon war die Anzeige wieder zurückgezogen und der Anwalt losgeschickt. Das bringt nämlich Geld ein und eine Strafe durch den Staat ist da irrelevant.
    Es geht nicht um Strafe, es geht um Kohle. Die Contentindustrie GLAUBT, dass Ihr Geld entgeht und das versucht sie dann, sich zu holen.

  12. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 12:15

    JackyChun schrieb:

    > Fakt ist es geht nicht darum ob Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollen
    > sondern darum eine Straftat zu definieren.

    Darum geht es DIR vielleicht. MIR geht es darum, die Meinung der Poster hier zu erfahren.

    Denn hier wird pausenlos über das Urteil im Artikel gejammert und ich will wissen, warum. Denn irgendwie muss man ja bei Straftaten feststellen, wer sie begangen hat.

  13. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 12:21

    Bassa schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Urheberchen schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Bassa schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > Schön, dass Du Frage a) ignorierst.
    > >
    > > Deine Frage a) ist eigentlich Kritik an der Regierung. Was soll ich dazu
    > > noch sagen?
    >
    > Meine Frage steht in direktem Zusammenhang mit Deiner Frage, da Du von
    > Straftaten redest, die die Contentindustrie als solche definiert.
    >
    > > > Es geht hier nie um strafrechtliche Verfolgung, es geht immer um
    > > > zivilrechtliche Verfolgung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
    > >
    > > Ein Verstoß gegen das UrhG kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
    > > Insofern geht es hier mitnichten "nie um strafrechtliche Verfolgung".
    > >
    > > Aber warum erwähnst Du das ausdrücklich?
    >
    > Ganz einfach, weil es wichtig ist,

    Ganz ehrlich? Das verstehe ich nicht! Inwiefern ist die Feststellung, dass es sich bei Verstößen gegen das Urheberrecht nie um strafrechtliche Verfolgung handelt, wichtig? (Mal abgesehen davon, dass das falsch ist.) Ich verstehe es wirklich nicht. Warum ist es wichtig, sowas zu erwähnen?

    > auch wenn das für Dich wieder nichts
    > ist, worauf man eingehen muss, weil es ja Kritik am Staat ist, der sich zum
    > Handlager der Contentindustrie macht.

    Wenn Du sowas schreibst, wenn es gerade um das Urteil im Artikel geht, muss ein Leser davon ausgehen, dass Du nicht willst, dass Urheberrechtsverletzungen im Netz verfolgt werden können. Das ist genau der Grund, weshalb ich gefragt habe, ob Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollen und warum.

    Im Artikel wird gesagt, dass die IPs gespeichert werden müssen. Ist das falsch? Wie will man sonst feststellen, wer es gemacht hat? Soll man zur Wahrsagerin gehen?

  14. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 12:27

    halak schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ja, natürlich sollten sie das!
    > das internet ist nicht die reale welt

    Da irrst Du. Wenn Du mich über das Internet beleidigst, ist das eine Beleidigung in der realen Welt und nicht einfach eine "virtuelle" Beleidigung. Golem speichert die IP-Adresse jedes Postings.

  15. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor JackyChun 24.12.09 - 12:50

    Das Ding ist doch die wirklichen Straftaten können nicht durch eine einfach Verkehrdatenüberwachung aufgeklärt werden. Die wirklich großen dinger laufen derart anonymisiert ab das selbst der provider mit einem Datenmitschnitt niemals bei der Aufklärung helfen könnte weil die Verschlüsselung viel zu stark ist als das es wirtschaftlih machbar ist. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen wärend die Tarnkappenbomber überm Ziel ihre Bomben abschmeisen ohne gesehen zu werden.

  16. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor urhebamme 24.12.09 - 12:57

    Jedenfalls nicht, indem aus dem Internet ein rechtsfreier Raum gemacht wird. Denn genau das wird es durch die aktuelle Gesetzgebung zum Urheberrechtschutz: Die Grundrechte von Millionen Bürgern werden zugunsten wirtschaftlicher Vorteile einiger Urheber und Rechteverwerter beseitigt. Soll das etwa folgenlos bleiben?

  17. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor meier vom PK21 24.12.09 - 13:11

    > Wenn Du sowas schreibst, wenn es gerade um das Urteil im
    > Artikel geht, muss ein Leser davon ausgehen, dass Du nicht
    > willst, dass Urheberrechtsverletzungen im Netz verfolgt werden
    > können. Das ist genau der Grund, weshalb ich gefragt habe, ob
    > Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollen und warum.

    Diese Verkürzung ist unzulässig. Das einzige wovon der Leser hier ausgehen muß ist: Urheberrechtsverletzungen sollen im Internet nicht um jeden Preis verfolgt werden, genau wie im "wirklichen Leben" auch. Unbeteiligte werden z.B. nicht einfach mal so durchleuchtet und ausgeforscht, nur weil das den Ermittlern das Leben leichter machen würde.

    Und was soll diese implizite Unterstellung, "Straftaten sollen im Internet folgenlos bleiben"? In welchem Maß Grundrechte zur Strafverfolgung eingeschränkt werden richtet sich immer nach der schwere der aufzuklärenden Tat. Und da rangiert - nimm es mir bitte nicht übel - der Urheberrechtschutz ganz weit hinten in der Hierarchie, denn er bezieht sich nur auf wirtschaftliche Einzelinteressen - im Gegensatz zu z.B. Mord- oder Terrordrohungen.

    Deine ganze Fragestellung ist vor diesem Hintergrund unsinnig und demagogisch. Was soll das also?

  18. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 13:53

    urhebamme schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Grundrechte von Millionen Bürgern werden zugunsten
    > wirtschaftlicher Vorteile einiger Urheber und Rechteverwerter beseitigt.

    Diese Zweifel sind berechtigt, aber ich frage trotzdem noch mal:

    Welche Lösung soll es geben? Sollen IPs also nicht gespeichert werden dürfen?

  19. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Urheberchen 24.12.09 - 13:57

    meier vom PK21 schrieb:

    > Urheberrechtsverletzungen sollen im Internet nicht um jeden Preis
    > verfolgt werden, genau wie im "wirklichen Leben" auch.

    Wie will man das erreichen, wenn keine IPs gespeichert werden sollen? Wenn im Golem-Artikel steht, dass das Gericht meint, es sollen welche gespeichert werden, wird gleich die böse Contentindustrie beschimpft. Aber was ist die Alternative?

    Ich hätte gerne mal den Ansatz eines konkreten Lösungsvorschlags gewusst. Wie soll man gegen illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken vorgehen können?

    > Und was soll diese implizite Unterstellung, "Straftaten sollen im Internet
    > folgenlos bleiben"?

    Kann ich Dir gerne erklären: Wenn IPs nicht gespeichert werden sollen, führt das de facto genau dazu. Deshalb meine Frage.

  20. Re: Sollen Straftaten im Netz folgenlos bleiben?

    Autor Schopenhauer 24.12.09 - 14:02

    Urheberchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich hätte gerne mal grundsätzlich gewusst, wer hier dafür ist, dass Straftaten im Netz folgenlos bleiben sollten. Und warum.

    Weil die Definition von Straftat einen reinen Akt der Anmaßung von Recht darstellt. Die Menschen haben seit Anbeginn der Menschheit gemordet, geraubt, kopiert und w.w.i. Es liegt sozuagen in der Natur, den Genen, den Instinkten aller. Warum sollte es in der Zukunft also anders sein? Was natürlich ist, kann unmöglich jemanden zur Strafe berechtigen. Recht heißt Konsens. Geht der Konsens verloren, so geht das Recht zu Handeln verloren.

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