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"Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

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  1. "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor LockerBleiben 18.08.10 - 12:17

    Muss erst einer zu Schaden kommen, bis die Staatsanwaltschaft dort tätig wird?

  2. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor patsching 18.08.10 - 12:30

    "Wenn die Regierung ein Strafverfahren einleitet, muss es über jeden Zweifel erhabene Beweise dafür geben, dass die angeklagte Person mit krimineller Absicht gehandelt hat"

    Und sowas von nem Staatsanwalt *facepalm*

    Wenn es so wäre, wie er sagt, dann dürfte es ja gar nie Freisprüche geben.

  3. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor ÖffÖff 18.08.10 - 12:37

    Warum sonst sollten die MEnschen per Webcam spioniert haben?
    Um dIe Schüler zu schützen? Um sicherzugehen, dass sie nichts böses machen? Zum prüfen ob sie Nachts ihre Hände über der Decke lassen?

    Also bitte...

  4. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor CASD 18.08.10 - 12:51

    "Wenn die Regierung ein Strafverfahren einleitet, muss es über jeden Zweifel erhabene Beweise dafür geben, dass die angeklagte Person mit krimineller Absicht gehandelt hat"

    Dann frage ich mich wofür das Gerichtsverfahren dann gut ist...

  5. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor meinGott 18.08.10 - 14:04

    Coole Sache in USA. Ich werde mal ne Bank überfallen, aus rein humanitären Gründen. Ich helfe damit mir und meinem eigenen Konto. :)

    Das ist ja mal wieder unfassbar. Sonst wird man in USA für jeden Furz verklagt und nun sowas. Ich war immer der Meinung gesetzeswidrig ist gesetzeswidrig, egal aus welchem Grund man etwas getan hat. Der Grund bestimmt doch letztlich nur das Strafmaß.

  6. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor Anon 18.08.10 - 19:37

    Da zeigt die Demokratur mal wieder was sie wert ist.

    Beamte, Behörden, und Institutionen dürfen sich so ziemlich alles erlauben und müssen sich in den seltensten Fällen mal vor Gericht verantworten.
    Die geifernden und übereifrigen Staatsanwälte werden dann immer plötzlich handzahm.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.08.10 19:38 durch Anon.

  7. Re: "Kriminelle Absichten seien nicht zweifelsfrei bewiesen."

    Autor Der Kaiser! 18.08.10 - 20:58

    > Das ist ja mal wieder unfassbar. Sonst wird man in USA für jeden Furz verklagt und nun sowas. Ich war immer der Meinung gesetzeswidrig ist gesetzeswidrig, egal aus welchem Grund man etwas getan hat. Der Grund bestimmt doch letztlich nur das Strafmaß.
    Das Recht ist auf dessen Seite, der die dickere Brieftasche besitzt.

    ___

    Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!

    Wirkung und Gegenwirkung.
    Variation und Selektion.
    Wie im grossen, so im kleinen.

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