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Grundrecht auf Surfen ...

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  1. Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Ichmich 20.07.10 - 13:26

    Hierzu sagt der CCC:

    Einen Entzug des Internetzugangs, wie ihn die Unterhaltungsindustrie als Strafe für Nutzer fordert, die illegalen urheberrechtlich geschütztes Material über das Internet tauschen, dürfe es entsprechend nicht geben.

    Sorry, aber wenn ich im Straßenverkehr Mist baue, wird auch mein Führerschein entzogen - da sehe ich keinen Unterschied.

    Wer Mist macht sollte bestraft werden und wenn das die Strafe ist (die natürlich dem potentiellen Täter bekannt sein muss) dann ist das eben so!

  2. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Freiheit 20.07.10 - 13:31

    Freiheit ist auch ein Grundrecht, das aber eingeschränkt werden kann, bis hin zum jahrelangen Freiheitsentzug.

  3. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor danielkern 20.07.10 - 13:42

    die freiheit wird wohl aber kaum eingeschränkt/entzogen, wenn man ein 99 cent song kopiert. im gegenteil, das strafrecht interessiert sich nicht einmal für solche bagatellen, und das zurecht.

    um das beispiel fortzuführen: die content-industrie fordert dafür aber quasi 1 jahr entzug dieses vorgeschlagenen grundrechts... ist ja sehr verhältnismässig! wie übrigens 99,9% aller vorschläge dieser perfiden conten+lobby mafia.

  4. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Atrocity 20.07.10 - 13:43

    Du darfst aber immer noch zur arbeit laufen, dein Fahrrad benutzen oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

  5. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor grolklorg 20.07.10 - 13:45

    aber wie schwer ist das Verbrechen, wenn ich illegal irgendwas in Tauschbörsen verbreite? Ist es verglichen mit dem Straßenverkehr sowas wie 10 km/h zu schnell oder ist es wie falsch Parken oder ist es wie über rot fahren oder vielleicht bin ich sowas wie der Geisterfahrer? wann ist denn der "Führerschein" fürs Internet wegzunehmen?

    Im Strassenverkehr stehen Menschenleben auf dem Spiel. Da keinen Unterschied zu sehen ist also auch nicht ganz richtig.

  6. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Anonym 20.07.10 - 14:20

    Selbst wenn dir der Gerichtsvollzieher die gesamte Wohnung pfändet, muss er dir dennoch einen TV dalassen. Denn TV ist ein Weg sich zu Informieren und daher essentiell für die Teilnahme am öffentlichen Leben.

    Da diese Funktion immer mehr vom Internet übernommen wird ist es nur rechtens und sinnvoll, auch dem Internetzugang den selben Status zuzusprechen. Sprich: nicht abschaltbar.

  7. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor 2ti6x 20.07.10 - 16:17

    wenn du im straßenverkehr mist baust, riskierst du auch menschenleben.

    wenn du allerdings in einer bibliothek ein paar bücher zerreißt, verbietet man dir doch auch nicht zu lesen oder?

  8. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Anonym 20.07.10 - 18:23

    2ti6x schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > wenn du im straßenverkehr mist baust, riskierst du auch menschenleben.
    >
    > wenn du allerdings in einer bibliothek ein paar bücher zerreißt, verbietet
    > man dir doch auch nicht zu lesen oder?

    Vergleiche es lieber mit dem Kopuieren von Büchern. Nicht dem Zerreißen von Büchern. Das kommt der Realität erheblich näher ;)

  9. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Micheal Winslow 20.07.10 - 19:19

    Und der geistigen Gesundheit ist es auch gleich umso ferner.

    ~d3wd

  10. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor ID51248 20.07.10 - 22:38

    Da haste recht. Wie beim Auto kann man Ausnahmen schaffen (wer seinen Lebensunterhalt als reisender Vertreter verdient darf seinen Führerschein fast immer behalten), aber grundsätzlich hast du völlig recht.

  11. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Micheal Winslow 21.07.10 - 05:28

    Ja ja, der Kutscher und die Angst vor dem langen Arm des Grafen. (Draqula in dem Fall.)

    ~d3wd

  12. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Foat 21.07.10 - 08:07

    wenn dir der führerschein entzogen wird darfst du trotzdem noch auf die straße gehen.

    ein kompletter internetverbot jedoch kommt einer ausgangssperre gleich.

  13. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Micheal Winslow 21.07.10 - 08:43

    Nein. Eher einer Exekution.
    Da brauchen Wir nichts zu beschönigen. Am Ende entspricht es sogar eher den Vorstellungen der Wannabe-Vorsteller wenn Wir es tun, dazu besteht also kein Grund, Wir beziehen bloß Stellung,Leuten wie uns wird ohnehin schon fast zu-viel eingeredet.

    ~d3wd

  14. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Michundich 21.07.10 - 09:17

    2ti6x schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > wenn du allerdings in einer bibliothek ein paar bücher zerreißt, verbietet
    > man dir doch auch nicht zu lesen oder?


    dir passiert gar nichts... das ist einfach erlaubt! dafür werden ja schlißlich die abgaven für Kopierer gezahlt

  15. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Himuralibima 22.07.10 - 10:07

    Anonym schrieb:
    >> wenn du allerdings in einer bibliothek ein paar
    >> bücher zerreißt, verbietet
    >> man dir doch auch nicht zu lesen oder?
    >
    > Vergleiche es lieber mit dem Kopuieren von
    > Büchern. Nicht dem Zerreißen von Büchern. Das
    > kommt der Realität erheblich näher ;)

    Stimmt. Aber auch das Kopieren einzelner Bücher ist nicht verboten. Erst dann, wenn Du aus dem Kopieren ein Geschäft machst, gibt es Ärger.

    Die unkreative Musik- und Filme-Mafia sieht das natürlich anders. Sie arbeiten nicht, komponieren, musizieren und filmen nicht, sondern beuten die Kreativen aus und zocken die zahlenden Deppen ab.

  16. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor snapy666 25.07.10 - 20:12

    Man muss ein Grundrecht auf Surfen haben, da man auch ein Grundrecht auf Informations-, Presse-, Meinungs- Freiheit und Freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie Freiheit der Person hat.

    Schließlich nutzt man das Internet, um Blog-Einträge, Nachrichten, elektronische Briefe (E-Mail) zu schreiben, Nachtrichten oder Artikel (Wikipedia) zu lesen. Eventuell benötigt, man es sogar zur Ausführung seiner Arbeit.

    Ein Grundrecht auf "Surfen" mit dem "Fahren" eines Autos zu vergleichen, ist schlichtweg falsch. Wie gesagt wurde, stehen beim Autofahren Tierleben auf dem Spiel und man benötigt einen Führerschein.

    Wenn man sich anguckt, was für Vorhaben, hinter Verschlossenen Türen (!) von unter Anderem unserer Regierung geplant / besprochen werden, dann sollte mit aller Kraft gegen diese Vorhaben kämpfen. Außer man will, dass wir einen neue Stasi u.ä. haben..

  17. Re: Grundrecht auf Surfen ...

    Autor Satan 22.09.10 - 17:43

    Das erklär mal unseren im Jahre 1949 feststeckenden Politikern (und Innenministern, die einen Resetknopf für die "Universität des Terrors" Internet wollen).

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