Also haben die entsprechenden iPhones jetzt keine UDID mehr? Funktionieren die dann noch?
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ne gehen nichtmehr, kannst mir deins aber sicherheitshalber zuschicken........
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Wenn man sich fremdes Eigentum unrechtmäßig zu Eigen macht, kann man denke ich schon von Diebstahl sprechen. Ob es sich jetzt um eine digitale Datei oder um einen physischen Datenträger handelt, ist doch völlig egal.
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Ja finde ich auch. Dafür sollte das FBI belangt werden. 12 Millionen Datensätze auf Generalverdacht hin zu stehlen und auf einem Laptop ablegen. Oder unterschreibt man beim iPhone-Vertrag und Kaufurkunde, dass meine seine Daten dem FBI offenlegen muss? Dann will ich nichts gesagt haben ;)
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Wenn das so tatsächlich der Wahrheit entspricht, hast du natürlich Recht. Darauf wollte ich aber nicht hinaus. Es ging ja um die angeblich unpassende Wortwahl im Artikel.
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KurtSchwitters schrieb:
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> Wenn man sich fremdes Eigentum unrechtmäßig zu Eigen macht, kann man denke
> ich schon von Diebstahl sprechen. Ob es sich jetzt um eine digitale Datei
> oder um einen physischen Datenträger handelt, ist doch völlig egal.
Nein, kann man nicht, egal wie lange die MAFIAA Deutschland e.V. das auch noch behauptet.
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"weg"-nimmt. Es ist danach "weg", Du hast es nichtmehr.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:49 durch jayrworthington.
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Es geht mir nicht ums Gesetz, sondern um den allgemeinen Sprachgebrauch. Sag doch mal was du statt "stehlen" geschrieben hättest.
Edit: Mal ganz abgesehen davon, dass das deutsche Recht hier eh keine Rolle spielt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:50 durch KurtSchwitters.
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KurtSchwitters schrieb:
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> Es geht mir nicht ums Gesetz, sondern um den allgemeinen Sprachgebrauch.
> Sag doch mal was du statt "stehlen" geschrieben hättest.
"Kopiert"? Schlimmstenfalls noch "unberechtigterweise kopiert". Gott, das war jetzt aber echt 'ne intellektuelle Glanzleistung von mir. Los, man lobe mich!
Edit: Verdammt, doch mit "ll"... eines Tages lern' ich's noch...
2 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:57 durch Whoracle.
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KurtSchwitters schrieb:
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> Es geht mir nicht ums Gesetz, sondern um den allgemeinen Sprachgebrauch.
Nein, es ist nicht allgemeiner Sprachgebraucht, es ist MAFIAA-Speech von "Diebstahl" zu reden wenn es um Daten geht.
> Sag doch mal was du statt "stehlen" geschrieben hättest.
"Hackers reveal how FBI used Apple UDID's to track 12 mn users"
"Hackergruppe veröffentlicht eine Million iOS-Geräte-IDs"
"AntiSec Obtains Over 12M Apple UDIDs from FBI Laptop, Leaks 1M to Public"
Noch weitere beispiele gefällig? Einfach mal googlen. Ausser Golem-Reisserische-Headlines-fuer-Profis sprich niemand von stehlen.
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"1.000.001 iPhone-UDIDs unberechtigterweise kopiert und veröffentlicht". Hört sich IMO nicht gut an.
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"1.000.001 iPhone-UDIDs kopiert und veröffentlicht" geht aber ganz gut.
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jayrworthington schrieb:
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> KurtSchwitters schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Es geht mir nicht ums Gesetz, sondern um den allgemeinen Sprachgebrauch.
>
> Nein, es ist nicht allgemeiner Sprachgebraucht, es ist MAFIAA-Speech von
> "Diebstahl" zu reden wenn es um Daten geht.
>
> > Sag doch mal was du statt "stehlen" geschrieben hättest.
>
> "Hackers reveal how FBI used Apple UDID's to track 12 mn users"
> "Hackergruppe veröffentlicht eine Million iOS-Geräte-IDs"
> "AntiSec Obtains Over 12M Apple UDIDs from FBI Laptop, Leaks 1M to Public"
>
> Noch weitere beispiele gefällig? Einfach mal googlen. Ausser
> Golem-Reisserische-Headlines-fuer-Profis sprich niemand von stehlen.
Wenn eine UDID zweimal existiert, also eine eindeutige Nummer durch das Kopieren nicht mehr eindeutig ist, wurde dann etwas weggenommen? Eigentlich schon, oder? Immerhin ist eine UDID nur dann eine UDID wenn sie einzigartig ist. ;D
...zumindest wenn man die UDID einem weiteren Gerät zuweist. ;-)
Mal davon abgesehen, gebe ich dir allerdings völlig recht. Die MAFIA(A) setzt hier auf Propaganda und alle plappern es inzwischen schon nach.

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elgooG schrieb:
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> Wenn eine UDID zweimal existiert, also eine eindeutige Nummer durch das
> Kopieren nicht mehr eindeutig ist, wurde dann etwas weggenommen? Eigentlich
> schon, oder? Immerhin ist eine UDID nur dann eine UDID wenn sie einzigartig
> ist. ;D
Grrrrr. :-P
> ...zumindest wenn man die UDID einem weiteren Gerät zuweist. ;-)
Waer' jetzt noch die Frage was dann wirklich passiert. Da das Apple System sicher(tm) ist und die UDID eindeutig(tm) kann es nicht passieren, also koennte es sein dass es genau denselben Einfluss hat, also wenn zwei Netzwerkkarten am entgegengesetzten Ende der Welt dieselbe MAC haben. Oder, der SteveStore fängt feuer, wenn zwei Geräte mit der selben UDID AngryBird installieren ;)
> Mal davon abgesehen, gebe ich dir allerdings völlig recht. Die MAFIA(A)
> setzt hier auf Propaganda und alle plappern es inzwischen schon nach.
Danke. Genau das war mein Punkt. Es nervt, und von Golem-IT-News-fuer-Profis erwarte ich etwas differenziertere Artikel (nein, nicht das ich damit rechne...), speziell da in den "Upstream-Artikeln" nirgens von stehlen die rede ist...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 14:07 durch jayrworthington.
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Also wenn ich die Mona Lisa nachmale oder fotografiere, dann ist dass nach deiner Logik Diebstahl ?
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jayrworthington schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> KurtSchwitters schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Wenn man sich fremdes Eigentum unrechtmäßig zu Eigen macht, kann man
> denke
> > ich schon von Diebstahl sprechen. Ob es sich jetzt um eine digitale
> Datei
> > oder um einen physischen Datenträger handelt, ist doch völlig egal.
>
> Nein, kann man nicht, egal wie lange die MAFIAA Deutschland e.V. das auch
> noch behauptet.
>
> § 242
> Diebstahl
>
> (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
> die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit
> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> "weg"-nimmt. Es ist danach "weg", Du hast es nichtmehr.
Strg+x, Strg+v = Es ist danach "weg".
Strg+c, Strg+v = Es ist danach nicht "weg".
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