Und für welche Version von *VZ gilt die Plakette?
Sobald *VZ eine Zeile Code ändert, kann die Plakette nicht mehr gültig sein.
Die Plakette kann nur bis zum Ausstellungszeitpunkt gültig sein: also bis vor drei Tagen. Nur leider erlischt das Vorführrecht damit nicht - jeder muss sich selber ansehen, dass die Plakette vor drei Tagen ihr Haltbarkeitsdatum überschritten hat.
Von *VZ gut gewählt, vom TÜV eher schlecht - das Timing.
Für alle, die die *VZ-Skandale verfolgt haben, ist das ganze sowieso nur eine Lachnummer, *VZ versucht das Image aufzubessern und der TÜV vergibt schon zum zweiten Mal wahllos Plaketten an unsichere Dienste ohne auf deren Kurzlebigkeit Rücksicht zu nehmen.
Haftet der TÜV auch, wenn jemandem Daten verloren gehen?
Ach nee, die Plakette ist ja schon vor drei Tagen abgelaufen...
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chorn schrieb:
> Haftet der TÜV auch, wenn jemandem Daten verloren gehen?
> Ach nee, die Plakette ist ja schon vor drei Tagen abgelaufen...
Der TÜV haftet auch nicht wenn Dein Auto, trotz gerade eben erteilter Plakette, auseinanderfällt wenn Du beim TÜV vom Hof fährst. Der TÜV ist eigentlich ziemlich überflüssig.
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Hatte mal n Radio aufgemacht, weil dieser nach 2 Tagen seinen Dienst quittierte. Da drin sah es aus... ich sag mal.. wie von nem blinden mit Krückstock gelötet. Jeder 8jährige Neuling hätte das besser können. Und aussen drauf aber ein nettes TÜV Siegel. (Hab mir den Spass gemacht den Radio noch 2mal zu kaufen.. allesamt nach wenigen Tagen kaputt *g*)
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Weils eben Spass macht:
Meine ebenfalls TÜV geprüfte Mikrowelle hatte sich doch tatsächlich eines Tages mit offener Tür!! eingeschalten.
Ich weiß ja nicht was die dort prüfen.. aber die Produkte wo deren Siegel drauf ist können es ja wohl nicht sein ^^
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und, was hast du Witzbold gemacht?
Polizei und Feuerwehr zum Ausschalten geholt?
Ausser vielleicht warmen Fingern bekommt man nichts, wenn man beherzt auf die Stoptaste drückt.
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