Kann mir bitte mal jemand sagen wo die ZPÜ die rechtliche Grundlage für diese Abgabe sieht?
Die ZPÜ ist doch wenn ich mich richtig entsinne nur ein Verein von Verwertungsgeselleschaften und die dürfen doch auch nur Gebühren eintreiben für Werke für die sie tatsächlich die Rechte besitzen und nicht pauschal jeden mit einer Abgabe belegen?
Kann das hier wirklich niemand beantworten?
Wilkommen in Deutschland.
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