Golem, das stimmt so nicht!
Nur weil der Einfluss nicht bekannt ist, heißt das na türlich NICHT, dass es nicht zahlreiche Fälle gab, die wegen VDS aufgeklärt werden konnten.
Ich Erinnere mich da z.B. an zahlreiche Massenabmahnungen gegen Raubkopierer. Möglich war das nur Dank VDS....
Massenabmahnungen gegen Raubkopierer gibt es auch weiterhin, da nur auf ohnehin vorliegende Daten zugegriffen wird (§ 101 UrhG).
Die Vorratsdatenspeicherung durfte bei Verstoß gegen das Urheberrecht noch nie verwendet werden.
Die Abmahnungen wahren wegen der VDS möglich?
Und wurden die betreffenden Raubkopierer auch auf Grund der VDS zu irgendwas verurteilt?
(Abgesehen davon, dass die Urteile inzwischen nichtig sind.)
Aehm... du weisst aber schon, dass der Abmahn-Wahnsinn lange vor der Vorratsdatenspeicherung angefangen hat?
Schorschie schrieb:
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> Golem, das stimmt so nicht!
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> Nur weil der Einfluss nicht bekannt ist, heißt das na türlich NICHT, dass
> es nicht zahlreiche Fälle gab, die wegen VDS aufgeklärt werden konnten.
>
> Ich Erinnere mich da z.B. an zahlreiche Massenabmahnungen gegen
> Raubkopierer. Möglich war das nur Dank VDS....
Schließe mich meinen Vorrednern an und wünsche ein Schönes Wochenende!
Da du da es wohl nicht ganz informiert bist, was nicht schlimm ist, solange man nicht trotz fehlendem Wissen rumbrüllt 'stimmt alles nicht und das ist wohl so', werde ich Dir, da auch die vorherigen posts nicht unbedingt ausreichend erklärt haben warum du Unrecht hast, das jetzt einmal schildern.
Abmahnung bei Urherberrechtsverletzungen in Tauschbörsen - der Ablauf:
- urheberrechtlich geschütztes Material UG wird in ein P2P* Netz gestellt
- UG wird von mehreren Interessenten runtergeladen (unterteilt in viele kleine Teile)
- jedes heruntergeladene Teil wird allen anderen Interessierten gleich wieder zum download zur Verfügung gestellt
- Urheber bzw. derjenige mit den Verwertungsrechten sieht es, findet es blöd und schaltet jemanden ein, der das alles protokolliert**
- dieser Jemand schaut sich an welche IPs dort Teile laden und auch wieder zur Verfügung stellen
- mit diesen IPs geht er zum Provider und fragt: hast du mal die Daten zur IP zum Datum x ?
- Provider sagt: jo, hab ich, hatte ich schon vor dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung, seit dem hab ich die meist nur noch länger und ich weiß viel mehr. Aber das Wissen darf ich eigentlich nicht rausgeben bei solchen Vergehen.
- Provider sagt eventuell: aber hier hast du die Daten
=> Abmahnung wird erstellt mit diesen Daten
* Peer 2 Peer - hier mal Verbindung zwischen 2 PCs
** das ist schon mal der wichtige Punkt, da wird schon was erfasst
Daduja schrieb:
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> {snip}
Soweit mir bekannt darf der ISP dem Rechteinhaber oder seinen Vertretern garnix.
Es muß ersteinmal Strafanzeige gestellt werden. Im Laufe des Ermittlungsverfahren, welches später meistens wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wird, fragt der *Staatsanwalt* mit richterlichem Beschluß nach den Daten beim ISP. Erst jetzt können die Rechteinhaber an die Daten kommen, indem sie Akteneinsicht verlangen.
Ob das so stimmt?
Im Grunde ist es egal, das Ergebnis ist das gleiche.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.05.10 11:48 durch amp amp nico.
Also, das ist eigentlich alles ganz einfach.
Die Strafanzeiege ist heutzutage überflüssig, da es den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
1. Log-Firma lädt beim Esel, BitTorrent u.s.w eine Datei herunter und protokolliert die Daten vom Uploader. Es reicht, wenn auch nur 1 KB heruntergeladen hat, das heißt also, dass auch der Uploader gar nicht die vollständige Datei freigeben muss.
Punkt 2 ist bei Providern nötig, die keine IP-Adressen speichern, wie z.B. Alice DSL(HanseNet).
Dieser Provider wurde vom Landgericht Hamburg zur Speicherung auf Zuruf verpflichtet. Das heißt, dass die Logfirma dann eine e-Mail schickt, dass folgende IP-Adresse gespeichert werden muss.
Das muss dann aber alles auch schnell gehen, da das nur funktioniert, wenn der Benutzer mit dieser IP noch online ist.
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Bei den anderen Providern ist das nicht nötig, weil die sowieso speichern, also z.B. die Telekom(T-Online) für 7 Tage.
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Punkt 3: Logfirma schickt die Daten an die Anwaltskanzlei.
Punkt 4: Anwaltskanzlei rennt mit den Daten zu den Landgerichten, z.B. LG Köln für Telekom.
Punkt 5: LG Köln sagt zur Telekom. "Halloooo, wir hätten gerne Daten ".
Punkt 6: LG Köln gibt Daten an die Rechtsanwaltskanzlei.
Punkt 7: Rechtsanwaltkanzlei erstellt mit den Daten viele Abmahnungen.
Hat also mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun.
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