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Geschäftsgrundlage

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  1. Geschäftsgrundlage

    Autor sdf-fds 14.07.09 - 11:24

    Von irgendwas müssen auch die Betreiber sozialer Netze leben. Bzw. sie brauchen Einnahmen um den Dienst zu betreiben. Da sie sonst nichts ahben um Kosten zu decken, bleiben doch nur die Daten die man auswerten und an Interessierteverkaufen kann.

    Das müsste nur beim anmelden deutlich gesagt werden, damit der Nutzer bescheid weiß, und fern bleiben kann wenn ihm das nicht gefällt.

    Aber dann geht das in Ordnung. Wer sich darauf einlassen will...

  2. Re: Geschäftsgrundlage

    Autor Der Kommunist 14.07.09 - 11:31

    sdf-fds schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Von irgendwas müssen auch die Betreiber sozialer
    > Netze leben. Bzw. sie brauchen Einnahmen um den
    > Dienst zu betreiben. Da sie sonst nichts ahben um
    > Kosten zu decken, bleiben doch nur die Daten die
    > man auswerten und an Interessierteverkaufen kann.
    >
    > Das müsste nur beim anmelden deutlich gesagt
    > werden, damit der Nutzer bescheid weiß, und fern
    > bleiben kann wenn ihm das nicht gefällt.
    >
    > Aber dann geht das in Ordnung. Wer sich darauf
    > einlassen will...

    FALSCH: Daten gegen die Einwilligung des Urhebers zu verwenden ist illegal. Die Musik- und Filmindustrie macht wegen sowas nen Aufstand, als wuerde man sie vergewaltigen, aber bei Privatpersonen soll das legal sein??? Nein!
    Von was die sozialen Netzwerke leben, ist mir persoenlich egal. Und: Es gibt genuegend Moeglichkeiten, sowas legal zu finanzieren - neben Werbung, kostenpflichtiger Spezialprofile (siehe MeinVZ-Edelprofile), kommerzielle Veranstaltungen/Treffen/etc. gibt es die Moeglichkeit, Merchandising-Produkte zu verkaufen. Sicherlich sind das noch lange nicht alle Moeglichkeiten der Finanzierung...
    Persoenliche Daten gehen per Definition NIEMANDEN etwas an, ausser dem Eigentuemer und die Leute, denen sie der Eigentuemer explizit zugaenglich macht (z.B. durch das ausdrueckliche Einverstaendnis "allen Besuchern meines Profils anzeigen" oder "in Suchmaschinen anzeigen")!

  3. Re: Geschäftsgrundlage

    Autor Muhaha 14.07.09 - 11:35

    sdf-fds schrieb:
    -------------------------------------------------------

    > Aber dann geht das in Ordnung. Wer sich darauf
    > einlassen will...

    Die meisten User dieser Dienste sind sich in der Regel nicht darüber bewusst, was dort mit ihren Daten passieren kann. Und das ist nicht ihre Schuld, niemand kann alles wissen. Du verlässt Dich ja auch darauf, dass Deine Autowerkstatt verantwortungsvoll mit den Bremsen Deines Fahrzeugs umgeht und nimmst nicht Abendkurse in Automechanik, um alles entweder selber zu machen oder alles nachzuprüfen, damit nur ja niemand hinterher sagen kann: Selber Schuld!

    Es sollte die Aufgabe des Dienstbetreibers sein a) die User VORHER darauf hinzuweisen und vor allem b) sich ein anderes Geschäftsmodell auszudenken als mit den Daten anderer Leute Handel zu treiben.

    Social Networks sollten, wie der Name schon sagt, non-kommerziell aufgezogen werden, damit auch niemand in Versuchung gerät, mit den Daten Schindluder zu treiben. Es wäre zudem wahrlich nicht schlimm für die Menschheit, wenn alle der bisherigen kommerziellen Netzwerke Konkurs anmelden müssen, weil sie es einfach nicht schaffen ein nachhaltiges Geschäftsmodell auf die Beine zu stellen.


  4. Re: Geschäftsgrundlage

    Autor aero 14.07.09 - 11:57

    > FALSCH: Daten gegen die Einwilligung des Urhebers
    > zu verwenden ist illegal.

    RICHTIG. Aber deswegen gibts die AGB. Alle stimmen brav zu und wissen nicht was mit den Daten passiert. Zugestimmt haben sie aber alle.
    DAS ist doch der Punkt! Informationen über eine Person sollten NIE weitergereicht werden. Ausnahme: Klar erkennbare Meinungsumfragen.

  5. Re: Geschäftsgrundlage

    Autor Sebmaster 14.07.09 - 12:41

    aero schrieb:
    > RICHTIG. Aber deswegen gibts die AGB. Alle stimmen
    > brav zu und wissen nicht was mit den Daten
    > passiert. Zugestimmt haben sie aber alle.
    > DAS ist doch der Punkt!

    DAS ist eben Nicht der Punkt.

    1. nicht alles was in den AGB steht ist rechtens und somit bindend (Sonst könnte Facebook ja auch auf seite 395 der AGBs reinschreiben, dass die Anmeldung 100€ kostet)

    2. Kann man von einem normalen Nutzer nicht verlangen sich 30 Seiten kleingedruckte AGBs durchzulesen, die noch dazu so formuliert sind dass man zwischen den Zeilen lesen muss. Und daher ist auch nicht alles bindend was dort drinsteht.

    3. Ein Anbieter kann sich nicht allein auf alles berufen, wenn der User "Ich stimme zu" angeklickt hat, sondern wichtige Punkte müssen explizit erwähnt werden.

  6. Doppelmoral, ick hör Dir trapsen!

    Autor Tenor 16 14.07.09 - 13:53

    Der Kommunist schrieb:

    > FALSCH: Daten gegen die Einwilligung des Urhebers
    > zu verwenden ist illegal. Die Musik- und
    > Filmindustrie macht wegen sowas nen Aufstand, als
    > wuerde man sie vergewaltigen, aber bei
    > Privatpersonen soll das legal sein??? Nein!

    Du machst ja gerade einen Aufstand, als
    würde man Dich vergewaltigen.

    Gib's doch zu:

    Wenn eine Privatperson sich die Werke
    der Musik- und Filmindustrie aneignen
    würde, wärst Du der erste, der Beifall
    klatscht.

  7. Re: Geschäftsgrundlage

    Autor RE:sdf-fds 14.07.09 - 16:30

    sdf-fds schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Von irgendwas müssen auch die Betreiber sozialer
    > Netze leben. Bzw. sie brauchen Einnahmen um den
    > Dienst zu betreiben. Da sie sonst nichts ahben um
    > Kosten zu decken, bleiben doch nur die Daten die
    > man auswerten und an Interessierteverkaufen kann.
    >
    > Das müsste nur beim anmelden deutlich gesagt
    > werden, damit der Nutzer bescheid weiß, und fern
    > bleiben kann wenn ihm das nicht gefällt.
    >
    > Aber dann geht das in Ordnung. Wer sich darauf
    > einlassen will...


    Referenz:"
    > Von irgendwas müssen auch die Betreiber sozialer
    > Netze leben.
    "(sdf-fds).
    Diesem Herrn sdf-fds und den betreffenden sogenannten sozialen Netzwerkfirmen muss auf lange Sicht mit einer schweren Zuchthausstrafe von mindestens 10 Jahren multipliziert mit den
    einzelnen Datenschutzgesetzderogationen klargemacht werden,
    dass es sich hier um kein Bagatelldelikt handelt.
    einen mindestens
    passing on information to the FBI that al-Hazmi and al-Mihdhar had

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