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Verifizierung durch E-Mail-Adresse

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  1. Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 14.05.12 - 18:06

    Immer mehr Dienste verlangen die nicht sofort. Facebook und Youtube doch auch nicht. Dropbox verlangt sie, bevor man ein Verzeichnis mit jemandem Teilt oder einem geteilten Verzeichnis beitreten will. Wo ist das Problem?

    DB deswegen schlecht zu reden, wäre so, als würde man sämtliche Online-Händler schlecht reden, weil sie vor der ersten Bestellung keinen Brief an den neuen Kunden senden und eine ausdrückliche Bestätigung seiner Identität durch eine amtlich beglaubigte Kopie seiner Ausweispapiere verlangen. Hallo, Leute? Bis Brief wieder bei denen wäre, will ich meine Bestellung schon längst geliefert haben. Sonst taugt der Händler einfach nichts.

    Inwiefern ist eine falsche Anmeldung bei einem Cloud-Dienst schwerwiegender, als eine falsche Anmeldung bei einem Online-Händler samt anschließender Bestellung in Höhe von 500¤ auf Nachname und gleich noch eine in Höhe von 2.000 ¤ auf Rechnung hinterher?

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  2. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor keiner 14.05.12 - 18:11

    Es ging auch mehr darum, dass ich ohne weiteres mit deiner Mailadresse (falls noch nicht vorhanden) einen Account anlegen kann und dort dann alles mögliche hochladen, öffentlich anbieten und dies anschließend dann der Polizei melden könnte...
    Da du der Eigentümer dieser Mailadresse bist, fällt der Erstverdacht natürlich erst einmal auf dich und wenn ich es geschickt anstelle (Proxy etc.), bleibt dieser evtl. sogar bei dir haften...

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  3. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor endmaster 14.05.12 - 18:38

    Wenn ich meine E-Mail Adresse nicht verifiziert habe, kann ich ja damit beweisen, dass die Vermutung, dass ich das gewesen sein *muss*, falsch ist.
    Zudem glaube ich nicht, dass da bei einer solchen "Anzeige" überhaupt was passiert.
    Da ist doch ein Fake Account bei Facebook oder ähnlichem auf deinem Namen sehr viel schlimmer



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.05.12 18:41 durch endmaster.

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  4. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor delaytime0 14.05.12 - 19:23

    Leider ist der Verdachtsmoment dennoch erstmal da.
    Und den Ärger mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung Ihres PC oder anderer Speichermedien haben Sie.

    Hier sollte man dennoch bedenken, dass sich auch jedermann den Mail-Account HansMeierStuttgart@web.de zulegen kann. Daten für die Angaben zur Person im Mail-Account findet man auch sehr schnell.

    Was mir aber nur zeigt, dass nicht nur Dropbox oder CloudMe ein Problem haben, sondern der grundsätzliche Umgang mit Daten im Netz nicht ganz problemlos läuft.
    Was die Anzeige in solchen Fällen angeht: Ja, die gibt es und diese bedeuten erstmal Ärger für den Angeklagten.

    Freiheit heißt eben auch immer Verantwortung.

    Es ist Zeit für ein Stück weißes Papier, um Probleme ganz neu und unvoreingenommen erneut zu lösen. Es ist Zeit sich von seinem Wissen zu verabschieden und sich auf seinen Verstand zu berufen.

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  5. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor Stupendous Man 14.05.12 - 20:44

    delaytime0 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leider ist der Verdachtsmoment dennoch erstmal da.
    > Und den Ärger mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung Ihres PC oder anderer
    > Speichermedien haben Sie.

    Ich wage doch sehr zu bezweifeln, dass der Verdachtsmoment für eine Hausduchsuchung oder eine Beschlagnahmung reicht, insbesondere wenn die Anzeige anonym erfolgt.
    Ohnehin sollte sich die Polizei hier fragen, woher der Anzeigenerstatter denn wohl weiss, dass sich in meiner Dropbox illegas Material befindet.

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  6. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor serra.avatar 14.05.12 - 22:34

    als wenn sich nen Anwalt für Massenabmahnungen je darum kümmern würde woher und wie er seine Infos bekommt!

    Und was glaubst du passiert wenn jemand anonym meldet das er beim surfen da über ne "dropbox mit Kinderpornografie" gestossen ist ...gerade hierfür gibt es ja anonyme Meldestellen ...

    Unschuldsvermutung gilt im Netz schon lange nicht mehr!



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 14.05.12 22:36 durch serra.avatar.

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  7. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 14.05.12 - 22:41

    Man macht sich immer sofort verdächtig, wenn man Kinderpornografie meldet. Vollkommen egal, wie gut die genannte Quelle und die dazugehöre Aussage, wie man darüber gestolpert ist, auch sein mag. Macht man das auch noch anonym, dann wird die Polizei in erster Linie versuchen, herauszufinden, wer man ist und einem die Bude stürmen. Immerhin können sie dann ja wunderbar davon ausgehen, dass du ein Aussteiger bist oder anderweitig mit einem in deinem Umfeld Stress hast und dich selbst in dieser Szene bewegst.

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  8. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor Stupendous Man 14.05.12 - 23:05

    Hast Du belastbare Quellen die das belegen oder ist das alles Hörensagen und wilde Spekulation?

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  9. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor laZee 15.05.12 - 08:23

    Na wenn das wahr ist, kann die Polizei ja nur hoffen, dass niemand deinen Post liest.

    So richtig glaube ich das nicht. Das wäre doch extrem kontraproduktiv.

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  10. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor cry88 15.05.12 - 08:53

    serra.avatar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > als wenn sich nen Anwalt für Massenabmahnungen je darum kümmern würde woher
    > und wie er seine Infos bekommt!
    >
    > Und was glaubst du passiert wenn jemand anonym meldet das er beim surfen da
    > über ne "dropbox mit Kinderpornografie" gestossen ist ...gerade hierfür
    > gibt es ja anonyme Meldestellen ...
    >
    > Unschuldsvermutung gilt im Netz schon lange nicht mehr!

    und jetzt erklär mal wie jemand über die dropbox mit kinderpornografie gestossen ist wenn niemand außer dem uploader die daten sehen kann. wie er hat sie veröffentlicht? na dafür muss er ja seine email verifizieren...

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  11. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 15.05.12 - 14:47

    Der erste, der in das Computersystem einer Bank eingebrochen ist, nur, um herauszufinden, ob es Sicherheitslücken gibt, und das sofort danach der Bank meldete, wurde auch angezeigt, vor Gericht geführt und eingesperrt. Gerechtigkeit gibt es da nicht. Man erzählt Kindern, sie dürften nicht wegschauen. Halten sich Erwachsene an diese Regel, werden sie wie Kriminelle behandelt und vorher halt zu welchen gemacht.

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  12. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor laZee 15.05.12 - 14:51

    Jo, das kannst du dann alles dem Richter erzählen. Blöd nur, dass da dann bereits die Hausdurchsuchung stattgefunden hat.

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  13. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 15.05.12 - 14:52

    Echt? Das kann gut sein, aber wenn du das nicht selbst weißt, sondern nur meinem Beitrag entnommen haben willst, muss ich dir leider sagen, dass das so evt. nicht stimmt. In DB gibt es die Verzeichnisse "Photos" und "Public", welche beide öffentlich einsehbar sind. Außerdem gibt es seit kurzen auch noch die Möglichkeit, Links zu anderen Dateien oder Verzeichnissen anzulegen, welche dann ebenfalls öffentlich einsehbar sind. Ob man seine E-Mail-Adresse bestätigen muss, um diese Funktionen nutzen zu können, weiß ich nicht.

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  14. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor laZee 15.05.12 - 14:54

    Find ich jetzt nur bedingt vergleichbar. Denn in deinem Beispiel hat der "Melder" auch den Einbruch begangen, wenn auch zu angeblich positiven Zwecken.

    Wenn jetzt jemand KiPo meldet, das im Netz liegt, hat er es deswegen nicht angefertigt oder hochgeladen.

    Sagen wir es so: Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Polizei so dämlich sein sollte, erstmal den Melder zu jagen (in Sachen KiPo). Sicher arbeiten die nicht immer am Logischsten und leisten sich gern auch mal ein paar Fuck-Ups, aber solange das keine Story aus der Realität ist, halte ich es für zu weit hergeholt. Klar, man kann sich vorstellen, dass eine äußerst dumme Polizei sowas macht. Aber ich glaub nicht dran.

    Anders sähe die Sache aus, wenn es dafür Belege gäbe.

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  15. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor laZee 15.05.12 - 14:59

    Mir kommts so vor als hätte ich gelesen, dass das Sharen über einen konkreten Link (außerhalb der Public Folder) nur nach Bestätigung der Adresse geht.

    Weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen hab. Früher wars bei DB so, dass man als Free User überhaupt keine Ordner freigeben konnte bis auf die default shared folder. Man musste schon bezahlen um beliebige Ordner freizugeben. Den Zustand des Ordners (freigegeben oder nicht) kann man aber sehen und auch über eine History nachvollziehen - ergo kann der Ermittler am Ende rausfinden: Dieser Ordner war nie public geshared.

    Das bezieht sich jetzt aber alles auf ein Dropbox von vor ca. 4-6 Monaten, inzwischen kann das auch schon wieder anders sein.

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  16. und wieso soll man die "default shared" nicht benutzen?

    Autor fratze123 15.05.12 - 15:01

    da kann man doch wohl genausogut illegale sachen reinpacken, oder?

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  17. Re: und wieso soll man die "default shared" nicht benutzen?

    Autor laZee 15.05.12 - 15:09

    WENN die benutzt werden, DANN sollte man aus dem Verdacht weitestgehend raus sein. Im Szenario auf das dieser Thread aufsetzt, wurde erstmal nur von Zeug in einer Dropbox geredet.

    Ich denke aber mal das der Szenario-Poster schon im Hinterkopf hatte, dass es sich um nen shared folder handelt. Diese Details mit shared und nicht shared kamen auch erst später durch Krümelkacker dazu ;)

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  18. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 15.05.12 - 15:14

    laZee schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mir kommts so vor als hätte ich gelesen, dass das Sharen über einen
    > konkreten Link (außerhalb der Public Folder) nur nach Bestätigung der
    > Adresse geht.
    > Weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen hab.

    Ich habe geschrieben, dass man seine E-Mail-Adresse bestätigen muss, wenn man einen Ordner teilen will, oder einem geteilten Ordner beitreten will. Dieses Teilen geschieht dann nicht über einen Link, sondern der Ordner wird in die Dropbox des anderen Nutzers oder die der anderen Nutzer kopiert. Anschließend wird der Ordner zwischen allen Rechnern aller User, die sich den Ordner teilen, synchron gehalten.

    Ob man sie auch bestätigen muss, um etwas mittels eines Links zu veröffentlichen (kein DB-Konto der anderen Personen notwendig, sondern frei einsehbar), weiß ich nicht. Darüber habe ich aber auch noch nichts gesagt — bis auf das hier und das in dem Beitrag, auf den du geantwortest hast, in welchem ich aber nur klarstellen wollte, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts darüber gesagt hatte.


    laZee schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Früher wars bei DB so, dass
    > man als Free User überhaupt keine Ordner freigeben konnte bis auf die
    > default shared folder. Man musste schon bezahlen um beliebige Ordner
    > freizugeben.
    > [...]
    > Das bezieht sich jetzt aber alles auf ein Dropbox von vor ca. 4-6 Monaten,
    > inzwischen kann das auch schon wieder anders sein.

    Ich bin nun schon seit fast 2 Jahren bei Dropbox und habe noch nie Geld an sie gezahlt. Freigaben habe ich auch schon fast so lange.


    laZee schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Den Zustand des Ordners (freigegeben oder nicht) kann man aber
    > sehen und auch über eine History nachvollziehen - ergo kann der Ermittler
    > am Ende rausfinden: Dieser Ordner war nie public geshared.

    Ack.

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  19. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor laZee 15.05.12 - 15:32

    > Ich habe geschrieben, dass man seine E-Mail-Adresse bestätigen muss, wenn
    > man einen Ordner teilen will, oder einem geteilten Ordner beitreten will.

    Achso. Jo das Feature kenne ich. Und fands schon immer bescheuert, weil es den eigenen Speicherplatz angegriffen hat :).

    > Ob man sie auch bestätigen muss, um etwas mittels eines Links zu
    > veröffentlichen (kein DB-Konto der anderen Personen notwendig, sondern frei
    > einsehbar), weiß ich nicht.

    Jo, hatte ich dann verwechselt.

    > Ich bin nun schon seit fast 2 Jahren bei Dropbox und habe noch nie Geld an
    > sie gezahlt. Freigaben habe ich auch schon fast so lange.

    Beliebige Ordner freigeben? Ich erinnere mich das ich das mit so nem 2 GB free account damals nicht konnte... aber ich las auch irgendwas, dass jetzt alle Ordner automatisch unter einem Link geshared sind und was weiß ich nich alles.... bin nicht mehr up to date.

    Ich hatte damals 50GB bei DB, im Grunde sehr zufrieden, aber für den Preis IMHO zu wenig GB und der Downloadspeed war mir zu mager. Positiv: Nachdem ich gekündigt hatte, blieben die Daten im Account (Anzeige: 1600% Platz verbraucht ;D) und ich kann weiterhin darauf zugreifen. Macht auch Sinn, denn DB nutzt auch Deduplication - die Dateien bleiben eh in deren Storage, ob du sie löschst oder nicht.

    Im Grunde will ich sowas wie Wuala, in OpenSource, billig und am Besten unbegrenzt Space und schnell. Irgendwann kommen wir da auch noch an :D

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  20. Re: Verifizierung durch E-Mail-Adresse

    Autor __destruct() 15.05.12 - 16:19

    Strafbar ist aber überhaupt nur die Computersabotage.

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