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wenn die Aufbewahrung für legitime Zwecke nicht mehr notwendig ist

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  1. wenn die Aufbewahrung für legitime Zwecke nicht mehr notwendig ist

    Autor Sharra 25.01.12 - 18:24

    Auf Aufforderung Löschen, wenn die Aufbewahrung für legitime Zwecke nicht mehr notwendig ist.

    Wenn das genau so im Gesetz verankert wird, sollte die Pressefreiheit doch geschützt sein.
    Pressearchive usw sind legitime Zwecke, und damit berechtigt den Kram auch weiterhin zu speichern.

    Genauso ist die Speicherung von Daten über Jahre nötig, da Firmen auf X Jahre nachweisen müssen mit wem sie welche Geschäfte getätigt haben.

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