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Lächerlich

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  1. Lächerlich

    Autor superduper 16.02.13 - 01:57

    Überhaupt auf die Idee zu kommen, vorschreiben zu wollen, was ein Netzwerk zulassen soll und was nicht, ist regelrecht absurd. Wobei Klarnamen ein Hauptbestandteil von Facebook sind. Wenn jemandem die Klarnamenspflicht nicht passt, muss er sich nunmal nicht anmelden. Das ist ja ein Verhalten wie im Kindergarten.

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  2. Re: Lächerlich

    Autor user0345 16.02.13 - 10:28

    Ich hoffe sie führen bald in ihren AGBs eine Wohnort Angaben Pflicht ein
    dann trägst du deine richtige Adresse ein
    und ich heiße dann Prof. Dr. Dr. Petrik Star und wohne in Bikini Bottom.
    Dann darfst du keinen mehr beleidigen oder zu schlimme sachen gegen den Staat sagen und dein Chef weiß immer wo du gerade Party machst ;-)





    "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen"

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  3. Re: Lächerlich

    Autor Oldschooler 16.02.13 - 11:10

    superduper schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Überhaupt auf die Idee zu kommen, vorschreiben zu wollen, was ein Netzwerk
    > zulassen soll und was nicht, ist regelrecht absurd. Wobei Klarnamen ein
    > Hauptbestandteil von Facebook sind. Wenn jemandem die Klarnamenspflicht
    > nicht passt, muss er sich nunmal nicht anmelden. Das ist ja ein Verhalten
    > wie im Kindergarten.

    Bitte schreibe doch zu diesem Schwachsinn deinen Klarnamen, damit dein Chef sieht dass du keine Ahnung von Datenschutz hast!

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  4. Re: Lächerlich

    Autor superduper 16.02.13 - 15:24

    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Das ist nunmal einfach eine Voraussetzung für die freiwillige Anmeldung, die man zusammen mit der restlichen AGB akzeptiert. Es bleibt weiterhin eine Freiwillige Mitgliedschaft. Keiner ist gezwungen, sich dort mit seinem Namen anzumelden.

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  5. Re: Lächerlich

    Autor Wageslave 18.02.13 - 09:27

    Der Unterschied ist, dass nicht alles was in AGBs steht auch rechtens ist. Und wenn etwas was in AGBs steht nicht rechtens ist, hat es keine Gültigkeit...

    Ich kann also alles mögliche in meine AGBs schreiben - aber nicht alles ist gültig und kann eingefordert werden.

    Wenn ein Gesetz vorsieht, dass man als Verbraucher ein Recht auf Anonymität hat dann ist wurscht, was in den AGBs steht...

    Ich kann ja als Versandhändler nicht schreiben: Versand nur an männliche Kunden. Das würde gegen Anti-Diskriminierungsgesetze verstoßen und wäre - zu Recht - ebenso ungültig. D.h. auch hier hätte ich einen schweren Stand versandte Ware wieder zurück zu fordern.

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  6. Re: Lächerlich

    Autor superduper 20.02.13 - 22:31

    Aber du kannst als Versandhändler von deinen Kunden verlangen, ihren Namen anzugeben. Warum sollte ich als Internetdienstleister, und nichts weiter ist Facebook, nicht von meinen Mitgliedern aka. Kunden verlangen können ihren Namen anzugeben?

    Ein Recht auf Anonymität ist schon vollkommen Korrekt und das sollte auch so bleiben. Ich als Dienstleister möchte doch aber selbst entscheiden können, ob ich anonyme Nutzer erlauben möchte. Dem geneigten Nutzer ist es ja immer noch gleichgestellt, sich anzumelden, er kann sich aber genauso gut dagegen entscheiden und weiterhin anonym bleiben.

    Das was hier angesprochen wurde ist eine Bevormundung des Staates dem Unternehmen gegenüber.

    Und auch wenn es das Recht so verlangt, es ändert immer noch nichts daran, dass dies ausdrücklich lächerlich ist.

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