Der Europäische Gerichtshof ist keine Institution der EU!
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Doch, schon.
Was Du meinst, ist der EGMR, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm
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Bahnhof?!...oO("Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [...] ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU)." "Die Aufgaben des EuGH sind in Art. 19 EU-Vertrag, den Art. 251 bis 281 AEU-Vertrag sowie der Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union festgeschrieben." Quelle: Wikipedia)
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Bassa schrieb:
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> Doch, schon.
> Was Du meinst, ist der EGMR, der Europäische Gerichtshof für
> Menschenrechte.
Jain.
Artikel 19 EUV:
(1) Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof, das Gericht und
Fachgerichte...
Eigentlich gibt es den "Europäischen Gerichtshof" nicht mehr. Er heißt jetzt eigentlich nur noch "Gerichtshof" und ist Teil des "Gerichtshofs der Europäischen Union", der darüber hinaus auch das erstinstanzliche Gericht und Fachgerichte umfasst.
Meiner Meinung nach eine recht unglückliche Sprachregelung, aber so ist es halt. Die Abkürzung EuGH wird trotzdem munter weiter verwendet.
--
FaLLoC
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