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Artikel 5 Grundgesetz

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  1. Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Das gilt auch HIER 20.10.09 - 10:28

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  2. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Vollstrecker 20.10.09 - 10:32

    Frei Meinung != Beleidigen, denn das verletzt die Menschenwürde.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 20.10.09 10:33 durch Vollstrecker.

  3. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor zensor 2.0 20.10.09 - 10:39

    Vollstrecker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Frei Meinung != Beleidigen, denn das verletzt die Menschenwürde.

    So ein Quatsch. Hier wurden ZIG(!) Beiträge gelöscht wo nichts beleidigendes geschrieben wurde oder dergleichen.

    Golem hat bestimmt von oben eins drauf bekommen, dass man es als "Partner" nicht dulden darf, wenn die VZs schlecht dargestellt werden.

  4. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Vollstrecker 20.10.09 - 10:45

    Und wo ist das Problem? Golem macht dieses Portal aus wirtschaftlichen Gründen und hat in dem Artikel auch geschrieben das sie mit dem vz zusammenhängen. Da sollte jedem Leser klar werden, das der Artikel einseitig geschrieben ist. Da muss man nicht Wirtschaftschädigende Beiträge verfassen und sich wundern das diese gelöscht werden. Such dir doch einfach ein Portal aus, das unabhängig von VZ ist.

  5. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor ck (Golem.de) 20.10.09 - 10:46

    zensor 2.0 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Vollstrecker schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Frei Meinung != Beleidigen, denn das verletzt die Menschenwürde.
    >
    > So ein Quatsch. Hier wurden ZIG(!) Beiträge gelöscht wo nichts
    > beleidigendes geschrieben wurde oder dergleichen.
    >
    > Golem hat bestimmt von oben eins drauf bekommen, dass man es als "Partner"
    > nicht dulden darf, wenn die VZs schlecht dargestellt werden.

    Nein, hier kann gerne über VZs oder sonstwen gemeckert werden - das alleine stört uns nicht. Allerdings macht der Ton die Musik. Wer nicht in der Lage ist Meinung von Beleidigungen und Troll-Spam zu unterscheiden, der muss sich nicht wundern, wenn Beiträge gelöscht werden.

    Gruß
    Christian Klaß
    Golem.de

  6. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor zensor 2.0 20.10.09 - 10:48

    Vollstrecker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und wo ist das Problem?

    Ich sehe da nur ein moralisches Problem auf das man wie ich finde aufmerksam machen sollte, damit es möglichst viele Leser begreifen.
    Löschen darf Golem natürlich so viel sie wollen, es ist schließlich Ihre Plattform.

    > Such dir doch einfach
    > ein Portal aus, das unabhängig von VZ ist.

    Ich bin auch nicht mehr weit davon entfernt, Golem endgültig den Rücken zu kehren.

  7. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Vollstrecker 20.10.09 - 10:50

    Ich nehme gerne Empfehlungen entgegen. Ich bild mir gerne meine eigene Meinung und je mehr Artikel ich über etwas lese desto leichter hab ich es.

    winfuture.de ist mir bereits bekannt.

  8. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor ap (Golem.de) 20.10.09 - 11:02

    Bei Golem gelten das Grundgesetz (und zwar nicht nur der hier gern
    missverstandene Paragraph für Meinungsfreiheit), die Netiquette (sei
    freundlich und zuvorkommend) und vor allem das Hausrecht (wer beleidigt,
    dem wird das Wort entzogen). Die wesentliche Passagen des
    Grundgesetzes seien hier kurz zitiert:

    Artikel 1 GG, Absatz 1, Satz 1:
    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    Artikel 2 GG, Absatz 1:
    "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
    Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
    gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


    Artikel 5 GG, Absatz 1 und 2:
    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
    frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
    Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
    der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
    Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
    Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."


    Wenn man sich die Zeit nimmt und unter mehreren Artikeln Beiträge liest,
    erkennt man sicherlich, dass wir auch kontroverse Meinungen akzeptieren.

    Wir müssen keine Beleidigungen gegen andere User akzeptieren und wir müssen
    keine Beleidigungen gegen unsere Plattform und unsere Mitarbeiter hinnehmen.
    Wir müssen auch keine Postings einer Person tolerieren, die es als persönliche
    Lebensaufgabe empfindet, schneller zu posten, als wir sperren können.

    --
    Andy Prahl
    (Golem.de)

  9. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Leo 20.10.09 - 12:54

    Klar, Hausrecht aber auch. Und das hat Golem. Wem es nicht passt, kann die Seite ja schließen.

    ________________________________________________
    Erst, wenn man dreimal auf Holz klopfen will, stellt man fest, dass die Welt nur noch aus Plastik und Aluminium besteht.

  10. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Dumm Leo 20.10.09 - 12:55

    Deine Meinung ist hier nicht gefragt, friss Dein Brei und ab in die Falle.

  11. Na Und?

    Autor Sysiphos 20.10.09 - 13:09

    Folgendes Recht gilt auch bei dir im Wohnzimmer/Carport (um Art 13 GG zum umgehen ;)):

    Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Also, wenn ich nachher mit 20 Leuten bei dir schelle mich an dir vorbeidrück und dann mit den Leuten eine Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Filesharer" abhalte darfst du mich nicht daran hindern? Doch, darfst du denn es ist dein Eigentum. und genau so hält es sich auch mit Foren und/oder Blogs.

  12. Re: Na Und?

    Autor verfassungsrechtliche Bedenken. Wohl kaum. 20.10.09 - 13:14

    So. An die Schlaumeier die gerne mit dem Grundgesetz argumentieren. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat gegenüber seinen Bürgern. Nicht die Bürger gegen den Staat. Nicht Bürger unter Bürger. Wenn ich sagen würde "Halt die Klappe, in meinem Haus hast du nichts zu melden" dann kann mir niemand sagen "Recht auf freie Meinungsäußerung".

    Nein, das ist nicht aus der Wikipedia. Braucht ihr also gar nicht anfangen zu suchen.

    Weiterhin viel Spaß noch.

  13. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Leo 20.10.09 - 13:15

    Und ihr wundert euch, dass Postings gelöscht werden? Ist die Schule etwa schon aus?

    ________________________________________________
    Erst, wenn man dreimal auf Holz klopfen will, stellt man fest, dass die Welt nur noch aus Plastik und Aluminium besteht.

  14. Re: Na Und?

    Autor Sysiphos 20.10.09 - 13:19

    Nichts anderes wollte ich ausdrücken mit meinem Gegenbeispiel aus dem GG ;)

  15. hm. GG...

    Autor Toreon 20.10.09 - 14:11

    Zum ersten einmal, wäre es doch echt zu erwarten, wenn in den Foren wieder ein einigermaßen erträglicher Diskussionsstil gepflegt werden würde. Man kann sich immer mal im Ton vergreifen, aber dies auch noch toll zu finden, zeugt von fehlendem Anstand.

    verfassungsrechtliche Bedenken. Wohl kaum. schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So. An die Schlaumeier die gerne mit dem Grundgesetz argumentieren. Das
    > Grundgesetz verpflichtet den Staat gegenüber seinen Bürgern. Nicht die
    > Bürger gegen den Staat. Nicht Bürger unter Bürger. Wenn ich sagen würde
    > "Halt die Klappe, in meinem Haus hast du nichts zu melden" dann kann mir
    > niemand sagen "Recht auf freie Meinungsäußerung".

    Du hast das GG aber auch nicht verstanden. Es regelt selbstverständlich das Verhalten und die Rechte alle Personen untereinander, unabhängig davon um wen es sich handelt.

    Aber es ist sind sehr grundlegende Gesetze (daher auch der Name), die in vielen Fällen - manche würden sagen in zu vielen - durch konkretere Gesetze präzisiert oder eingeschränkt werden. Deshalb bei Gerichten die allseitsbeliebte Rechtsgüterabwägung.

    Deshalb hinkt auch dein Beispiel. Selbstverständlich kannst du mir oder ich dir in deinem Haus nicht (rechtswirksam) das Wort verbieten. Aber das Hausrecht erlaubt die mich des Hauses zu verweisen.

  16. Re: Artikel 5 Grundgesetz

    Autor Lalaaaaa 20.10.09 - 23:32

    Das gilt auch HIER schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
    > äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
    > ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    > Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
    > findet nicht statt.
    >
    > (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
    > Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
    > Recht der persönlichen Ehre.
    >
    > (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der
    > Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Da hat einer aber das Rechtssystem der BRD nicht ganz verstanden. Das Grundgesetz richtet sich verpflichtend an den Staat und nicht an den Bürger. Deswegen heißt es auch Staatsrecht, gell.

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