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AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

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  1. AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

    Autor VauZettel 04.05.10 - 14:03

    >Entscheidend ist, dass es sich hierbei weder um ein Datenleck noch einen Angriff auf unsere Server handelt, sondern vielmehr um einen Verstoß gegen unsere AGB.

    Was ist denn das für eine dumme Argumentation?

    Dennoch konnten massenhaft Daten ausgelesen werden! Das sollten die Betreiber verhindern und nich' einfach sagen "Aber der durfte das gar nich, echt jetzt. Und deshalb sind wir auch geschützt!"

    Schön, wenn die Betreiber sich absichern, aber nicht die Daten der User!

    Epic fail!

  2. Re: AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

    Autor robigrobi-android 04.05.10 - 14:45

    Wie soll man denn etwas vor der öffentlichkeit schützen, was im Grundgedanken für die öffentlichkeit zugänglich sein soll? Die können am System nix ändern, weil es a) nichts bringt und b) die User selbstverantwoetlich handeln sollten.

  3. Re: AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

    Autor Himmerlarschundzwirn 04.05.10 - 14:46

    Die User sind in dem Fall aber Schüler. Wie selbstverantwortlich sollten die handeln?

  4. Re: AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

    Autor robigrobi 04.05.10 - 14:50

    Eigentlich gar nicht. Sie stimmen ja Geschäftsbedingungen zu, gehen also mmn einen vertrag ein. Der aber widerrum ist ja im grunde ungültig, da ni cht geschäftsfähig?

  5. Re: AGB-Verstoß schützt den Anbieter vor Unfähigkeit?

    Autor Himmerlarschundzwirn 04.05.10 - 14:55

    Ich denke das fällt unter Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei vorteilhaften Rechtsgeschäften oder so, bin aber auch kein Jurist.

  6. AGBs schützen nicht vor Personen die dagegen verstoßen

    Autor Daraku 04.05.10 - 15:17

    Ehrlich, welche Person die an die Daten will interessieren die AGBs?

    Es ist interessant das man als normaler Besucher auf bestimmten Wegen auf privat geschaltete Informationen zugreifen kann. Da ist nicht einmal der Benutzer selber schuld. Jeder Laie der diese Option sieht denkt sich doch wenn er das aktiviert können z.B. nur seine Freunde auf das Profil zugreifen. Und mal ehrlich wenn diese Funktion nicht das macht was sie soll, dann sollen die Entwickler sich in die Ecke stellen und sich die Tastatur auf den Kopf hauen.

  7. Re: AGBs schützen nicht vor Personen die dagegen verstoßen

    Autor RobiGrobi 04.05.10 - 16:10

    Mag ja sein, dass ein technischer Aspekt komplett verfehlt wurde... Wie eben der Filter, der nicht funktioniert, um seine Daten zu schützen.
    Allerdings ist es doch höchst fragwürdig, warum Kinder und Jugendliche völlig rechtsfrei sich da anmelden _dürfen_? Ich denke - und das ist meine Meinung - alle Jugendlichen unter 16 Jahren sollte der Zugang verwehrt werden, eben deshalb, da man immer annehmen muss, dass sie zu naiv sind und sich der Datenscheluderei nicht bewusst sind. Soll jetzt aber nicht für alle gelten.
    Besser wäre noch: Vor der Anmeldung sollte jeder Nutzer auf Kompetenz geprüft werden, sich in einem solchen Netzwerk zu bewegen. ;)

    Und klar, technisch gesehen haben die absolut Mist gebaut. Vor einiger Zeit sorgte der Pseudo-Filter ja schon mal für Trubel, deshalb sollte das eigentlich behoben worden sein. Warum das jetzt wieder (o. immer noch) möglich war? Keine Ahnung.

  8. Re: AGBs schützen nicht vor Personen die dagegen verstoßen

    Autor Bassa 05.05.10 - 01:43

    RobiGrobi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mag ja sein, dass ein technischer Aspekt komplett verfehlt wurde... Wie
    > eben der Filter, der nicht funktioniert, um seine Daten zu schützen.

    Wie soll ein Filter Daten schützen?
    Das setzt voraus, dass der Datendieb sich an die Regeln hält. Die einzige Möglichkeit, ein Auslesen zu verhindern, wären wiederholte Sicherheitsabfragen, ob auch wirklich ein Mensch da surft. Und selbst die sind schwierig, weil auch Captchas maschinell auslesbar sind.

    > Allerdings ist es doch höchst fragwürdig, warum Kinder und Jugendliche
    > völlig rechtsfrei sich da anmelden _dürfen_?

    Was bitte verstehst Du unter "völlig rechtsfrei anmelden"? Sie haben nach der Anmeldung keine Rechte? Oder was?
    Die Zielgruppe ist beschränkt geschäftsfähig und die Preise bei schülerVZ sind wohl nicht so hoch, dass es ungültige "Geschäfte" wären.

    > Ich denke - und das ist meine
    > Meinung - alle Jugendlichen unter 16 Jahren sollte der Zugang verwehrt
    > werden, eben deshalb, da man immer annehmen muss, dass sie zu naiv sind und
    > sich der Datenscheluderei nicht bewusst sind.

    Und man sollte alle Jugendlichen unter 16 Jahren von der Straße verbannen... da können sie fotografiert und beobachtet werden und das sogar von ferngesteuerten Gerätschaften. Aber ich wette, sie sind sich dieser Datenschluderei nicht bewusst und deshalb müssen wir sie schützen... notfalls auch in Ketten.

    > Soll jetzt aber nicht für
    > alle gelten.
    > Besser wäre noch: Vor der Anmeldung sollte jeder Nutzer auf Kompetenz
    > geprüft werden, sich in einem solchen Netzwerk zu bewegen. ;)

    Es sollte so einige Kompetenztests geben... die Fähigkeit, im Internet soziale Netzwerke zu nutzen, halte ich dabei für eher nebensächlich.

    > Und klar, technisch gesehen haben die absolut Mist gebaut. Vor einiger Zeit
    > sorgte der Pseudo-Filter ja schon mal für Trubel, deshalb sollte das
    > eigentlich behoben worden sein. Warum das jetzt wieder (o. immer noch)
    > möglich war? Keine Ahnung.

    Ganz einfach... weil es keine völlig sichere Möglichkeit gibt, einer Maschine den Zugriff auf etwas zu verwehren, auf das Menschen Zugriff haben SOLLEN.

  9. Re: AGBs schützen nicht vor Personen die dagegen verstoßen

    Autor d3wd 21.05.10 - 14:48

    > > Besser wäre noch: Vor der Anmeldung sollte jeder Nutzer auf Kompetenz
    > > geprüft werden, sich in einem solchen Netzwerk zu bewegen. ;)

    Am besten gleich bei der Schulischen Zahnuntersuchung.
    T-ee-th-bo-ok

    ~d3wd

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