anstelle die domains bei sich früh genug zu parken ,was haben sie gemacht Produkte auf den Markt geworfen und Knete kassiert. Ohne auch nur auf die Domains zu achten (falls jemand Interesse daran bestand) .
Fakt ist das der Jeweillige Domain Inhaber (Eingetragener) das Recht Besitzt damit zu machen was er will. Er kann sie bei Ebay verkaufen (Versteigern) ,sie verschenken (was er garantiert nicht macht) oder Sie teuer an Apple zu Verkaufen ( käme eher an der Warscheinlichkeit ran). Hier wird auch mal Typischerweise gezeigt ,Angebot contra Nachfrage. Apple will die Domain haben also sollen Sie auch dafür Zahlen. Über den Preis kann man Verhandeln (sofern der Inhaber dazu Bereit ist) .Andernfalls muss Apple den Preis Bezahlen den der Inhaber der Domain haben will.
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Es gibt im Domainrecht definierte Ausnahmen, wann man mit seiner Domain nicht machen darf was man will. Ob die mir bekannten Regeln betreffs Markenschutz auch International gelten, weiß ich allerdings nicht.
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Manchmal sollte man das "Kleingedruckte" nicht einfach wegklicken.
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Endwickler schrieb:
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> Es gibt im Domainrecht definierte Ausnahmen, wann man mit seiner Domain
> nicht machen darf was man will. Ob die mir bekannten Regeln betreffs
> Markenschutz auch International gelten, weiß ich allerdings nicht.
die Domains bilden hier eine Ausnahme. Ich selbst hatte mal eine domain geparkt ( nenne sie jetzt nicht sonst meckern hier wieder einige rum) die ich sogar Rechtlich zugesprochen bekommen habe. Die Firma die es Interessierte musste den von mir angegebenen Preis der Domain bezahlen und der Name war ein Artikel dessen Name rechtlich geschützt war. so wie ich es verstanden hab war ich der Erste der die Domain besetzt hatte und zu der Zeit war auch der Name noch nicht mal Rechtlich Geschützt ( War warscheinlich mein Glück gewesen) . Aber auch wenn der Name rechtlich geschützt war (so die Aussage des Richters) wäre das nicht relevant gewesen. Einzig und allein wer zuerst sich den Namen gesichert hat ist der Inhaber der Domain. Wenn Jemand z.B. eine Domain besitzt und Sie Enthält eine geschützte Marke ,kann der Eigentümer der "Schutzmarke" nur eine Unterlassungserklärung dem Betreiber geben das er die Domain nicht nutzen darf. Er ist trozdem noch der Inhaber der Domain. Im Domaingeschäft läuft es ein klein wenig anders als die normale Regelung die wir hier kennen
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Und du meinst jetzt, dass gilt weltweit? Ich glaube nicht, Tim.
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Ich muss leider zugeben, dass ich auch so ein Domainparker bin ;) Aber nur ne Handvoll Domains, Deutsche Hauptworte, einfach vor 15 Jahren oder so registriert.
Lustig sind dabei immer die Anfragen wegen der Domains. Einmal war es eine Agentur, die die Domain für einen Kunden wollten und mir 100 Euro angeboten haben *g* Und einmal war es ein Berliner Plattenproduzent, der irgendwie freundlich aber vom Mond war. Er hat mich freundlich gebeten, und es auch wirklich so gemeint, die Domain bitte freizugeben, weil er gerade eine Band aufbaut die sich so nennen will und er bräuchte die.
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Ampel schrieb:
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>
> die Domains bilden hier eine Ausnahme.
Nein, die sind keine Ausnahme! Die Ausnahme ist nur, wenn du die Domain nicht nutzt - also keine Webseite geschaltet ist und keine anderen Dienste darüber laufen. Dann kann man in den seltensten Fällen eine Herausgabe erzwingen. Wenn jedoch - wie im aktuellen Fall - ein Forum mit Werbung darauf läuft, dann verletzt das Apple Rechte an dem Markennamen iPhone und kann untersagt werden.
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Vielleicht hat Apple einfach 2001 noch nicht daran gedacht, dass sie 6 Jahre später mal ein Smartphone mit dem Namen iPhone auf dem Markt bringen und 12 Jahre später schon bei Ausgabe 5 sind.
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