Hätten die "Experten" der Stiftung Warentest einen etwas präzisieren Blick in das Impressum von Facebook und MySpace geworfen, dann hätten sie unmissverständlich erkennen könnten, dass diese Plattformen auch in den lokalisierten Fassungen von einem US-Unternehmen betrieben werden, woraus sich sehr leicht die Rechtsgrundlage ableiten lässt. Wenn sie diese Schlussfolgerung nun auch noch mit etwas Wissen kombiniert hätten, dann wüssten sie, dass diese Klauseln in vielen Staaten der USA sogar zwingend notwendig sind, um überhaupt UGC zu veröffentlichen. Aber nein - dann wäre die Presswirksamkeit einer solcher Meldung um ein vielfaches geringer und die Von-Holtzbrinck-Nachrichten-Maschinerie könnte die VZs nicht mal wieder positiv in den Medien platzieren. Schöne neue Welt...
Was interessieren mich die Gesetze in den USA? Ich lebe in Deutschland und Facebook hat - obwohl ich doch nicht angemeldet bin - Daten über mich gespeichert (mindestens meine E-Mail-Adresse). Dafür dran kriegen kann ich sie nicht ohne einen teuren Prozess im Ausland anzustreben, den ich aufgrund der dortigen Rechtslage auch noch verlieren würde. Warum sollte ich also Verständnis für die zeigen, die meine hiesigen Rechte nicht akzeptieren?
Facebook und Myspace richten sich (inzwischen) ausdrücklich auch an deutsche Nutzer (deutschsprachig…) und muss sich so unweigerlich bei deutschen Kunden auch deutschen Gesetzen unterwerfen.
Korny schrieb:
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> Facebook und Myspace richten sich (inzwischen) ausdrücklich auch an
> deutsche Nutzer (deutschsprachig…) und muss sich so unweigerlich bei
> deutschen Kunden auch deutschen Gesetzen unterwerfen.
Wirklich? Das bedeutet, wenn du als deutscher Verbraucher z.B. bei einem US-Online-Händler einkaufst, dann gilt für dich das Widerrufsrecht gemäß §355 BGB? Das ist absoluter Blödsinn! Die Rechtsgrundlage bildet in diesem Fall immer der Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist und nicht der Staat, in dem sich der Verbraucher befindet. Eine Ausnahme bilden hier nur strafrechtlich relevante Handlungen.
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