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Es gilt die Unschuldsvermutung!

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  1. Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor ohne 10.09.10 - 11:38

    Nur mal zur Erinnerung: Die Unschuldsvermnutung gilt nicht nur für Assange, Kachelmann und Mitglieder der Piratenpartei. Sonder natürlich auch für diesen Herren!

    Diese Vorverurteilung finde ich mal echt mies!

  2. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor telekom_atze 10.09.10 - 11:53

    Dumm nur, dass man wenn man angeklagt ist erst mal beweisen muss, dass man wirklich unschuldig ist.


    Unschuldsvermutungen sind was aus Hollywoodfilmen XD

  3. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor narf 10.09.10 - 12:10

    >Dumm nur, dass man wenn man angeklagt ist erst mal beweisen muss, dass man wirklich unschuldig ist.
    nein. du kannst dich selbst entlasten, aber selbst wenn du das kannst (alibi etc.) musst du das überhaupt nicht machen. du kannst einfach warten bis dir jemand dein vergehen nachweist oder nicht - was dann ja auch nicht geht wenn du wirklich unschuldig bist.
    >Diese Vorverurteilung finde ich mal echt mies!
    genau, da lief nämlich eigentlich alles rechtens ab... träum weiter. "network-deuschland" - ich lach mich schlapp - die hatten zu viel gesoffen als die den (schein-)firmennamen kreiert haben...

  4. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor titrat 10.09.10 - 12:40

    ohne schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nur mal zur Erinnerung: Die Unschuldsvermnutung gilt nicht nur für Assange,
    > Kachelmann und Mitglieder der Piratenpartei. Sondern natürlich auch für
    > diesen Herren!

    Die Unschuldsvermutung gilt nur vor Gericht, ich aber kann urteilen, wie es mir richtig erscheint.

    > Diese Vorverurteilung finde ich mal echt mies!

    Mies finde ich es, 700.000 EUR für etwas herauszuwerfen, was:
    a) selbst im Haus getan werden konnte für quasi lullu
    b) deutlich billiger hätte von extern gelöst werden können
    c) sowieso illegal war, wie es scheint - zumindest aber amoralisch

    Ob er nun einfach zu blöd war, oder nur korrupt, spielt für mein Urteil nur eine Nebenrolle. Er veruntreut das Geld der Anleger in meinen Augen - gottseidank habe ich nie in T-irgendwas investiert, dafür kannte ich den Haufen zu gut ;-)

  5. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor mit 10.09.10 - 14:53

    Ich weiß nicht was ihr habt, er hat doch Recht, wartet einfach ein Urteil ab und ihr werdet sehen ob er schuldig ist oder nicht.

  6. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor knusperkopf 10.09.10 - 19:42

    Am Urteil erkennt man das aber nicht, eher an Beweisen.

    ---

    http://strammermax.meinbrutalo.de
    http://www.lordofultima.com/ref/2278509259

  7. Re: Es gilt die Unschuldsvermutung!

    Autor Youssarian 11.09.10 - 07:52

    titrat schrieb:

    > c) sowieso illegal war, wie es scheint - zumindest aber amoralisch

    Ich würde ja sagen, dass es ganz sicher illegal war (darum auch die Selbstanzeige des auf Ricke folgenden Vorstandsvorsitzenden) und eher nur das "wer genau" zu klären wäre. Das Motiv allerdings, nämlich endlich herauszubekommen, wer denn dieser "Whistleblower" ist, der laufend Geschäftsgeheimnisse verriet und dadurch einen Milliardenschaden für die Deutsche Telekom verursachte, halte ich nicht im mindesten für amoralisch.

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