Unabhaengig davon, dass den Unternehmen die so mit den
Daten umgehen mal gewaltig eins auf die Muetze gehoert:
Was bitte schoen soll man mit dem Datensatz Name/Konto/BLZ
anfangen? Einfach abbuchen wird wohl nichts bringen, da
diese Abbuchung rechtlich nicht durchsetzbar ist und
schnell wieder storniert werden duerfte. Kreditkarten
sind da schon interessanter und PINs sowieso. Diese Daten
duerften die Telekomiker aber nicht haben.
No Patents schrieb:
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> Unabhaengig davon, dass den Unternehmen die so mit den
> Daten umgehen mal gewaltig eins auf die Muetze gehoert:
> Was bitte schoen soll man mit dem Datensatz Name/Konto/BLZ
> anfangen? Einfach abbuchen wird wohl nichts bringen, da
> diese Abbuchung rechtlich nicht durchsetzbar ist und
> schnell wieder storniert werden duerfte. Kreditkarten
> sind da schon interessanter und PINs sowieso. Diese Daten
> duerften die Telekomiker aber nicht haben.
rechtlich nicht durchsetzbar? gesetzesgläubig ?
wenn geld abgebucht wird, muss man es sich rechtzeitig wieder zurückholen. wenn man da rechtlich irgendwas durchsetzen will, gegen banden in... sonstwo... also ich bin da bischen skeptisch. preiswert wird das zumindest nicht.
gagabubu schrieb:
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> wenn geld abgebucht wird, muss man es sich rechtzeitig wieder zurückholen.
> wenn man da rechtlich irgendwas durchsetzen will, gegen banden in...
> sonstwo... also ich bin da bischen skeptisch. preiswert wird das zumindest
> nicht.
Wenn etwas abgebucht wird, von dem ich keine Ahnung habe,
gibt es eine Mitteilung an die Bank und die Buchung wird
rueckgaengig gemacht. Ich habe dadurch keine Nachteile
und zahle auch keine Zinsen, Buchungsposten etc.
Und das ist meiner Meinung nach in D bei allen Banken
so. Ansonsten bitte Quellen, das Storno von Abbuchungen
nicht moeglich ist.
Natürlich sind die Abbuchungen nicht rechtens und können von den Betroffenen über die Bank wieder zurückgeholt werden.
Nur ist es in der Praxis leider so, dass nicht jeder Bürger ständig auf sein Konto schaut und ihm ggf. eine solche Abbuchung (gerade bei "Kleinbeträgen" um die 30 €) gar nicht auffällt.
Das ist dann genau die Masche (ähnlich wie bei den Gewinnspielen): Wenn von der Gesamtmenge an Abbuchungen ein Prozentsatz x eben nicht rückabgewickelt wird, dann loht sich das leider schon.
Daher: Immer die Kontoauszüge kontrollieren!!!
Bei Lastschrift (und genau das wird gemacht, wenn jemand von einem fremden Konto abbucht) hat man 6 Wochen Zeit. Also muss man sein Konto nicht "ständig" sondern nur ein Mal im Monat prüfen, das liegt im Rahmen des Machbaren. Und die meisten achten auf Beträge, die ihnen auch was Wert sind.
>> Daher: Immer die Kontoauszüge kontrollieren!!!
Definitiv.
chorn schrieb:
> Bei Lastschrift (und genau das wird gemacht, wenn jemand von einem fremden
> Konto abbucht) hat man 6 Wochen Zeit.
Das ist ein Irrglaube. Normalerweise kann man ganz unbürokratisch bis zu sechs Wochen
nach Zugang des Rechnungsabschlusses (!) eine Lastschrift zurückgehen lassen. Für von vornherein unberechtigte Lastschriften (dem Einziehenden wurde gar keine Einzugsermächtigung erteilt) gelten gesetzliche Fristen, die noch länger sind. (Ich habe sie aber nicht im Kopf.)
> Also muss man sein Konto nicht "ständig" sondern nur ein Mal im Monat prüfen,
Einmal alle drei Monate reicht auch. ;-)
No Patents schrieb:
> Was bitte schoen soll man mit dem Datensatz Name/Konto/BLZ
> anfangen?
Abgesehen von echtem Betrug (unberechtigtes Einziehen von Kleinbeträgen von sehr vielen Konten) liegt der Vorteil woanders: Bei der telefonische Akquise ist es wichtig, sowenig wie möglich von den "Pflichten und Obliegenheiten" der zu gewinnenden Kunden zu reden. Wenn man seine Bankverbindung schon kennt, braucht man diese nicht zu erfragen, und vermeidet dadurch eine Gesprächsphase, in der es häufig dazu kommt, dass sich der Angerufene umentscheidet.
Außerdem kann man so auch besser vortäuschen, selbst von der Telekom zu sein (und nicht nur ein Provisionsjäger von sonstwoher), denn die echten Telekomatösen brauchen nach solchen Daten ja nicht zu fragen, da sie sie schon haben. (Bei den Datensätzen handelt es sich um welche von Bestandskunden.)
Danke für den Hinweis.
chorn schrieb:
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> Danke für den Hinweis.
Da gabs irgendein Urteil was Youssarian wohl korrekt aber halt nicht bürgertauglich benannt hat.
D.h. die 6 Wochen beginnen nicht ab der Abbuchung sondern später.
Da kommen wohl auch die 3 Monate her, die ich aber Kürzer geschätzt hätte.
Das könnte man etwas Dau-freundlicher erklären.
Allerdings ist Rechtsberatung illegal. Also musst Du Deinen Anwalt fragen. Die Bank darf dich diesbezüglich ja auch nicht beraten...
Per TAN könnte man Lastschriften genehmigen. Aber manche Leute finden systematische Abzocke (Leute im Urlaub, Mallorca-Rentner,...) wohl gut.
Solche Abbuchungs-Verbrecher schneiden vermutlich auch Videotheken-Besitzern auch die Ohren ab, überfahren Radfahrer die sie nicht mögen und als sie klein waren prügelten sie in der U-Bahn Leute tot. Aber daran erinnert sich hier wieder keiner...
Schon die Idee, weiter per Papier Lastschriften zu machen zeigt die Generation der Internet-Ausdrucker klar auf. Alles was geht macht man elektronisch. papier ist Ausnahme und nur als Beleg den man beim Harz4_Amt dann unterschreibt. Aber sicher machen solche leute noch Elster ohne Übertragung also ohne "verkürzten Ausdruck" mit "Telenummer". Ach ne. Die machen gar keine Steuererklärung.
Ach nochwas: Grade im Supermarkt in auf den Zeitungsen "blabla T-Com Datendiebstahl.... Er fuhr einen Porsche Caynenne und lebte im Luxus...." War wohl Bild.
Siga9876 schrieb:
> Da gabs irgendein Urteil was Youssarian wohl korrekt aber halt nicht
> bürgertauglich benannt hat.
Es war vielleicht nicht tauglich für Dich, aber ich denke, dass Du eher nicht das Maß der Dinge bist.
> D.h. die 6 Wochen beginnen nicht ab der Abbuchung sondern später.
> Da kommen wohl auch die 3 Monate her, die ich aber Kürzer geschätzt hätte.
> Das könnte man etwas Dau-freundlicher erklären.
Nein, das muss man nicht. Ich erkläre es aber einmal Siga9876-freundlich:
Den Terminus "Rechnungsabschluss" kann Siga9876 in der Wikipedia nachschlagen und den Abschnitt "Häufigkeit des Rechnungsabschlusses" nachlesen. Dann weiß auch Siga9876 Bescheid.
> Allerdings ist Rechtsberatung illegal.
Laut welchem Gesetzbuch und welchem Paragraphen darin?
> Per TAN könnte man Lastschriften genehmigen.
Nein. Was Du meinst, heißt nicht "Lastschrift" sondern "Überweisung"
> systematische Abzocke
> Abbuchungs-Verbrecher
> schneiden die Ohren ab,
> überfahren Radfahrer
> prügelten sie [...] Leute tot.
Sicher nicht. Deine offensichtliche Annahme, dass alle Totschläger, Räuber Diebe und Betrüger der Unterschicht entstammen, ist grundfalsch.
gagabubu schrieb:
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> rechtlich nicht durchsetzbar? gesetzesgläubig ?
Ja.
> wenn geld abgebucht wird, muss man es sich rechtzeitig wieder zurückholen.
Sonst....? Sich wiederrechtlich Geld anzueignen nennt man Diebstahl. Diebstahl wird auf Anzeige verfolgt und in diesem Fall sind die Chancen auf Einstellung des Verfahrens für den Dieb eher gering.
> wenn man da rechtlich irgendwas durchsetzen will, gegen banden in... sonstwo...
Nix sonstwo. Das würde zu sehr auffallen, also brauchen die eine Deutsche Adresse. Und fliegen trotzdem schnell auf.
Außer natürlich wenn sie in Hamburg sitzen. Da wir ein kleines Schutzg...äh Bußgeld an die Staatsanwaltschaft abgedrückt und der Datenschützer kriegt auch seine Anteile und schon intressiert ihn nicht was um ihn herum passiert.
>also ich bin da bischen skeptisch. preiswert wird das zumindest nicht.
So solls sein. Die Jungs kriegen sicher ein paar böse Blicke vom Staatsanwalt.
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