nun auch bananenhardware...ich steige dann erst ein, wenn es voll gepatchte(sprich fertige) geräte im laden zu kaufen gibt...das wird wie's jetzt aussieht wohl noch min ein jahr und zwei hardwarerevisionen dauern...
hab keine lust in nen rohbau wo noch nix funktioniert einzuziehen, nur weil der bauherr/vermieter die miete/steuerabschreibung jetzt schon braucht...
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Rulf schrieb:
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> nun auch bananenhardware...ich steige dann erst ein, wenn es voll
> gepatchte(sprich fertige) geräte im laden zu kaufen gibt...das wird wie's
> jetzt aussieht wohl noch min ein jahr und zwei hardwarerevisionen
> dauern...
> hab keine lust in nen rohbau wo noch nix funktioniert einzuziehen, nur weil
> der bauherr/vermieter die miete/steuerabschreibung jetzt schon braucht...
Was genau funktioniert denn noch nicht? Einzig die Ladezeiten zwischen den Menüs sind recht lang.
Prinzipiell ist das eher so:
Du hättest die Möglichkeit in eine gut ausgestattete Wohnung die im 3. Stock eines Neubaus liegt zu ziehen. Momentan funktioniert jedoch der Fahrstuhl nicht, wird aber nächste Woche in Betrieb genommen.
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Wenn das Haus nicht fertig ist, dann sollte man es eben fertigbauen vor dem vermieten :-P
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Das Haus ist ja fertig. Es dauert nur einfach etwas länger um in den 3. Stock zu kommen. ;)
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Rulf schrieb:
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> hab keine lust in nen rohbau wo noch nix funktioniert einzuziehen, nur weil
> der bauherr/vermieter die miete/steuerabschreibung jetzt schon braucht...
Du mietest aber nicht die WiiU, sondern kaufst sie neu.
Wenn du eine Neubauwohnung kaufst, musst du auch warten bis sie fertig ist,
oder in den Rohbau einziehen.
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laut agb und letzten gerichtsurteilen hast du aber kein recht an der "gekauften" hard- oder software irgendwelche veränderungen vorzunehmen...dh du kaufst praktisch nur ein nutzungsrecht...bei zuwiderhandlungen wird dein gerät und deine sw dann einfach deaktiviert(zb bei onlinegames)...praktisch gesehen mietest du also nur und hast dabei noch keinerlei mieterschutz...besitz stell ich mir jedenfalls anders vor...
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Rulf schrieb:
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> laut agb und letzten gerichtsurteilen hast du aber kein recht an der
> "gekauften" hard- oder software irgendwelche veränderungen vorzunehmen...dh
> du kaufst praktisch nur ein nutzungsrecht...bei zuwiderhandlungen wird dein
> gerät und deine sw dann einfach deaktiviert(zb bei onlinegames)...praktisch
> gesehen mietest du also nur und hast dabei noch keinerlei
> mieterschutz...besitz stell ich mir jedenfalls anders vor...
Quelle?
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Wie auch immer...
...dieser Trend die Ware immer mehr beim Kunden reifen zu lassen ist fürn Popo.
Stellt euch mal vor was losgewesen wäre, wenn bei einer Konsole damals als noch nicht jeder einen Internetanschluss Zuhause hatte irgendein schwerer Fehler darin gewesen wäre oder irgendwas nicht funktioniert hätte. Die wären alle wieder retour gegangen. Da mussten sie noch testen, testen und nochmals testen. Solange bis sie sicher waren dass man das Produkt so auf den Markt bringen kann.
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SoniX schrieb:
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> Wie auch immer...
>
> ...dieser Trend die Ware immer mehr beim Kunden reifen zu lassen ist fürn
> Popo.
>
> Stellt euch mal vor was losgewesen wäre, wenn bei einer Konsole damals als
> noch nicht jeder einen Internetanschluss Zuhause hatte irgendein schwerer
> Fehler darin gewesen wäre oder irgendwas nicht funktioniert hätte. Die
> wären alle wieder retour gegangen. Da mussten sie noch testen, testen und
> nochmals testen. Solange bis sie sicher waren dass man das Produkt so auf
> den Markt bringen kann.
Kannst auch 80er jahre 8bit jump and runs nicht mit Spielen wie Skyrim vergleichen.
Genauso wie du keinen 80er Jahre Taschenrechner mit einem iPad vergleichen kannst.
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tyraenor schrieb:
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> Quelle?
ua:
> http://openjur.de/u/31700.html
> http://bbs-law.de/2011/01/its-a-sony-abmahnungen-ps3-modchips-ps-jailbreak-ps-3-break-software-schutz/
> http://www.zdnet.de/41545416/ps3-hacker-geohot-wehrt-sich-gegen-sony-klage/
oder google doch selber
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Wahrheitsbombe schrieb:
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> Kannst auch 80er jahre 8bit jump and runs nicht mit Spielen wie Skyrim
> vergleichen.
> Genauso wie du keinen 80er Jahre Taschenrechner mit einem iPad vergleichen
> kannst.
Sicher kann man das.
Damals war die Technik genauso neu wie heute die Technik neu ist.
Keine Updates gabs ja nicht nur bei 8bit Jump and Run spielen.... Nintendo64, Gamecube, Playstation ja selbst die Playstation2 kamen ohne Updates aus und funktionierten von Anfang an einfach nur wie gewünscht.
Es ist halt einfach eine Unart unfertige Produkte zum Kauf anzubieten...
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Das Gerät ist voll funktionabel, nur werden halt neue Funktionen dazu gegeben.
Früher waren wir immer empört, daß Konsolen erst 1 Jahr später bei uns ankamen. Jetzt beschwerst Du dich, daß sie schon da ist Oo? Also Youtube, Lovefilms kann man auch am PC nutzen, daß ist für mich keine Funktion einer Spielkonsole, sondern ein reines Gimmick. Dafür will ich keine 5 Jahre warten, bis Sie Herr Ingenieur Rulf freigibt.
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Schlecht geschlafen oder wie?
Nintendo hat sich offiziell entschuldigt, dass soviele Sachen ohne Patch nicht funktioniert haben.
Scheiss auf Lovefilm oder was auch immer du da meinst.
Vor dem ersten grossen Patch gab es nichtmal das Miiverse und selbst die Wii Kompatibilität hatte nicht funktioniert. Das sind essentielle beworbene Features und kein Blödsinn wie lovefilm.
Man denk doch nach vor dem posten bevor du andere blöd anmachst!!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.12.12 09:44 durch SoniX.
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