Ganz einfach die Julia Schramm medienwirksam rauswerfen. Die hat ja nicht auf die Verlagsbedingungen geachtet und rechtfertigt auch noch die Verfolgung.
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Ganz so geht es nicht - zum Glück. Man kann als Partei zwar durchaus bei der Aufnahme neuer Mitglieder wählerisch sein, wer allerdings einmal in der Partei ist, kann so leicht nicht wieder rausgeworfen werden. Entweder er geht freiwillig oder aber es muss ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der Partei durchgeführt werden. Dieses ist aber an die entsprechenden Regelungen des Parteingesetzes (§ 10 Abs. 4) gebunden. Ein Ausschluss kommt also nur in Betracht, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Das ist also eine absolute Ausnahme, keine Sache, um mal willkürlich jemanden zu entsorgen.
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Mingfu schrieb:
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> Ganz so geht es nicht - zum Glück. Man kann als Partei zwar durchaus bei
> der Aufnahme neuer Mitglieder wählerisch sein, wer allerdings einmal in der
> Partei ist, kann so leicht nicht wieder rausgeworfen werden. Entweder er
> geht freiwillig oder aber es muss ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der
> Partei durchgeführt werden. Dieses ist aber an die entsprechenden
> Regelungen des Parteingesetzes (§ 10 Abs. 4) gebunden. Ein Ausschluss kommt
> also nur in Betracht, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Grundsätze der
> Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Das ist also eine
> absolute Ausnahme, keine Sache, um mal willkürlich jemanden zu entsorgen.
Na das mit dem Grundsatz haben wir ja schon ;)
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