Ich finde dieses Thema sehr interessant, zumal ich selbst einige Bedenken bei der Form von Volkszählung habe.
Bei der letzten Volkszählung, war ich noch ein Kind, kann mich daher nicht mal erinnern, dass es eine gab. Diesmal nehme ich das sehr wohl war, weshalb in meinem Verstand eine Frage aufkeimte:
Was passiert, wenn so ein Zählfritze vor meiner Tür steht und ich ihm sage, er solle zusehen, dass er Land gewinnt und ihm die Tür vor die Nase drücke?
Ich würde so einen Hansel niemals in meine Wohnung lassen. Es geht nicht darum, dass ich irgendwas zu verbergen hätte, sondern ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühlen würde und den Staat meine religiöse Gesinnung und meine Wohnverhältnisse nicht das Geringste angehen.
Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher, was dann passieren würde. Nichts dergleichen findet sich bei zensus11.de.
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Except in Nebraska!
Sei beruhigt: das meiste, so wie ich das mitbekommen habe, wird über Datenabgleich mit verschiedenen Behörden gemacht...ansonsten, um auf deine Frage zurückzukommen: Pech für den Zählfritzen ;-)
AFAIK:
- Auskunft ist pflicht, allerdings muss das nicht in Deinem Wohnzimmer sein und schon garnicht unangekündigt. Sprich: Termin machen in Befrager's Büro geht auch.
- Auskunft über Religion ist freiwillig. Hatte neulich noch eine Quelle dazu, müsste jetzt aber suchen. Irgendwo gibt es in dem Gesetz einen Paragraphen, wo es heisst "Die Angaben nach §Blah Abs.X,Y und Z sind freiwillig". Müsste sich finden lassen, hab aber grade keine Zeit zu suchen.
- Bei Zuwiderhandlung = Auskunftsverweigerung der Pflicht-Angaben ist AFAIK alles drin von Bußgeld bis Kittchen. Je nachdem, wie hartnäckig Du bist.
Man bekommt bestimmt schon Stress wenn man denen im Wartezimmer ein Bild malt und es dann an der Rezeption aufhängen möchte.
Ich meine so ein Mama, Papa, Schwester und Haus Bild wie es z.B. in einer Kinderarztpraxis hängt.
Scheißland. - Aber was soll man machen, diesmal weigere ich mich nicht :-D
~d3wd
> - Bei Zuwiderhandlung = Auskunftsverweigerung der
> Pflicht-Angaben ist AFAIK alles drin von Bußgeld
> bis Kittchen. Je nachdem, wie hartnäckig Du bist.
Na dass ist ne Logik vom Staat: auf Staatskosten einsitzen, nur weil du die Fragen nicht beantwortest..."Nein, ich gebe nicht zu, dass ich existiere..." oder wie?
Bullet No. 1 schrieb:
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> > - Bei Zuwiderhandlung = Auskunftsverweigerung der
> > Pflicht-Angaben ist AFAIK alles drin von Bußgeld
> > bis Kittchen. Je nachdem, wie hartnäckig Du bist.
>
> Na dass ist ne Logik vom Staat: auf Staatskosten einsitzen, nur weil du die
> Fragen nicht beantwortest..."Nein, ich gebe nicht zu, dass ich
> existiere..." oder wie?
Den Feierabendverkehr als Revolutionstribunal verkaufen usw.
~d3wd
> Scheißland. - Aber was soll man machen, diesmal
> weigere ich mich nicht :-D
Stimmt, man könnte sich ja auch einen Spaß erlauben und denen das Blaue vom Himmel erzählen ;-)
Bullet No. 1 schrieb:
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> > Scheißland. - Aber was soll man machen, diesmal
> > weigere ich mich nicht :-D
>
> Stimmt, man könnte sich ja auch einen Spaß erlauben und denen das Blaue vom
> Himmel erzählen ;-)
Oder zittern und krampfen wie ein Junkie. . ich denke das ist was mir am ehestem passieren würde.
Suchen die eigtl. nach Vampiren!?
~d3wd
Bullet No. 1 schrieb:
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> > Scheißland. - Aber was soll man machen, diesmal
> > weigere ich mich nicht :-D
>
> Stimmt, man könnte sich ja auch einen Spaß erlauben und denen das Blaue vom
> Himmel erzählen ;-)
Das mache ich immer, wenn ich mit Behörden zu tun habe. In einem Schweinesystem bekommen die Schergen eben auch nur Schrott als Auskunft.
Hugo Elmo schrieb:
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> Bullet No. 1 schrieb:
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> > > Scheißland. - Aber was soll man machen, diesmal
> > > weigere ich mich nicht :-D
> >
> > Stimmt, man könnte sich ja auch einen Spaß erlauben und denen das Blaue
> vom
> > Himmel erzählen ;-)
>
> Das mache ich immer, wenn ich mit Behörden zu tun habe. In einem
> Schweinesystem bekommen die Schergen eben auch nur Schrott als Auskunft.
Ich hätte dich jetzt eher als Red Bull Schmuggler eingestuft.
~d3wd
> Suchen die eigtl. nach Vampiren!?
Nicht direkt, aber die Infos leiten sie bestimmt weiter. Und wenn dann so'n Blade/VanHelsing-Verschnitt in deiner Tür steht, weißt du wenigstens, vom wem sie die Info haben...
Bullet No. 1 schrieb:
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> > Suchen die eigtl. nach Vampiren!?
>
> Nicht direkt, aber die Infos leiten sie bestimmt weiter. Und wenn dann so'n
> Blade/VanHelsing-Verschnitt in deiner Tür steht, weißt du wenigstens, vom
> wem sie die Info haben...
Wo du recht hast.
:D
Moment:
http://minify.me/?fm35ap
Der holt seine Infos wohl doch eher von hier >,-
~d3wd
Raucher?! –> Braucher!
~d3wd
ich beantworte jede Frage mit: "Weiss ich nicht!"
Die Parasiten denen wir den ganzen Mist zu verdanken haben trafen sich gerade in Spanien.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bilderberg-Konferenzen
Bullet No. 2 schrieb:
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> Die Parasiten denen wir den ganzen Mist zu verdanken haben trafen sich
> gerade in Spanien.
>
> de.wikipedia.org
Die, Parasiten, wie du sie nennst, werden das hier schon gelesen haben.
~d3wd >.<
Keine oder falsche Angaben kosten bis zu 5000 € Bußgeld.
MyAss schrieb:
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> Keine oder falsche Angaben kosten bis zu 5000 € Bußgeld.
Ein Bekannter von mir, hat sich Scherereien mit Behörden in Form von Zerstörung öffentlichen Eigentums "zurückgeholt". Heute bekommt er Smarties auf Rezept und hat, trotz verursachtem Schaden im fünfstelligen Bereich, keinen Euro Schulden.
In einem bekloppten System sind die Bekloppten eben bevorzugt.
Hoffentlich wollen die mich nicht befragen ... ;)
Burny schrieb:
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> Was passiert, wenn so ein Zählfritze vor meiner Tür steht und ich ihm sage, er solle zusehen, dass er Land gewinnt und ihm die Tür vor die Nase drücke?
Das ist tatsächlich eine gute Frage - im Zensusgesetz gibt es zwar eine Auskunftspflicht, aber keine Strafandrohung. Und Verordnungen, in denen die versteckt werden könnten, habe ich auch nicht gefunden.
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/volkszahlung-2011-zensus-2011/
Die Auskunftspflicht ist ein grosses Thema und obwohl man das Zensusdurchführungsgesetz noch nirgendwo findet, ist zu bemerken, wie jetzt schon betont wird, dass jeder die Pflicht zur Auskunft trägt. Diese Pflicht ergibt sich als erstes aus dem Bundesstatistikgesetz, §15 BStatG und ist in §23 BStatG sogar mit einem Bußgeld bis 5000 Euro belegt. Doch die Auskunftspflicht dort muss erst durch ein entsprechendes Gesetz konkretisiert werden. Im Mikrozensusgesetz 2005 etwa waren alle (ob Volljährig oder Minderjährig) die einen eigenen Haushalt führen auskunftspflichtig, allerdings wurde im §9 auf die Erhebung eines Bussgeldes verzichtet. Hier handelte es sich also um eine Auskunftspflicht ohne Sanktionsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten wie es beim Zensus 2011 aussehen wird.
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