Das könnte für Blizzard u.U. mal richtig teuer werden, wenn da jemand mal vor Gericht geht.
Und kommt mir nicht mit dem Vertragsrecht usw., hier geht's um die Frage, wie Blizzard den Nachweis führt, dass jemand gegen die Geschäftsbedingungen verstossen hat.
Zur Thematik, dass mit dem Vertragsbruch auch gleich der Neukauf erfolgen muss, braucht man sich gar nicht erst einlassen. Genau darum lässt man sich nämlich erst gar nicht darauf ein. ;)
Jurastudent schrieb:
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> Und kommt mir nicht mit dem Vertragsrecht usw., hier geht's um die Frage,
> wie Blizzard den Nachweis führt, dass jemand gegen die Geschäftsbedingungen
> verstossen hat.
Das müssen sie nicht und sie tun es auch nicht.
Ich hab früher mal WoW gespielt und weiß aus Foren, dass gebannte Spieler nur selten ganz konkrete Verstöße genannt bekommen haben.
Grundsätzlich war es jedoch so, dass vor einem Permaban lange vorher schon unzählige kurzzeitige Bans zwischen 2 Stunden und 2 Wochen ausgesprochen wurden.
Generell hat Blizzard auf seinen Servern das Hausrecht. Blizzard stellt für die Nutzung dieser Server eindeutige Regeln auf. Wer dagegen verstößt, indem er andere Spieler beleidigt, schädigend in die Spielmechanik eingreift (cheatet) oder sogar strafrechtlich relevant in Erscheinung tritt, den kann, darf und muss Blizzard von seinen Servern verweisen.
Ich kenne in meinen 3 Jahren WoW nicht einen einzigen Fall, wo gegen einen Spieler unrechtmäßig ein Permaban ausgesprochen wurde.
Bei kleinen Streitigkeiten, wurden schon mal beide Streithähne für 24h auf die Strafbank gesetzt. Aber Permabans gabs nur fürs cheaten, Gold kaufen/verkaufen und strafrechtlich relevante dinge wie z.B. dem Zeigen verfassungwidriger Symbole.
> Ich (...) weiß aus Foren
Ohgott ...
Foren sind es im Übrigen Auch, die urbane Mythen wie "Firewalls sind sinnlos weil sie nicht die Aufgaben ganz Anderer Programme erfüllen!!1" oder "1 mal Löschen (eine Datei auf einer Festplatte) reicht nicht!!1" entstehen lassen
3 mal bearbeitet, zuletzt am 22.04.10 08:41 durch IhrName9999.
Jurastudent schrieb:
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> Das könnte für Blizzard u.U. mal richtig teuer werden, wenn da jemand mal
> vor Gericht geht.
Für den Jemand könnte es auch teuer werden.
IhrName9999 schrieb:
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> > Ich (...) weiß aus Foren
>
> Ohgott ...
>
> Foren sind es im Übrigen Auch, die urbane Mythen wie "Firewalls sind
> sinnlos weil sie nicht die Aufgaben ganz Anderer Programme erfüllen!!1"
> oder "1 mal Löschen (eine Datei auf einer Festplatte) reicht nicht!!1"
> entstehen lassen
1x löschen reicht übrigens tatsächlich nicht...man muss es min. 1x überschreiben,
da idR nur die Zuordnung auf dem FS aufgehoben wird und das Datum dort weiterhin liegt
bis es überschrieben wird.
Das meinst Du sicher zwar aber hast es nicht geschrieben ;-)
> da idR nur die Zuordnung auf dem FS aufgehoben wird und das Datum dort
> weiterhin liegt
das gilt nur Unter bestimmten Vorraussetzungen (Windows, NTFS, Standardeinstellung zB). Man Vergleiche niemals Windows mit einem definitionsgemäßen Ablauf denn ansonsten erlebt man böse Überraschungen - Microsoft hat eigene Standards und interessiert sich nicht für den Rest der Welt.
Übrigens werden auch Daten, die im Windows-Explorer gelöscht wurden nach und nach WIRKLICH gelöscht - denn der Speicher ist ja nun als frei markiert und kann nun wieder besprungen werden --> und das passiert auch regelmäßig denn Windows hat seit Vista eine Festplattendefragmentierung die ständig im Hintergrund läuft und Daten verschiebt - länger als Einige Tage lang (bei Dauerbetrieb) wird man da nichts retten / wiederherstellen können
3 mal bearbeitet, zuletzt am 22.04.10 11:10 durch IhrName9999.
IhrName9999 schrieb:
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> > Ich (...) weiß aus Foren
>
> Ohgott ...
>
> Foren sind es im Übrigen Auch, die urbane Mythen wie "Firewalls sind
> sinnlos weil sie nicht die Aufgaben ganz Anderer Programme erfüllen!!1"
> oder "1 mal Löschen (eine Datei auf einer Festplatte) reicht nicht!!1"
> entstehen lassen
Lässt du mir deine alten Festplatten bitte zukommen. Ist sich interessant, was ich darauf noch finde, nachdem du nur einmal gelöscht hast und das noch auf Dateiebene...
So einen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gehört.
1. Das Produkt funktioniert auch ohne Battle.net,
2. Battle.net ist nicht die Haupteigenschaft des Produkts,
3. Man akzeptiert einen separaten Vertrag wenn man Battle.net verwendet. In diesem steht eben genau dies als AGB drin. Wer sich daran nicht hält muss mit Konsequenzen rechnen.
4. Blizzard muss gar nix nachweisen. So wie es ist, ist es halt. Ob man das nun Willkür nennen mag oder nicht. Das spielt keine Rolle. Entscheident für die Rechtslage ist der Firmenstandort. Der ist USA, also schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde. Wenn überhaupt jemand etwas beweisen muss, dann höchstens der Spieler dass er unschuldig verurteilt wurde.
5. Der Neukauf ist nicht verpflichtend und kein Vertragsbestandteil, also ist es keine benachteiligung.
So du Jurastudent. Nun bin ich mal echt auf deine Antwort gespannt.
[ ] du weisst was Löschen bedeutet
[ ] du weisst dass es noch Andere Betriebssysteme neben Windows gibt
[ ] es ist möglich Dateien, die mit einem Neueren Windows gespeichert und gelöscht wurden nach mehreren Wochen wiederherzustellen
[X] du Unterliegst - wie viele Andere - einem Fehlglauben
[X] du wirst meine Worte gleich kopieren und mich danach Anfeinden
2 mal bearbeitet, zuletzt am 22.04.10 12:06 durch IhrName9999.
IhrName9999 schrieb:
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> [ ] du weisst was Löschen bedeutet
> [ ] du weisst dass es noch Andere Betriebssysteme neben Windows gibt
> [ ] es ist möglich Dateien, die mit einem Neueren Windows gespeichert und
> gelöscht wurden nach mehreren Wochen wiederherzustellen
>
> du Unterliegst - wie viele Andere - einem Fehlglauben
> du wirst meine Worte gleich kopieren und mich danach Anfeinden
Mh... fünf Fragen, fünf falsche Antworten. Ich würde sagen, setzen 6!
Sieh den letzten Punkt als Prognose meinerseits, muss ja nicht jeder so feindlich gesinnt sein wie du es hier an den Tag legst ;-)
Abgesehen davon kommst du dir bestimmt ganz toll vor, seit du die eckigen Klammern auf deiner Tastatur entdeckt hast. Und was man damit alles anstellen kann...
Warum sollte man sich auch die Mühe machen Sätze zu formulieren und normal miteinander zu kommunizieren, wäre ja Quatsch.
Neeein du kannst das ja viel toller und wirfst fünf Behauptungen in den Raum, schön in Szene gesetzt durch von dir angekreuzte Kästchen. Deine Erhabenheit reicht ja aus, um das Gegenüber mundtot zu machen.
Ich meine mich zu erinnern mit dir bereits einmal im Zusammenhang über die deutsche Sprache diskutiert zu haben. Da schien sie dir so wichtig, sieht man gar nichts (mehr) von.
Um es kurz zu machen:
Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass die Wiederherstellung gelöschter Daten möglich ist. Sowohl bei "älteren" als auch bei "neueren" Betriebssystemen und Windows-Versionen. Wobei du zunächst definieren solltest was du unter "alt" verstehst. Es gibt sehr wohl Datenwiederherstellungsprogramm sowohl auch für Vista als auch speziell nur für Vista. Nur mal als Beispiel genannt. Für mich zählt Vista zu einer "neueren Windows Version".
Außerdem gibt es noch genug Rechner an denen ältere Betriebssysteme installiert sind, private und auch in Großunternehmen, etc.
Warum beschränkst du eine allgemeine Aussage nur auf die Fälle, die (in deinen Augen) das Zitat widerlegen?!
Quod erat demonstrandum - man Nenne mich ab Sofort Hellseher.
Und um die 1337h4xx0rExpertenProfiMeinungen direkt im Keim zu ersticken :
http://www.heise.de/security/meldung/Sicheres-Loeschen-Einmal-ueberschreiben-genuegt-198816.html
Er versteht es nicht, oder ist einfach zu sturr.
Ich nehme mal an, du antwortest mir mit deinem Beitrag, zumindest war das deine Intention. Macht ja nichts, jeder macht Fehler, selbst du.
Obwohl ich schon an dem Titel deines Artikels den nicht vorhandenen inhaltlichen Zusammenhang erkennen konnte, hab ich ihn mir tatsächlich durchgelesen.
Zugegeben er scheint wahr zu sein, allerdings war mir das nicht neu und ich habe nie etwas anderes in der Richtung behauptet.
Weiterhin unter der Annahme, dass du mir antworten wolltest, möchte ich dich bitten dir zunächst alles mal gründlich durchzulesen bevor du wieder blind deine Weisheiten postest.
Es ging nie darum, dass gelöschte Daten nach überschreiben nicht wiederherzustellen sind. Das ist, zumindest den meisten, klar und muss von dir nicht nochmal extra erwähnt werden.
Die Frage ist wie die ganze Sache praktisch aussieht. Wie in deinem Artikel beschrieben muss der gesamte Speicher überschrieben werden, und wenn es nur mit Nullen ist, allerdings dauert dies seine Zeit bzw. muss ersteinmal überhaupt getan werden. Ich denke nicht, dass deine Festplatte bis auf das letzte Bit beschrieben ist und sofern du keins von den angesprochenen Programmen benutzt, welches die Festplatte überschreibt, KÖNNEN die Daten wiederhergestellt werden.
Bewiesen hat er was nicht zu beweisen war...
IhrName9999 schrieb:
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> und kann nun wieder besprungen werden --> und das passiert auch regelmäßig
> denn Windows hat seit Vista eine Festplattendefragmentierung die ständig im
> Hintergrund läuft und Daten verschiebt - länger als Einige Tage lang (bei
> Dauerbetrieb) wird man da nichts retten / wiederherstellen können
mal wieder ein schöner fall von geballtem unwissen, welches so gerne von selbsternannten "experten" in foren wie diesem verbreitet wird.
fakt: seit Vista läuft KEINE permanente dateisystemdefragmentierung im hintergrund, sondern eine dateisystemINDIZIERUNG (die man abschalten kann).
> 3 mal bearbeitet, zuletzt am 22.04.10 11:10 durch IhrName9999
prima. aber den hauptfehler stehengelassen!
http://www.gamepolitics.com/2010/04/21/320000-less-accounts-battlenet-today
"Don’t bother trying to negotiate with Blizzard if your account was one of those targeted; all account ban decisions are final."
Richter und Vollstrecker in einem.
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