Berufung: vorletzte Entscheidung
Revision: letzte Entscheidung
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Ja es ist schon erstaunlich, wie wenig zivilprozessuale Grundlagen offenbar beim hierfür zuständigen Redakteur vorhanden zu sein scheinen.
Ich bin jetzt auch in US-Recht, dieses ist wohl auch noch bundesstaatsspezifisch, auch nicht so firm. Ganz so einfach wie gemeint ist der Unterschied jedoch nicht.
Beide Rechtsmittel, also Berufung und Revision, richten sich gegen ein Urteil. Während jedoch die Berufung rglm eine erneute Feststellung der Tatsachen und die Prüfung der richtigen Anwendung des Rechts gestattet, ist die Revision eine reine Rechtskontrolle.
Jedenfalls in Deutschland ist im Zivilrecht häufig bereits das Berufungsurteil letzte Entscheidung. Denn § 543 ZPO sagt:
(2) Die Revision ist zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Und sonst (also fast immer) eben nicht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.13 18:41 durch dierochade.
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