Im Nachhinein? Oder stand sowas vorab in der EULA? Komische Rechtsauffassung haben die...
:o
ein Hersteller ist rechtlich zu GARNICHTS verpflichtet und kann dich JEDERZEIT von seiner Dienstleistung ausschliessen - das muss nichtmal in irgendeiner EULA oder AGB erwähnt werden. Und da kannst du auch nix gegen machen. Nur dann wenn du EXPLIZIT eine DIENSTLEISTUNG mit Geld ERWIRBST hast du rechtlich überhaupt (!) einen Standpunkt. Im Falle Microsoft wäre das bei einem Abonnement des LIVE-Dienstes so, aber auch dort kann der Dienstleister verweigern WENN du gegen die AGBs verstößt, dazu zählt u.A. (meines Wissens nach) auch die absichtliche Fälschung von Werten bzw. die absichtliche Ausnutzung von Sicherheitslücken und offensichtlichen Programmfehlern. Hierbei steht Microsoft natürlich in der Beweislast, der Konzern müsste mit Sicherheit beweisen können dass dem so war - was nicht immer möglich sein wird.
In diesem Fall spekuliert das Unternehmen darauf dass nur die Allerwenigsten Klage erheben werden da in der BRD 90% aller Bürger einfache Lemminge & Schafe sind die sich absolut rein garnichts trauen - selbst wenn es dabei um die eigenen Rechte geht.
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