Bin gerade in einem anderen Forum über diesen brutalen Angriffsvektor auf Google Streetview gestolpert: § 201a StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Ins Fenster einer Wohnung gegoogelt? Patsch!
Über den Zaun gegoogelt? Patsch!
Das alles ins Web gestellt? Patsch!
Wer sich dann - verpixelt oder nicht - so in Streetview findet, kann Google für die Adresse der StA Hamburg bemühen.
12345678901234567890 schrieb:
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> Bin gerade in einem anderen Forum über diesen brutalen Angriffsvektor auf
> Google Streetview gestolpert: § 201a StGB
>
> www.gesetze-im-internet.de
>
> Ins Fenster einer Wohnung gegoogelt? Patsch!
Wenn man das gleiche sieht, wie ein Passant, der unten vorbei geht, nicht. Auch das Recht am eigenen Bild greift z.B. nicht, wenn eine auf einem Bild zu sehende Person eindeutig als "Beiwerk" und nicht als "Hauptmotiv" erkennbar ist.
> Über den Zaun gegoogelt? Patsch!
Nicht, wenn man das gleiche sieht, was auch ein >2m großer Mensch am ausgestreckten Arm fotografieren kann. Würde man es nämlich dem Riesen erlauben, so zu fotografieren, aber dem kleinwüchsigen verbieten, mit Hilfe einer Leiter das zu fotografieren, was ein normalwüchsiger sieht, wäre das Diskriminierung.
> Das alles ins Web gestellt? Patsch!
>
Ahja. Schon über Flickr und Panoramio aufgeregt?
> Wer sich dann - verpixelt oder nicht - so in Streetview findet, kann Google
> für die Adresse der StA Hamburg bemühen.
Jo, Hamburg sind dann wohl auch die einzigen, die gegen Google entscheiden könnten. Willkommen in der Riege der Marions usw.
Kein Vorsatz, keine Strafe...
Jede Staatsanwaltschaft würde so eine Anzeige in "Ablage, rund" entsorgen.
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