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Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

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  1. Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Husten 25.04.12 - 14:48

    Es geht bei der Störerhaftung darum, dass der Störer wissen sollte, dass andere über das Wlan Böses im Schilde führen können.

    Wenn man nun einen nachweislich fehlerhaften Router hat, dann zeig mir den Richter der dich dafür verknackt lol Hier hätte der Inhaber alles dazu getan, sein Netz abzusichern und war auch in dem Glauben, dass das alles funktioniert.

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  2. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor nie (Golem.de) 25.04.12 - 14:54

    Auf einen solchen Prozess wäre ich gespannt - vor allem für Taten, die _nach_ dem heutigen Datum geschehen....

    Nico Ernst
    Redaktion Golem.de

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  3. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Tou 25.04.12 - 15:33

    Ich hab keine Lust meinen Kopf auf gut Glück dafür hinzuhalten. Was mache ich als zahlender Kunde jetzt? Ich hab den Router gemietet, zahle jeden Monat die Miete dafür und komme ohne WLAN nicht ins Internet... Ich brauch aber das Internet zuhause für meine Rufbereitschaft...

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  4. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor spYro 25.04.12 - 15:37

    Ist doch ganz einfach: Den Router als defekt deklarieren und von der Telekom ein anderes Modell bekommen.
    Wo ist das Problem?

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  5. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor wuschti 25.04.12 - 15:45

    spYro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ist doch ganz einfach: Den Router als defekt deklarieren und von der
    > Telekom ein anderes Modell bekommen.
    > Wo ist das Problem?

    Wenn man pragmatisch denkt -> stimmt!

    Aber ein ärgerlicher Mehraufwand und ggf. Arbeitsausfall (den bezahlt WER?) ist es trotzdem.

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  6. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Threat-Anzeiger 25.04.12 - 15:59

    Husten schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es geht bei der Störerhaftung darum, dass der Störer wissen sollte, dass
    > andere über das Wlan Böses im Schilde führen können.
    >
    > Wenn man nun einen nachweislich fehlerhaften Router hat, dann zeig mir den
    > Richter der dich dafür verknackt lol Hier hätte der Inhaber alles dazu
    > getan, sein Netz abzusichern und war auch in dem Glauben, dass das alles
    > funktioniert.


    na dann will ich mal sehen, wie du dem richter erklären willst, wie ein angreifer in dein wpa-gesichertes netzwerk gekommen ist. offiziell ist das bisher nicht möglich. Und dass dein router einen sicherheitsmangel aufweist, den du dann vor gericht anführst, bringt dich wieder mit einem bein ins gefängnis, immerhin wusstest du ja dass dein system nicht sicher ist, wenn dus nachher beim richter so darstellst.

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  7. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor TheDUDE 25.04.12 - 16:06

    Aha, man wusste es also...
    Ich wette von den 100.000 Geräte Besitzern lesen 0 oder weniger dieser Besitzer Golem oder eine andere Seite mit vergleichbaren Inhalt.
    Ein gewisser Teil wird wohl die T-Online Seite ab und an ansurfen aber die Mehrheit hat keine Ahnung davon.

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  8. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Endwickler 25.04.12 - 16:12

    Zeige mit den Hamburger Richter, der jemanden bei diesem Hintergrund NICHT verknackt.

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  9. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Endwickler 25.04.12 - 16:14

    Dann hast du kein WLAN mehr, wenn du ziemlich jeden Router, den du bekommst, zurückschicken musst. :-)

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  10. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Lu 25.04.12 - 16:44

    TheDUDE schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Aha, man wusste es also...
    > Ich wette von den 100.000 Geräte Besitzern lesen 0 oder weniger dieser
    > Besitzer Golem oder eine andere Seite mit vergleichbaren Inhalt.
    > Ein gewisser Teil wird wohl die T-Online Seite ab und an ansurfen aber die
    > Mehrheit hat keine Ahnung davon.


    Jupp da gebe ich dir vollkommen recht. Bei Focus wird schon getitelt wer nicht sofort reagiet macht sich strafbar. Das ist absoluter Quatsch.

    Die Störhaftung tritt natürlich nur bei grobfahrlässigen oder fahrlässigem Verhalten ein. Sprich wenn das WLAN nicht abgesichert ist.

    Ein grobfahrlässiges Verhalten ist in diesem Falle jedoch nicht zu erkennen. Zumal der Angreifer mit bösartiger Absicht (Recherche des PINS) handelt. Daher macht sich in meinen Augen eher der Angreifer, als der Betreiber strafbar.

    BTW: Trägt PIN-WPS bei dem Router die MAC eigentlich auch in der Whitelist ein. Sprich hebelt diese Sicherheitslücke auch den Macfilter aus?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 25.04.12 16:45 durch Lu.

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  11. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor DevilTH 25.04.12 - 17:10

    Die MAC-Adresse herauszubekommen und zu spoofen ist ja Kinderkram oder ;-)

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  12. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor forenuser 25.04.12 - 17:41

    wuschti schrieb:

    > Wenn man pragmatisch denkt -> stimmt!
    >
    > Aber ein ärgerlicher Mehraufwand und ggf. Arbeitsausfall (den bezahlt WER?)
    > ist es trotzdem.


    Wer den Arbeitsausfall eines PK zahlt? Der PK.

    --
    Für Computerforen: Ich nutze RISC OS - und wünsch' es bleibt auch so.
    Für Mob.-Tel.-Foren: Ich nutze Android - und wünscht' es wäre webOS.

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  13. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Tou 25.04.12 - 19:08

    Bin jetzt in den nächsten T-Punkt gefahren. Dort wusste natürlich erstmal niemand von einem Problem mit dem W921V. Also hat mir der Chef (!) n Telefon in die Hand gedrückt bei der die Nummer von der Hotline gewählt war. Nebenbei durfte ich ihm noch aufm Handy die News von Heise raussuchen, dass mit dem Router was faul ist. Der Typ von der Hotline hat mir dann erstmal empfohlen das WLAN unsichtbar zu machen, dass das aber nicht wirklich hilft hat er dann direkt eingesehen als ichs kurz erwähnt hatte. Aber dass der MAC-Filter auch nichts nützt, hat er scheinbar noch nicht gehört. Jedenfalls wollte ers nicht glauben und hat mir schließlich resignierend einen Rückruf in ner Stunde angeboten, wenn ich wieder daheim wäre. Wie mir das jetzt konkret weiterhelfen sollte bei meinem Problem wusste ich allerdings nicht. Also weiter mit dem Shop Mitarbeiter geredet und schließlich einen 723V als Mietgerät bestellt. Den 921V darf ich jetzt selbst kündigen, die Fax-Nummer gabs per Handzettel dazu. Bis der neue Router mit der Post ankommt (Mietgeräte kann man nicht im Shop mitnehmen), hab ich jetzt noch nen 723V direkt im Shop gekauft und mitgenommen. Wenn der andere ankommt wird der wieder zurück gegeben und bekomm das Geld zurück. Warum der Kunde hier in Vorleistung gehen muss, frage ich mich trotzdem. Auf den versprochenen Rückruf von der Hotline warte ich übrigens immer noch.

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  14. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Lu 25.04.12 - 20:01

    DevilTH schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die MAC-Adresse herauszubekommen und zu spoofen ist ja Kinderkram oder ;-)

    Stimmt ;-), aber ich meinte zwecks Störhaftung und Co. Der tolle Galileo-, Bildzeitungs-, Planetopia-, RTL Aktuell-Promiexperte äh ich meine Sicherheitsexperte hat doch immer seine 3 experten Tipps a) verschlüsseln (am besten mit WEP ^^) b) SSID verbergen c) Mac-Filter.

    Der Mac-Filter ist in meinen Augen so ein Basic-Level der wenigstens den Daus ein paar Steine in den Weg legt. Und wenn in ein WLAN eingedrungen wurde und der Angreifer die Macadresse gespooft hat, wird hoffentlich kein Richter dieser Welt den Anschlussinhaber bestrafen soweit dieser das Beweisen kann.

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  15. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Tou 25.04.12 - 20:23

    viel spaß bei der beweisführung

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  16. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Abseus 26.04.12 - 09:23

    TheDUDE schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Aha, man wusste es also...
    > Ich wette von den 100.000 Geräte Besitzern lesen 0 oder weniger dieser
    > Besitzer Golem oder eine andere Seite mit vergleichbaren Inhalt.
    > Ein gewisser Teil wird wohl die T-Online Seite ab und an ansurfen aber die
    > Mehrheit hat keine Ahnung davon.

    0 oder weniger is ja mal genial

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  17. Re: Der Bezug zur Störerhaftung im Artikel ist natürlich Unsinn

    Autor Cyruss1989 26.04.12 - 12:51

    Tou schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > hab ich jetzt noch nen 723V direkt im Shop gekauft und mitgenommen.

    Funktionieren normale Modems/Router denn nicht mit dem Telekom Netz? Für das Geld hättest du schon ein passables AVM Gerät bekommen...

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