Denn wer garantiert, dass die Regel morgen nicht aufgeweicht wird und dann allgemeine, alltägliche und/oder rechtsstaatliche Informationen aufeinmal als illegal bewertet werden?
Linsang schrieb:
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> Denn wer garantiert, dass die Regel morgen nicht aufgeweicht wird und dann
> allgemeine, alltägliche und/oder rechtsstaatliche Informationen aufeinmal
> als illegal bewertet werden?
Erst mal vorweg:
Gelöscht wird das Material schon lange: In Deutschland.
Das Problem bisher war, dass das Material im Ausland lag. Ob das dort als illegal eingestuft wird (die Piratenpartei argumentierte vor der Wahl noch so, dass das in jedem Land so sei) müssen die Verantwortlichen vor Ort klären.
Es geht hier nur darum, dass in Deutschland nicht gesperrt wird (Stoppschilder). Stattdessen setzt man nun auf Kontakt mit ausländischen Behörden.
Linsang schrieb:
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> Denn wer garantiert, dass die Regel morgen nicht aufgeweicht wird und dann
> allgemeine, alltägliche und/oder rechtsstaatliche Informationen aufeinmal
> als illegal bewertet werden?
Das deutsche Volk! Wenn Maßnahmen ergriffen werden, die den freiheitlichen, sozialen, demokratischen Rechtsstaat in Deutschland abschaffen, gibt es ein Widerstandsrecht in Art. 20 GG, das Tötungen _in absoluten Extremfällen_ (das heißt, wenn ein übergesetzlicher Notstand vorliegt - die Mordversuche auf Hitler werden beispielsweise heute meist als nicht strafbar angesehen) einschließen dürfte.
letzteres konnte man allerdings erst jahre später feststellen. NACHDEM jener Mörder hingerichtet wurde. Daher ist der Tötungsversuch eine zeitliche sichtweise wie ich finde.
wo leitest du denn das im art 20 gg ab?
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