Gehört Nmap nicht auch zu den sogenannten "Hackertools", die inzwischen in unserem tollen Land verboten sind?
Jup und wieder ein Beweis, wie praxisfremd und inkompetent unsere Volksverdreher sind...
Klar kann man mit solchen Informationen auch illegale Sachen anstellen, aber in erster Linie ist Netzwerkanalyse eine sehr wichtige und gute Sache - denn genau dadurch kann man potenzielle Angriffsluecken im Netzwerk entdecken!
Abno schrieb:
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> Gehört Nmap nicht auch zu den sogenannten "Hackertools", die inzwischen in unserem tollen Land verboten sind?
Nur wenn dieses Tool dem alleinigen(!) Zweck dient, als Hackertool verwendet zu werden. Natürlich ein äußerst schwammiger Gesetzestext, der von unseren tollen Politikern stammt...
Strenggenommen ist das Gesetz ein "Placebo-Gesetz": Wenn ich einfach zu jedem als Hackertool missbrauchbares Programm angebe, ich hätte es zu Forschungszwecken benutzt, ist man dank der Unschuldsvermutung zu ca. 90% frei raus. Das Gesetz greift nur, wer mit solchen Tools bereits Straftaten begangen hat.
Wegen genau dieser Frage hatte sich ein c't-Arbeiter geopfert und selbst angezeigt, weil er Nmap auf einer CoverCD veröffentlichte. Urteil der Richter: In besagter Ausgabe wurde Nmap lediglich im Rahmen zu Forschungszwecken beschrieben und nicht, wie man damit gezielt angreife. Ergo: Freispruch...
0o9i8u7z schrieb:
> Ergo: Freispruch...
Leider nicht. Verfahren wurde eingestellt, kann aber bei anderer Meinung wieder aufgenommen werden. Aber generell stimmt es, dass die Forschungs- und Analysezwecke als Angabe reichen dürften
kwt
Genauso wie ein Messer eine Angriffswaffe ist, ist Nmap ein Hackertool ... oder auch nicht, je nach vertretener Meinung und erwarteter Antwort.
0o9i8u7z schrieb:
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> Nur wenn dieses Tool dem alleinigen(!) Zweck
> dient, als Hackertool verwendet zu werden.
'Alleinig' steht nicht im Gesetzestext. Die Formulierung lautet
'Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,...'.
Damit können also auch nützliche Tools durchaus als Hackertool eingestuft werden.
> Das Gesetz greift nur, wer mit solchen Tools
> bereits Straftaten begangen hat.
Nein, eine Straftat ist nicht notwendig. DAS ist ja gerade das Unsinnige an dem Gesetz. Dass Straftaten bestraft werden wäre ja vollkommen ok, aber die Gesetzgeber sind etwas über das Ziel hinausgeschossen:
'Computerprogramme...herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, ...'
Von daher kann man zur Zeit nicht sicher sein, ob man sich strafbar macht. Das hängt von der Interpretation des Richters ab.
Das Tool brauch man in Deutschland doch gar nicht !
Denn Hacken ist hier ja verboten, also wozu da Sicherheitslücken stopfen....
Nein, ist es nicht, weil die es auf ihrer Seite nicht so bezeichnen und auch nicht damit angeben, dass man es dafür benutzen kann. Sonst wäre Windows/Linux auch ein Hackertool.
G. Setzer schrieb:
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> Die Formulierung lautet
> 'Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
> solchen Tat ist,...'.
> Damit können also auch nützliche Tools durchaus
> als Hackertool eingestuft werden.
Nein, denn deren zweck ist nicht das begehen einer solchen Tat. Das man es auch dazu missbrauchen kann, ändert daran nichts.
> 'Computerprogramme...herstellt, sich oder einem
> anderen verschafft, verkauft, einem anderen
> überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
> ...'
Wer eine Waffe an nicht legitimierte Verkauft, wird bestraft. Und?
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