Nur mit Richtervorbehalt und nur für "schwerste" Straftaten.
Man weiß ja garnicht welcher Trojaner es war.
Es ist ja jedem sein Recht zuhause einen Trojaner zu installieren.
Wenn das der Staatstrojaner war, dann liegst du aber richtig.
SoniX schrieb:
> Es ist ja jedem sein Recht zuhause einen Trojaner zu installieren.
Auf Rechnern anderer Leute? Eher nicht.
SoniX schrieb:
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> Man weiß ja garnicht welcher Trojaner es war.
> Es ist ja jedem sein Recht zuhause einen Trojaner zu installieren.
Das stimmt. Es ist jedem sein Recht von Kindererziehung keine Ahnung zu haben, dennoch Kinder in die Welt zu setzen und dann für Jahrzehnte daran zu verzweifeln, dass diese Blagen sich nicht als höriger Klon entpuppen.
> Wenn das der Staatstrojaner war, dann liegst du aber richtig.
Ich kenne eine Dame, welche die Datenbanken ihres Vaters dazu benutzte alle potentiellen Sexpartner im Bekanntenkreis abzuchecken, in dem sie Vati (Hauptkriminalkommisar) wüste Stories erzählt hat, konsequent die Mitleidstour gefahren ist und ihn so dazu gebracht hat entsprechende Infos herauszurücken.
Alles, was den Behörden zur Verfügung steht, kann nicht nur theoretisch mißbraucht werden, es WIRD faktisch mißbraucht. Tagtäglich.
Solche Leute fallen aber wirklich immer auf.
An der Toleranz des Volkes gegenüber solchen Abgreifern möchte ich aber keinesfalls herumwerkeln.
Ob in diesem Sommer viele Mücken geben wird? :D
~d333wd
Es handelt sich um seine Tochter! Das war nicht irgendein PC eines Fremden....
Ach so und der Rechner der Tochter ist das gleiche wie der Rechner des Vaters? Und Rechte hat die Tochter sowieso keine, richtig? :D Junge, Junge. Es ist moralisch einfach auch mal nichts anderes als verwerflich, ich hoffe, dass da der Hausfrieden mal richtig schön im Arsch ist und die ihrem feinen Polizisten-Daddy die Hölle heiß macht.
Selbstverständlich sind sowohl Tochter als auch deren Computer persönliches Eigentum des Vaters, und diesem steht es natürlich frei, mit seinem Eigentum zu tun und zu lassen wie es ihm beliebt. Da haben Sie natürlich vollkommen Recht, mein Herr. Haben Sie das gerade gehört? Nein? Klang wie ein Schuß...
wenn die tochter schon 14 ist - könnte sie mindestens zivilrechtlich
dagegen vorgehen (sofern ihre mutter sie vertreten würde), da dies
eindeutig in ihre persönlichkeitsrechte eingreift.
ist sie schon 16 oder gar volljährig, ist es nicht nur juristisch sondern
auch zwischenmenschlich nicht in orndung, auf diese weise in ihre
sphäre einzudringen.
ich kenne eltern, die klopfen vorher an die tür, wenn sie zu ihrer 16
jährigen tochter wollen. denn auch das entgegenbringen von respekt
und das einräumen von rechten gehören letztlich zur erziehung.
niemanden geht es etwas an, was jemand anderes in einer mail schreibt,
es sei denn deine tochter ist 13 und trifft sich mit erwachsenen männern,
oder du hast deine kinder im verdacht, dass sie heroin nehmen oder
mobbing opfer geworden sind und kurz vorm selbstmord stehen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.01.12 19:40 durch original registriert.
Da muss man schon differenzieren.
Wir wissen nicht wie alt das Mädchen ist.
Wir wissen nicht was der Trojaner gemacht hat.
Man kann aus den spärlichen Infos aus dem Artikel nichts sagen.
Leute... das is doch ganz einfach;
dass was der liebe Herr Vater da getan hat ist rechtwiedrig, auch wenn die Hardware generell ihm gehört.
Nennt sich IT-Grundrecht bzws die Erweiterung der Persönlichkeitsrechte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gew%C3%A4hrleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrit%C3%A4t_informationstechnischer_Systeme
Nocterus
Also wenn ich Zuhause meinen Traffic filtere, mir darüber logs senden lasse und mein 8jähriger im Netz surft begehe ich eine Straftat?
Man kann aufgrund der dünnen infos hier nichts sagen.
Edit:
"Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden."
Solange hier Daddy nicht als Staat fungiert hat (möglicherweise könnte man davon ausgehen wenn er den "Staatstrojaner" installiert hat) greift das Gesetz hier nicht.
Wir wissen einfach viel zu wenig.
3 mal bearbeitet, zuletzt am 09.01.12 18:29 durch SoniX.
Wenn schon Wikipedia - Zitat, dann bitte vollständig weil der Nebensatz ist essentiell:
...sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).
Nochmal ergänzend was das IT-Grundrecht angeht:
... ist ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Grundrecht, welches vornehmlich dem Schutz von persönlichen Daten dient, die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden.
Also hat Papa da, generell gesehen, rechtswiedrig gehandelt :-)
Generell wenn du deinen Traffic filterst der in deinem Netz von deinen Geräten ausgeht, gar kein Ding.
z.B. um Sicherheitsrelevante Infos zu bekommen (Home-Calling-Software z.B.)
Anders sieht das aus wenn du dir den Traffic der Familienmitglieder und der anderen berechtigten User anschaust und filterst.
Weil das ganze ist wie Brief und Fernmeldegeheimnis anzusehen, du darfst auch prinzipiell ohne Erlaubnis nicht die Post deines Kindes / Partners aufmachen.
Anders wäre in diesem Fall, wenn sie von seinem Rechner aus gearbeitet hat und er seinen eigenen Rechner überwacht zwecks IT-Sicherheit.
Aber aus der Formulierung des Sachverhaltes und unserer modernen Gesellschaft, kann man davon ausgehen, dass es ihr eigener Rechner war.
Gruß
Nocterus
Sie ist sein Kind und er hat Sorgepflicht. Wenn sie mit seinen Erziehungsmethoden nicht einverstanden ist soll sie sich für Mündig erklären lassen, ausziehen und ihr eigenes Leben leben.
Nur weil da steht "kann" heisst das noch lange nicht, dass dem auch so ist.
Ähm neee
weil Persönlichkeitsrechte und Grundrechte mehr gelten als der Erziehungsauftrag.
Deswegwn ist auch der allgemeine "Klaps auf den Hintern" rein rechtlich gesehen Körperverletzung und Kindesmissbrauch auch wenn die wenigsten etwas dagegen rechtloch run.
Gruß
Nocterus
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Du fragst dich was mich und meine Kommentare qualifiziert?
Ich mich auch aber ich schieb das mal auf meinen Job als FISI...
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Das klingt pingelig *g
Ein Klaps auf dem Po und schon hat man ne Anzeige?
Dann brauch ich aber keine Kinder. Dann kann ich mich gleich selbst einweisen lassen.
Ich will/wollte auch garkeine Wertung darüber abgeben ob ich das nun gerechtfertigt halte. Ich halte einen installierten Trojaner schon für übertrieben, aber ich halte es nicht für Gesetzeswidrig.
Ich wollte eigentlich nur sagen, dass man nicht vorschnell urteilen sollte, da man ja überhaupt keine Details kennt.
Wer weiß, vielleicht hat er einfach nur ne Art VNC Viewer installiert um im Fall der Fälle helfen zu können und hat überhaupt nichts abgehört und mitgelesen. Man weiß es einfach nicht.
Ich kann hier einfach nicht ausreichend differenzieren. Wenn ich meiner 6jährigen einen PC hinstelle, dann werde ich den zu 100% mit einer Überwachungssoftware ausstatten. Zur zeitlichen Beschränkung, damit sie dann nicht die ganze Nacht davor sitzt, mit Filter für gewisse Webseiten etc. Und klar würde ich mir auch logs senden lassen, ganz einfach um zu sehen ob das auch greift. Wenn ich damit schon gegen das Gesetz verstosse, dann läuft da eindeutig was falsch.
Den grössten Gesetzesverstoss hier aber spricht keiner an. Der "Hacker" Freund hatte sich in einen wirklich fremden PC eines Polizisten eingeloggt und hat daraus Zugangsdaten entwendet. Der kommt in der Meldung aber super weg, es wird nichtmal gesagt ob gegen ihn ermittelt wird.
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