..dass die Software nach Paragraph 202c illegal sein dürfte. Leider gibt es den Paragraphen immer noch.. :(
202C (http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html)
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(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er...
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,...
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So, jetzt bereite oder begehe ich aber keine Straftat nach 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) bzw. nach 202b (http://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html) weil ich das zuhause oder in der Hochschule unter Laborbedienungen auf eigenen Maschinen mache, oder ich bin beruflich Penetrationstester/IT-Security-Consultant oder Systemadministrator der sich auch um die Sicherheit kuemmert. Ich bin zwar kein Jurist, aber wo erfuelle ich dann die Bedinungen von 202a oder 202b die der 202c vorraussetzt??????!?!?!?!?!?!??!
Wenn ich damit nichts illegales tue wo muss mich dann der 202c interessieren? Viele Exploit-Autoren (z.B. Tobias Klein) verzichten seit dem 202c z.B. darauf Exploitcode zu veroeffenlichen, da dieser wirklich speziell fuer Angriffe ist und er es ja damit zur Verfuegung stellt und nicht kontrollieren kann ob jemand etwas illegales damit macht.
Aber ein Footprinting-Tool wie Elephant ja eines ist, da wuerde mich echt auch mal die Meinung von Juristen dazu interessieren.
Leider habe ich noch keine Referenzurteile gefunden.
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