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Und am Ende weicht das Bundesverfassungsgericht wieder ein Stück zurück...

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  1. Und am Ende weicht das Bundesverfassungsgericht wieder ein Stück zurück...

    Autor Charles Marlow 08.02.11 - 19:08

    Es sind ja schliesslich alles ordentliche Juristen, die die Regierung beraten.

    Und wenn die Regierung unbedingt die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen will, ja, dann muss das ja bis zu einem gewissen Prozentsatz sowieso schon korrekt sein. Die Leute wurden ja schliesslich von der Bevölkerung in ihre Ämter gewählt.

    Und aus 25% werden so eben 50% Richtigkeit. Und dann hat die Regierung schon eindeutig fast zur Hälfte recht. Und wenn dann auch noch die EU solche Absichten hegt, ja, dann sind es sogar mal schnell 65-75%. Denn auch die EU ist ein demokratisches Gefüge. So wie damals bei der EU-Verfassung, Verzeihung, dem "Vertrag von Lissabon", wo der Grossteil der Bevölkerung ja auch nicht entscheiden durfte, äh, musste. Und das Bundesverfassungsgericht damit auch kein Problem hatte. Das muss dann wohl so in Ordnung sein.

    Ja und wenn die Grundrechte dann noch mehr eingeschränkt werden, dann kann man die Überweisung vielleicht auch nur zeitweise und in "besonderen Fällen" erlauben. Am besten von einem Richter. So wie die Hausdurchsuchungen. Die werden ja auch nie missbraucht.

    Ja und wer nichts zu verbergen hat...

    [/Sarkasmus off]

    Die Erkenntnis, dass durch solche Entscheidungen auch die zweite Demokratie auf deutschem Boden nicht mit einem Wimmern enden, sondern durch eine weitere Diktatur - immerhin im nahezu gleichen Wortlaut und mit dem gleichen Personal - ersetzt wird, scheint gar nicht mehr so fern zu sein.

  2. Re: BGH = Verfassungsgericht ???

    Autor firehorse 09.02.11 - 03:42

    Verwechselst Du da nicht etwas?

    Der Bundesgerichtshof ist nicht das Verfassungsgericht. Letztlich entscheidet doch das BVG über die Gesetzgebung der Regierung, ob diese rechtens ist oder nicht und das BGH entscheidet über Urteile.

    Sollte das BVG grundsätzlich, was bisher aber noch nicht der Fall war, sich gegen eine solche Speicherung aussprechen, dann wäre das Urteil vom BGH auch anders ausgefallen, da diese an die Verfassung und an das Bundesverfassungsgericht gebunden sind.

    Eine Änderung der Verfassung kann also nicht vom BGH eingeleitet/vorgenommen/verordnet werden.

    Klingt ziemlich undurchsichtig und soll es wahrscheinlich auch sein, aber so schaut es nun einmal aus.

    Mal in Kürze wie eine Verfassungsänderung zustande kommen kann:

    1. Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz.

    2. Der Bundesrat der Länder stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

    3. Das Bundesverfassungsgericht wird nun prüfen ob dieses Gesetz gegen die Grundlagen unserer Verfassung verstößt und eine Entscheidung treffen. Wenn nicht können diese es ablehnen oder Änderung, wie gerade im Fall der Sozialzuschüsse, verlangen.

    4. Sollte das Volk ein Volksbegehren durchbekommen, was höchst unwahrscheinlich ist in einer Schleimergesellschaft von Egomanen, und sich gegen oder für das neue Gesetz aussprechen - Mehrheit der an der Wahl teilnehmenden(nicht deren die ohnehin keine Meinung haben) dann müssen alle drei vorherigen Instanzen dies anerkennen.

    Irgendwie so sollte mal unsere Demokratie funktionieren, bis dann solche Schweinebäuche und Rollifahrer von einer konservativen bekannten Partei das Parlament eroberten, sich die anderen Parteien anschließend unterwürfig vor Caesar II verneigten um anschließend bei einer FDJ-Mutti Trost suchten...




    Charles Marlow schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es sind ja schliesslich alles ordentliche Juristen, die die Regierung
    > beraten.
    >
    > Und wenn die Regierung unbedingt die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
    > will, ja, dann muss das ja bis zu einem gewissen Prozentsatz sowieso schon
    > korrekt sein. Die Leute wurden ja schliesslich von der Bevölkerung in ihre
    > Ämter gewählt.
    >
    > Und aus 25% werden so eben 50% Richtigkeit. Und dann hat die Regierung
    > schon eindeutig fast zur Hälfte recht. Und wenn dann auch noch die EU
    > solche Absichten hegt, ja, dann sind es sogar mal schnell 65-75%. Denn auch
    > die EU ist ein demokratisches Gefüge. So wie damals bei der EU-Verfassung,
    > Verzeihung, dem "Vertrag von Lissabon", wo der Grossteil der Bevölkerung ja
    > auch nicht entscheiden durfte, äh, musste. Und das Bundesverfassungsgericht
    > damit auch kein Problem hatte. Das muss dann wohl so in Ordnung sein.
    >
    > Ja und wenn die Grundrechte dann noch mehr eingeschränkt werden, dann kann
    > man die Überweisung vielleicht auch nur zeitweise und in "besonderen
    > Fällen" erlauben. Am besten von einem Richter. So wie die
    > Hausdurchsuchungen. Die werden ja auch nie missbraucht.
    >
    > Ja und wer nichts zu verbergen hat...
    >
    > Die Erkenntnis, dass durch solche Entscheidungen auch die zweite Demokratie
    > auf deutschem Boden nicht mit einem Wimmern enden, sondern durch eine
    > weitere Diktatur - immerhin im nahezu gleichen Wortlaut und mit dem
    > gleichen Personal - ersetzt wird, scheint gar nicht mehr so fern zu sein.

  3. Re: BGH = Verfassungsgericht ???

    Autor Charles Marlow 09.02.11 - 06:25

    firehorse schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Verwechselst Du da nicht etwas?

    Hast Du - von Formalia abgesehen - irgendwas an meiner Aussage NICHT verstanden?

    > Klingt ziemlich undurchsichtig und soll es wahrscheinlich auch sein, aber
    > so schaut es nun einmal aus.

    Du räumst schon selber ein, dass der Mangel an Transparenz offenbar vorgesehen ist.

    > Irgendwie so sollte mal unsere Demokratie funktionieren, bis dann solche
    > Schweinebäuche und Rollifahrer von einer konservativen bekannten Partei das
    > Parlament eroberten, sich die anderen Parteien anschließend unterwürfig vor
    > Caesar II verneigten um anschließend bei einer FDJ-Mutti Trost suchten...

    Und genau das ist das Problem.

    Wir unterstellen unserer Regierung, Exekutive und Justiz i.A. Inkompetenz.

    Aber ständige eindeutige Vorteilsnahme zugunsten von Partikularinteressen, die dem Gemeinwohl schadet, der Abbau von Grundrechten, die systematische Verhinderung von Transparenz und Mitbestimmungen UND Bestrebungen, die Gewaltenteilung aufzuheben bis hin zum Einsatz der Armee im Inneren... wie lange will bzw. KANN man das eigentlich mit Unfähigkeit begründen?

    Es ist ja nicht so, dass das alles nur Einzelfälle* sind. Das geht schon seit Jahrzehnten so - immer die gleichen Politiker, immer die gleichen Parteien (ok, zwischenzeitlich schon nahezu alle Parteien, vom Gemeinderat bis zum Bundestag).

    (*Unsere Politik hat ja schon länger darin Übung, auch eine massive Häufung von Vorfällen immer nur als "Einzelfälle" zu verharmlosen (Extremismus, Korruption, Betrug). Nur, komisch, wenn dann andererseits gerade wegen einer Handvoll Einzelfälle das Internet zensiert oder Grundrechte eingeschränkt werden müssen (KiPo, Terrorismus, Amokläufe).)



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.02.11 06:26 durch Charles Marlow.

  4. Re: BGH = Verfassungsgericht ???

    Autor Gaius Gugelhupf 09.02.11 - 08:39

    Die Unkenntnis von Zuständigkeiten und Zusammenhängen als "Formalia" abzutun, zeugt doch von massiv sachkenntnisfreier Überheblichkeit.
    Nach dem Motto "Ich habe Recht, die Begründung ist austauschbar".

    Sehr unangenehm!

  5. Re: Und am Ende weicht das Bundesverfassungsgericht wieder ein Stück zurück...

    Autor Youssarian 09.02.11 - 09:19

    Charles Marlow schrieb:

    > Und wenn die Regierung unbedingt die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
    > will,

    Du schwallst. Hier geht es nicht um die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung, sondern um die Abrechnungsdaten der Telekom. Diese enthalten sieben Tage lang auch die IP-Adressen, die den jeweiligen Zugänge zugeordnet waren. So ist dem jeweiligen Provider eine Klärung von Beschwerden wegen "Hackings", Spam-Versand u.ä.m. möglich.

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