Soweit mir bekannt ist, muss Microsoft, wenn ein Fehler innerhalb der Supportfrist bekannt war, entweder den Fehler beseitigen, oder dem Anwender die Möglichkeit geben, den Fehler selbst zu beseitigen.
Also her mit den Windows-Sourcen!
Microsoft muss einen Scheiß, die können die Updates auch gleich bleiben lassen, wenn sie das wollen. Wo steht denn, dass du als Käufer/Anwender ein RECHT auf einen Patch hast. Hab ich bisher nirgendwo gelesen.
(Und nur so: Auch ich verwende Windows, nicht, dass mich einer für nen Jobs-Jünger hält)
Ich hab kein Recht auf einen Patch, aber auf ein fehlerfreies, den Leistungsbeschreibungen nach funktionierendes Programm / OS.
In der Regel soll Software jedoch eine bestimmte Aufgabe fehlerfrei abarbeiten. Liegt ein Mangel vor, muss dieser behoben werden, der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag wird storniert.
Meines Wissens muss ein Software-Entwickler die Sourcen zur Verfügung stellen, wenn er sich weigert oder sich außer Stande sieht, einen Fehler zu beheben, der die normale Nutzung beeinträchtigt.
>Wo steht denn, dass du als Käufer/Anwender ein
> RECHT auf einen Patch hast. Hab ich bisher nirgendwo gelesen.
Das hast du bisher "nirgendwo" gelesen weil dich das deutsche Recht nicht interessiert. Beim kauf des Produkts kauft man auch gleich das Recht auf Mangelbeseitigung seitens des Herstellers innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dieser ist natürlich nicht unendlich groß, meist wird die Angabe in der AGB vor Gericht als gültig deklariert - sofern sie nicht gegen Gesetze verstösst oder geringer als die gesetzl. Mindestgarantie ist.
Willkommen im Rechtsstaat Deutschland, hier darf man NICHT mit Waffen umherlaufen und hier muss man sich NICHT gängeln lassen. Ich weiss ... dass muss ein Schock für dich sein weil deine Bekannten aus den 1337h4xx0r-Foren dir was komplett anderes erzählen .... sie vergaßen eben zu erwähnen dass ihre Aussagen für die USA gelten :-)
> Ich hab kein Recht auf einen Patch
Und wie du das hast - innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
> aber auf ein fehlerfreies, den
> Leistungsbeschreibungen nach funktionierendes Programm / OS.
Ganz sicher nicht.
> Liegt ein Mangel vor, muss dieser behoben werden, der Kaufpreis
> gemindert oder der Vertrag wird storniert.
Du kennst diese Regelung aber glaubst gleichzeitig dass sie ungültig ist (siehe oben) ... Trollversuch oder geistige Umnachtung?
> Meines Wissens muss ein Software-Entwickler die Sourcen zur Verfügung
> stellen
nur in deinen Träumen.
rangnar schrieb:
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> Soweit mir bekannt ist, muss Microsoft, wenn ein Fehler innerhalb der
> Supportfrist bekannt war, entweder den Fehler beseitigen, oder dem Anwender
> die Möglichkeit geben, den Fehler selbst zu beseitigen.
>
> Also her mit den Windows-Sourcen!
Der Fehler wurde mit der Ausbesserung der Nachfolgeversionen beseitigt. Diese Nachfolgeversion bekommst Du als Win2k-Lizenzbesitzer vielleicht sogar noch zum günstigen Update-Preis!
Toll, oder?
Küsschen.
Dann erzähl mir doch mal bitte, welcher Paragraph das sein soll.
Demnach müsste Apple das iPhone4 doch kostenlos austauschen, weils offensichtlich fürn Arsch ist und die Antenne mehr Deko als Funktion ist.
Und sonst noch tausende weitere Beispiele, wer was austauschen müsste.
Geschwurbel schrieb:
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> >Wo steht denn, dass du als Käufer/Anwender ein
> > RECHT auf einen Patch hast. Hab ich bisher nirgendwo gelesen.
>
> Das hast du bisher "nirgendwo" gelesen weil dich das deutsche Recht nicht
> interessiert. Beim kauf des Produkts kauft man auch gleich das Recht auf
> Mangelbeseitigung seitens des Herstellers innerhalb eines bestimmten
> Zeitraums. Dieser ist natürlich nicht unendlich groß, meist wird die Angabe
> in der AGB vor Gericht als gültig deklariert - sofern sie nicht gegen
> Gesetze verstösst oder geringer als die gesetzl. Mindestgarantie ist.
> Willkommen im Rechtsstaat Deutschland, hier darf man NICHT mit Waffen
> umherlaufen und hier muss man sich NICHT gängeln lassen. Ich weiss ... dass
> muss ein Schock für dich sein weil deine Bekannten aus den 1337h4xx0r-Foren
> dir was komplett anderes erzählen .... sie vergaßen eben zu erwähnen dass
> ihre Aussagen für die USA gelten :-)
> Küsschen.
Tut mir leid, ich bin nicht homosexuell und Frauen haben mich bisher nur enttäuscht.
> Dann erzähl mir doch mal bitte, welcher Paragraph das sein soll.
§437 Kaufrecht, §439, §635 BGB, §634 Werktagsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
http://www.google.de
Dazu empfehle ich eine Erwachsenenbildung über Deutsches Recht - hast ja scheinbar einige Jahre lang in der Schule nicht aufgepasst.
> Demnach müsste Apple das iPhone4 doch kostenlos austauschen, weils
> offensichtlich fürn Arsch ist und die Antenne mehr Deko als Funktion ist.
Nö. Software nachbessern.
> Und sonst noch tausende weitere Beispiele, wer was austauschen müsste.
Da du so wenig Verständis für deutsches Recht zeigst behaupte ich mal in 90% deiner "Beispiele" würde eine Nachbesserung genügen.
Willkommen in Deutschland.
hihih source rausgeben is ja lustig. der ist geistiges eigentum von MS und wird wahrscheinlich niemals licht der welt erblicken.
das mit dem hersteller support stimmt so und ist auch durch deutsches recht geregelt. allerdings sollte dieser support auch nach deutschem recht mit dem ende des zum kaufdatum festgelegten extendet support ausgelaufen. oder halt spätestens nach 10 jahren nach erscheinen des produkts. mal ehrlich, auf was bekommt ihr schon noch support das vor 10 jahren hergestellt wurde???
und zum iphone4. apple muss es austauschen(hat dies ja beim 3er auch gern gemacht) wenn das iphone nicht verwendbar ist. nachweisen muss dies aber erstmal der user in jedem einzelnen fall.
MS ist grundlegend zu gar nichts verpflichtet, da ihr die Software nicht direkt von MW habt, sondern vom Verkäufer, z.b. Saturn etc. sobald die die Ware übernehmen haben die rein rechtlich dafür zu haften...
Weil MS ist eig. nur nen Zulieferer...
Unsinn, eine Nachbesserung darf keinen Kauf einer weiteren Software nachsichziehen. Es bleibt in diesem Fall aber fraglich, ob eine Sicherheitslücke zur Nachbesserungspflicht führt - denn die versprochene Leistung erfüllt das Produkt, oder steht auf der Packung tatsächlich "Betriebssystem ohne Sicherheitslücken"?
Es ist letztendlich nicht mal direkt als Softwarefehler einzustufen, da die Software weiterhin seine Leistung/Arbeit korrekt durchführt.
Warum diskutiert ihr über eine Software die vor über 10 Jahren auf den Markt kommt und wo definitiv der Support ausgelaufen ist?
Es ist nun mal einfach Tatsache das der Support ausgelaufen ist, damit ist MS weder dazu verpflichtet die Sicherheitslücke zu schließen, noch den Source-Code (!?!) rauszugeben.
Alles schon und gut -
nur wie lange gilt dieses "Recht auf Nachbesserung"?
Win2000 ist uralt - und der entsprechende Fehler wurde rund 8 Jahre nach Ablauf jeder Garantie hier in den Europa gefunden - und er beeinträchtigt noch nicht mal die Funktionalität, sonst wäre er schon früher aufgefallen!
Übrigens gilt für die meisten Patches, das sie nicht unbedingt nötig für die Funktionalität der entsprechenden Software sind - daher wird's nichts mit den Windows-Sourcen (die auch bei Ms nicht mehr vorhanden sind! Selbst WinXP vor SP2 sind schon ein Problem)
> Alles schon und gut -
> nur wie lange gilt dieses "Recht auf Nachbesserung"?
Lesen.
> daher wird's nichts
> mit den Windows-Sourcen (die auch bei Ms nicht mehr vorhanden sind!
SELBSTVERSTÄNDLICH hat Microsoft alle Quelltexte zu allen Windows-Versionen - höchtwahrscheinlich hat der Billy noch seine Allerersten Gehversuche von damals in irgendeiner Datenbank, auf irgendeiner Floppy oder sogar in irgendeinem, privaten Versionierungssystem. Solche schwachsinnigen Vermutungen (Konzern löscht Gelddruck-Software) bitte in Zukunft unterlassen, danke.
> Weil MS ist eig. nur nen Zulieferer...
Na DU scheinst mir aber ziemlich betrunken zu sein ...
Na DU scheinst mir aber ziemlich betrunken zu sein ...
Sicher ;) Ne mal im ernst, wenn du nen fertig PC kaufst ist da Win drauf, somit müsste theoretisch der Support da liegen wo du den PC gekauft hast, du kannst dich ja auch nicht bei der Firma beschweren wo der Supermarkt deine vor Ablauf des Haltbarkeitsdatum abgelaufenen Brötchen gekauft hat, sondern du gehts zum Supermarkt und beschwerst dich da ne?
Sobald jemand ein Teil an einen gewerblichen Abnehmer verkauft hat der bei Bestandkontrolle dadrauf zu kucken, ob alle Teile heile sind, sollte eins kaputt sein und er nimmt die Ware anstandslos an hat er das Problem nicht der Zulieferer
> Sicher ;) Ne mal im ernst, wenn du nen fertig PC kaufst ist da Win drauf,
> somit müsste theoretisch der Support da liegen wo du den PC gekauft hast,
> du kannst dich ja auch nicht bei der Firma beschweren wo der Supermarkt
> deine vor Ablauf des Haltbarkeitsdatum abgelaufenen Brötchen gekauft hat,
> sondern du gehts zum Supermarkt und beschwerst dich da ne?
Und dann werd ich zum Hersteller geschickt, wobei der Supermarkt wohl eher mir neue Brötcheb geben würde - bei teuren Sachen sieht das anders aus.
> Sobald jemand ein Teil an einen gewerblichen Abnehmer verkauft hat der bei
> Bestandkontrolle dadrauf zu kucken, ob alle Teile heile sind, sollte eins
> kaputt sein und er nimmt die Ware anstandslos an hat er das Problem nicht
> der Zulieferer
Schöne Fantasie ... wird aber leider niemals Realität werden.
Tip : Überleg mal wieviele Zehntausend Waren pro Sekunde (!) bei einer Supermarktkette permanent rein und wieder -rausgehen. Und die sollen alle überprüft werden? Hör besser mit dem Alkoholkonsum auf.
In Deutschland liegt der Hersteller in Verantwortung - punktum. Ist der Verkäufer (!) kulant und ist der Schaden gering so wird direkt vor Ort umgetauscht, in allen Anderen Fällen darfst du Briefchen schreiben und Pakete verschicken. Immer mehr Leute verwechseln Deutschland mit den USA .... keine Ahnung woher das kommt, vermutlich von WoW oder sonstwas.
Die Idee finde ich gut.
Nur wird Microsoft dass kaum freiwillig tun.
Es könnte ja jemand herausfinden dass vieles im Hintergrund bei Win2000 noch dasselbe ist wie unter Win7.
Wie vieles bei WinXp aus Win98 Zeiten.
Einfach mit dem Unterschied dass bei WinVista/7 "Tonnenweise" Zeugs draufgeschludert wurde was auch das Verschwenden von Plattenplatz und den Ressourcenhunger erklären würde.
Stimmt so leider nicht. Lies nochmal nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gweährleistungspflichtig ist der Verkäufer der Ware gegenüber dem Kunden.
Ich kenne nur die Lage in Österreich, die wird aber ziemlich ähnlich zur Deutschen sein. Und hier ist es definitiv so, dass der Käufer nur Anspruch gegen den Verkäufer hat (außer im Rahmen einer freiwilligen Herstellergarantie). Der Händler darf sich dann an den Hersteller (bzw. Zwischenhändler) wenden. Mir als Konsument ist es ja wohl nicht zuzumuten, mich mit einem Hersteller in irgendeinem anderen Land herumschlagen zu müssen!
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