ganz große Klasse, so löst man Probleme als Erwachsener...
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Sony hat doch damit angefangen ^^
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Nein, Geohot hat angefangen.
Niemand hat ihn darum gebeten verbotenes zu tun. (DMCA, AGB, usw...) Und erst recht hat ihn niemand aufgefordert ein Sony Produkt zu kaufen.
--==::[Hier sind die Gamer]::==-- シ
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Mhm.. also ist Geohot schuld, das Leute mit den GEKAUFTEN Konsole in IHREM BESITZ etwas machen das Sony nicht passt.. interessant...
Also VW verklagt auch niemanden, wenn er mit seinem Käfer plötzlich Ralley fährt oder? Dafür ist er zwar nicht gedacht und er wurde dementsprechend umgebaut...
Oder verklagt dich Microsoft wenn du ihre Konsole hackst? Nein, erst wenn du im Netzwerk verbotene Sachen machst.
Ich kann mit der verdammten Konsole machen was ich will! Ich hab das Teil gekauft und nicht gemietet. Sonst musst du gleich jeden PC Besitzer verklagen und am besten Microsoft und Linux dazu! Weil da kann man ja auch theoretisch Raubkopien benutzen *Kopfschüttel*
In was für ner schrägen Welt manche leben...
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Hmm.. Wieder ein Beispiel, wie schlecht sich Autovergleiche bei sowas machen..
VW verklagt in der Tat niemand, aber die Polizei oder der TÜV legen dir womöglich dein Auto still, wenn du da einfach dran rumschraubst.. ;)
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magic23 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Hmm.. Wieder ein Beispiel, wie schlecht sich Autovergleiche bei sowas
> machen..
>
> VW verklagt in der Tat niemand, aber die Polizei oder der TÜV legen dir
> womöglich dein Auto still, wenn du da einfach dran rumschraubst.. ;)
Quatsch, die lassen dich nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren (PSN) aber was du damit auf privaten Rennstrecken oder deinem Grundstück machst, ist der Polizei, dem TÜV und auch VW scheiß egal.
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Nicht wenn ich damit Rally fahre.
und mit der Linux PS3 bin ich auch nicht in Sonys Netzwerk unterwegs.
also.. wo ist das Problem?
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Neko-chan schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Mhm.. also ist Geohot schuld, das Leute mit den GEKAUFTEN Konsole in IHREM
> BESITZ etwas machen das Sony nicht passt.. interessant...
>
1. Geohot hat den Hack mitverschuldet
2. Gekauft ist die Sache, aber nicht das geistige Eigentum (Dazu gibt es Nutzungsbedingungen. Siehe AGB, DMCA, Urhebergesetz, usw.)
> <schnipp>
Den Rest kommentiere ich nicht, da die Argumente von falschen Grundlagen ausgehen.
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Es geht ja vorallem um die Veröffentlichung. er kann daheim hacken wie er lustig ist, er hat es aber nicht zu veröffentlichen
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AGBs sind nur gültig wenn sie VOR dem Kauf unterschrieben werden
Das Urheberrecht greift erst wenn eine illegale Kopie benutzt wird
naja.. aber als EliteZocker muss man ja keine Ahnung haben :P
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Warum nicht?
Hat er damit unmittelbar Schäden verursache oder haben die Schäden nicht eigentlich andere verursacht?
Man dürfte keine Autos, keine Messer und eigentlich gar nicht mehr veröffentlichen / Verkaufen weil dritte damit Schände anrichten Oo
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Unterschrieben? Du meinst, dass man die Möglichkeit haben muss, sie vor dem Kauf eingesehen zu haben. Aber unterschrieben?
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das recht an der software ist nicht mit gekauft und somait hat man auch kein recht an der software rumzuspielen...
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Ist eine gute Frage - Eigentlich müssten sie unterschrieben werden.. von wegen rechlicher Bindung.
Wie soll sonst bewiesen werden, dass sie mir gezeigt wurden und ich sie akzeptiert habe (vor dem Kauf)
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Dann müsstest du auch jeden Warenkauf gegenzeichnen. Selbst bei Lebensmittel etc. Aber in diesen Fällen reicht ja auch die gegenseitige Willenserklärung durch den Vorgang des Verkaufs/Kaufs.
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Nicht alles was in deinem Besitz ist, kannst du frei verwenden.
Geldscheine vernichten z.B. ist illegal.
Genauso darfst du auch am Tacho drehen, wie du lustig bist, aber sobald du das Ding verkaufst solltest du den Tachostand in real. Höhen stellen.
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schon ma wo für die Einhaltung des BGB Unterschrieben?
Regeln gelten auch, wenn man sie nicht kennt....
"Ich bin ein Wutoholic, ich kann nicht leben ohne Wutohol"
Homer J. Simpson.
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Ne, in Europa ist eine AGB die von der Firma aufgesetzt und nicht dem Standart entspricht nur gültig wenn sie vor dem Kauf unterzeichnet wurde.
Mir wurde noch nie vor dem Kauf irgendwo eine AGB gezeigt. Woher soll ich dann wissen dass da was anderes drinn steht? Nachdem ich die Ware ausgepackt und das erste mal Benutzt habe kann ich sie jedenfalls nicht mehr zurückgeben, auch wenn mir die AGBs nicht passen.
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In D. eben nicht!
AGBs sind hier nicht gültig wenn ich sie nicht lesen kann..
Vielleicht bräuchte man nur eine Klage um das mal klar zu stellen.
Wenn einschränkende AGBs unterzeichnet werde müssten würde Apple wohl ganz schnell die 117 (!) Seiten deren AGBs zusammenkürzen um nicht für jeden Kunden ein ganzes Buch vorlegen zu müssen *g*
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Ich glaube das ist rechtlich so abgedeckt, dass Sie öffentlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Beispielsweise über den Webauftritt. Dann hast du vor deiner Kaufentscheidung die Möglichkeit sie durchzulesen.
Mit dem Kauf an der Kasse jedenfalls gehst du einen rechtskräftigen Vertrag ein, der keiner Unterschrift bedarf.Deine Zustimmung gibst du mit der Übergabe des Geldes und dem Entgegennehmen der Ware ab. Vorausgesetzt du bist volljährig bzw. uneingeschränkt geschäftsfähig.
Zu dem wirst du beim Einschalten noch mal auf die Nutzungsbestimmung hingewiesen und musst sie akzeptieren. Andernfalls lässt sich die PS3 nicht verwenden (wie bei Windows oder anderer Software auch).
Es stellt sich allenfalls die Frage...sind die Nutzungsbedingungen vollständig mit dem deutschen Recht vereinbar. Doch wer kann das schon mit Gewissheit sagen.
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