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(inter)nationales Recht ftw!

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  1. (inter)nationales Recht ftw!

    Autor elend0r 12.08.12 - 15:04

    Irgendwo ist es natürlich fast schon ein bisschen perfide, dass ein nationales "Unternehmen" im eigenen Land solche Angebote nicht ins Netz stellen draf, ein internationales Unternehmen aber keinen Riegel vorgeschoben bekommt. Eigentlich müsste man doch primär nationale Angebote fördern.

    Mir stellt sich daher die Frage, inwiefern man dieses Urteil in Hinblick auf das YT-Angebot eventuell eben so gefällt hat und nicht anders.

    Trotzdem freu ich mich ein bisschen, da die Privatsender mMn nicht für so eine Aufgabe taugen. Wenn man sich mal deren Netz-Angebote ansieht, bekommt man ja Hirnschäden. Ich bezweifle, dass die "klugen Köpfe" in der Lage wären, ein cooles Angebot auf die Beine zu stellen, wie etwa Hulu.

    Ob Google oder die Privaten - letzten Endes wohl (zumindest was Firmenphilosophie, Marktverhalten, etc angeht) gehüpft wie gesprungen.

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  2. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor SelfEsteem 12.08.12 - 15:10

    elend0r schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Irgendwo ist es natürlich fast schon ein bisschen perfide, dass ein
    > nationales "Unternehmen" im eigenen Land solche Angebote nicht ins Netz
    > stellen draf, ein internationales Unternehmen aber keinen Riegel
    > vorgeschoben bekommt.

    Das ist Blödsinn. Genau DAS bedeutet das Urteil eben nicht.
    Es geht nur darum, dass Pro7-Sat1 und RTL nicht gemeinsam eine Plattform hinstellen, die aber für alle anderen geschlossen ist. Sie dürfen gern eine offene Plattform hochziehen und ebenso jeder für sich eine geschlossene.
    Um nichts anderes geht es, auch wenn die Jammerlieschen es hier gern versuchen anders darzustellen.

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  3. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor HerrMannelig 12.08.12 - 15:15

    Radio Télévisioun Lëtzebuerg ist so Deutsch wie Youtube auch

    Es wurde den beiden einfach untersagt zusammenzuarbeiten. Alle (mir bekannten) anderen Video on Demand Dienste arbeiten nunmal auch alleine. Sie wollten halt von Anfang an groß sein, hätten in ihren Programmen schön dafür werben können und da verstehe ich, dass sie das verboten bekommen haben. Die sollen sich auch mal schön nach oben arbeiten, so wie die anderen Streamingdienste auch.

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  4. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor robinx999 12.08.12 - 17:36

    HerrMannelig schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Radio Télévisioun Lëtzebuerg ist so Deutsch wie Youtube auch
    >
    > Es wurde den beiden einfach untersagt zusammenzuarbeiten. Alle (mir
    > bekannten) anderen Video on Demand Dienste arbeiten nunmal auch alleine.
    Und was ist mit Hulu? das bietet auch mehrere Sender an. Natürlich nur für US User.
    Wobei wenn die Platform Offen genug gewesen währe und alle Sender reingelassen hätte währe ja vermutlich alles OK Gewesen. Aber wenn ich mir schon anschaue welche Tollen Streaming angebote ich auf meinem Bluray Player von der ProSiebenSat1 Gruppe habe, dann weiss ich auch nicht warum ich davon überhaupt was nutzen soll

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  5. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor robinx999 12.08.12 - 17:38

    elend0r schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Irgendwo ist es natürlich fast schon ein bisschen perfide, dass ein
    > nationales "Unternehmen" im eigenen Land solche Angebote nicht ins Netz
    > stellen draf, ein internationales Unternehmen aber keinen Riegel
    > vorgeschoben bekommt. Eigentlich müsste man doch primär nationale Angebote
    > fördern.
    Tja ist aber so wobei, die eine Offene Plattform vermutlich auch hätten bauen können. Ist im TV aber auch so z.B.: "Starship Troopers" läuft in Deutschland aufgrund der Indizierung nur geschnitten im TV und wenn man eine Sat Schüssel hat und ausländische Sender empfangen kann, dann sieht man Plötzlich die ungeschnittene Variante, die so in deutschland nicht ausgestarahlt wird.

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  6. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor mcnesium 12.08.12 - 17:40

    elend0r schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Eigentlich müsste man doch primär nationale Angebote fördern.

    ...und aus der EU austreten, und die D-Mark wieder einführen, und die Ausländer rauswerfen, und so weiter, is klar. m(

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  7. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor nmSteven 12.08.12 - 20:38

    Hulu fällt aber nicht unter Deutsches Wettbewerbsrecht und wie du schon richtig festgestellt hast nur für US-User ich bin mir sicher wenn die könnten wären die ganz schnell in einem so großen Markt wie Deutschland

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  8. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor bstea 12.08.12 - 21:11

    Hast du auch mal vor wenigstens einmal nicht widerlegbare Fakten zu präsentieren.
    Die Plattform sollte offen sein, auch die öffentlich. rechtl. hätten sich beteiligen können[1].

    [1] http://www.telemedicus.info/article/2389-Keine-gemeinsame-Videoplattform-von-RTL-und-ProSiebenSat1.html?pk_campaign=feed

    --
    http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html

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  9. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor Fizze 13.08.12 - 09:14

    Und wieso Starship Troopers mit äusserst gewalttätigen Szenen im Kino ab 12 Jahren freigegeben wurde, verstehe ich nicht.

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  10. Re: (inter)nationales Recht ftw!

    Autor VinoRosso 13.08.12 - 10:05

    Auch wenns total ot ist, aber er war nicht ab 12, ich konnte ihn damals nicht im Kino sehen weil ab 18...

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