Die Ermittler wollen durch die Analyse seiner nun gelöschten Tweets in den Wochen vor der Protestaktion feststellen, ob Harris gewusst hatte, dass die Aktion auf der Hängebrücke von der Polizei zuvor verboten wurde.
Kann in den USA die Polizei, als Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft, selbstätig Verbote aussprechen? Oder ist hier bei der Übersetzung mal wieder die Begrifflichkeit verlorengegangen?
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Sharra schrieb:
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> Kann in den USA die Polizei, als Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft,
> selbstätig Verbote aussprechen? Oder ist hier bei der Übersetzung mal
> wieder die Begrifflichkeit verlorengegangen?
Ich meine, dass auch hierzulande die Polizei unter bestimmten Umständen Demonstrationen verbieten kann, z.B. wenn die Sicherheit (der Demonstranten oder unbeteiligter) nicht gewährleistet werden kann. Ebenso kann die Polizei eine *genehmigte* Versammlung unter bestimmten Umständen auflösen.
So ganz abwegig ist das also nicht.
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Tantalus schrieb:
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> Sharra schrieb:
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> > Kann in den USA die Polizei, als Erfüllungsgehilfe der
> Staatsanwaltschaft,
> > selbstätig Verbote aussprechen? Oder ist hier bei der Übersetzung mal
> > wieder die Begrifflichkeit verlorengegangen?
>
> Ich meine, dass auch hierzulande die Polizei unter bestimmten Umständen
> Demonstrationen verbieten kann, z.B. wenn die Sicherheit (der Demonstranten
> oder unbeteiligter) nicht gewährleistet werden kann. Ebenso kann die
> Polizei eine *genehmigte* Versammlung unter bestimmten Umständen auflösen.
>
> So ganz abwegig ist das also nicht.
>
> Gruß
> Tantalus
das mag hier in deutschland so sein, deutschland ist aber auch kein freies land, das die grundrechte seiner bürger respektiert, sondern eine diktatur mit wahlen.
In den US würde ich das verbot einer demonstration als eingriff in den ersten verfassungszusatzartikel ansehen,
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Ein Verbot im Vorraus, kann nur ein Richter erlassen. Bzw naürlich die Demo erst gar nicht von der Stadt genehmigt werden. Da hat die Polizei keine Handhabe.
Erst wenn die Demo am Laufen ist, und es Sicherheitsbedenken gibt, kann die Polizei auflösen, aber nicht einfach so.
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Threat-Anzeiger schrieb:
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> Tantalus schrieb:
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> > Sharra schrieb:
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> > > Kann in den USA die Polizei, als Erfüllungsgehilfe der
> > Staatsanwaltschaft,
> > > selbstätig Verbote aussprechen? Oder ist hier bei der Übersetzung mal
> > > wieder die Begrifflichkeit verlorengegangen?
> >
> > Ich meine, dass auch hierzulande die Polizei unter bestimmten Umständen
> > Demonstrationen verbieten kann, z.B. wenn die Sicherheit (der
> Demonstranten
> > oder unbeteiligter) nicht gewährleistet werden kann. Ebenso kann die
> > Polizei eine *genehmigte* Versammlung unter bestimmten Umständen
> auflösen.
> >
> > So ganz abwegig ist das also nicht.
> >
> > Gruß
> > Tantalus
>
> das mag hier in deutschland so sein, deutschland ist aber auch kein freies
> land, das die grundrechte seiner bürger respektiert, sondern eine diktatur
> mit wahlen.
> In den US würde ich das verbot einer demonstration als eingriff in den
> ersten verfassungszusatzartikel ansehen,
Ich hoffe, Du weißt, warum Du die USA postiver beurteilst, als unser Land.
Leider sind es die USA, die international Erfüllungsdruck auf Europa ausübten und Erfolg damit hatten. Unter anderem in Sachen der Herausgabe von Geldtransferdaten. Desweiteren sind es die USA, die "Nicht-Tödliche- Waffen" u.a. zum Einsatz gegen Demonstranten entwickelt haben. Also Mikrowellenwaffen, die Schmertraumata auslösen, sodass diese Menschen konditioniert werden, sich keine Demonstration mehr zu wagen, Blendwaffen, akustische Waffen und was weiß ich nicht noch.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.12 10:02 durch phex.
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