Wen der Täter mit seinen Daten an die Öffentlichkeit geht, braucht das Unternehmen ja nichts mehr zu melden. In allen anderen Fällen muß es ja nichts von dem Angriff mitbekommen. Dann kann es auch nichts melden.
Ansonsten muß mal definiert werden, wie ein Angriff denn definiert ist. Im allgemeinen liegen da ja keine Scherben von eingeschlagenen Fenstern herum. Muß gemeldet werden, wenn in einer Log-Datei steht, daß jemand mehrfach mit falschen Paßwort versucht hat, sich einzuloggen.
Was sieht eine Firma von einem erfolgreichen Angriff? Wenn er deutliche Spuren hinterläßt, hätte man ihn wahrscheinlich auch abwehren können.
Wenn die Ministerin schon etwas tun will, so sollte sie einen IT-TÜV schaffen, der mit den bekannten Werkzeugen versucht, Unternehmens-SW zu knacken. Dann könnten die Firmen verpflichtet werden, solche Lücken zu entfernen oder die Anwendungen stillzulegen. Auch könnte eine gesetzliche Pflicht für SW-Hersteller eingeführt werden, Patches für wichtige Software zu liefern, damit man notorischen Schlampern wie Oracle oder Apple ein wenig Beine macht. Nur bei OSS gibt es da keine gesetzlichen Angriffspunkt.
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