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Falschinformation durch diesen Artikel!

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  1. Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor HansOldhemd 26.05.12 - 17:35

    "Das verlangt die überarbeitete Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union, die am heutigen Samstag in Kraft tritt."

    Dies ist falsch! Die Richtlinie trat bereits am 19.12.2009 in Kraft. Um in Deutschland Gültigkeit zu erlangen muss die Richtlinie erst durch einen nationalen Rechtsetzungsakt umgesetzt werden.

    Auf eben jenen nationalen Rechtsetzungsakt kommt es an. Der Erlass oder das Inkrafttreten der Richtlinie hat keinerlei Auswirkung auf das nationale Recht.

    Zu Beantworten ist daher die folgende Frage: Wurde die Richtlinie bereits durch einen nationalen Rechtsetzungakt umgesetzt?

    Die von Ihnen getroffene Aussage ist so schlichtweg falsch.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.12 17:36 durch HansOldhemd.

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  2. Re: Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor ioxio 26.05.12 - 20:25

    shame shame shame on you, golem !

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  3. Re: Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor Endwickler 26.05.12 - 23:47

    Ohne das Ausrufezeichen und einer weniger anschuldigenden Formulierung wäre die Wirkung deines Textes seriöer.

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  4. Re: Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor SoniX 27.05.12 - 01:40

    Achwas. Ich sehe in Summe zwei Rufzeichen und kaum Anschuldigung.

    Wenn er Recht hat ist es ja auch wichtig und das Rufzeichen angemessen.

    Leider verhaut Golem ja schon geschätzt 50% der Artikel und bringt sie falsch rüber. Ob nun gewollt oder nicht... Ärgerlich ist es auf jeden Fall.

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  5. Re: Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor Endwickler 27.05.12 - 11:57

    Der letzte Satz, der praktisch wie die Überschrift ist, kommt aber sehr viel besser rüber bei mir, weil er als normaler Aussagesatz eben nicht mit einem reißerischen Ausrufezeichen endet sondern mit einem sachlichen Punkt. So etwas meinte ich.

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  6. Re: Falschinformation durch diesen Artikel!

    Autor ok56 29.05.12 - 11:37

    Die Bemerkung ist völlig korrekt: EU Richtlinien wenden sich an die Gesetzgeber in den Mitgliedsstaaten und sind nicht unmittelbar wirksames Recht wie z.B. Verordnungen der EU - so ist derzeit eine neue Datenschutz-Grundverordnung für den privatwirtschaftlichen Bereich in der Diskussion, die Kommissarin Viviane Reding im Februar als Entwurf veröffentlicht hat. Sie würde in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar bindendes Recht. - Die Datenschutz-Richtlinie aus 2009 ist bis zum in dem Artikel angegebenen Stichtag (noch) nicht in deutsches Recht umgesetzt worden, anders aber in England (siehe z. B. http://unurl.org/gQA) und in Frankreich (siehe z. B. http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/02/umsetzung-der-einwilligungspflicht-aus-der-cookie-richtlinie-in-frankreich/). In Fachkreisen geht man jedoch davon aus, dass mit einer Umsetzung in Deutschland absehbar noch zu rechnen ist, da sie in anderen Mitgliedsstaaten bereits erfolgt oder in Vorbereitung ist. Ziel ist immer ein einheitlicher europäischer Rechtsraum.

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