schaffen sie es nicht sich an die GPL zu halten? Nein, nein - das läuft genau falsch herum. Die Unternehmen sollen sich gefälligst an die Lizenz halten!
Nicht "die armen Unternehmen" sind das Opfer, die Entwickler, die hunderte bis tausende Stunden in die Entwicklung freier Software, BusyBox ist da ja nur ein Beispiel, stecken, haben ein Recht darauf, dass sich ein Unternehmen, das kostenlos deren Arbeit nutzen darf, dies gefälligst auch zu den Bedingungen der Entwickler tut!
Die GPL ist keine "Weglach-Lizenz" die man einfach ignorieren kann. Oh Gott, was wäre los wenn ein Unternehmen gegen eine proprietäre Lizenz verstoßen würde? Da würde man vor Gericht halb Amok laufen! Verstöße gegen die GPL sind ja in Ordnung... Ist ja freie Software - da muss man auf sowas nicht achten...
Die Strafen für die GPL-Brecher waren offensichtlich nicht hart genug!
Doch, die Strafen waren hart genug und die Unternehmen haben Rechtsabteilungen, die die Lizenz verstanden haben. In einer ganzen Reihe von Unternehmen ist die Verwendung von GPL* Komponenten in Entwicklungsprojekten ganz verboten oder muss einzeln genehmigt werden.
Das Sony-Projekt geht genau in diese Richtung.
RFFN
vanger hat vollkommen recht.
dein beitrag geht an der realität leider immernoch ein stück weit vorbei.
Vanger schrieb:
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> schaffen sie es nicht sich an die GPL zu halten? Nein, nein - das läuft
> genau falsch herum. Die Unternehmen sollen sich gefälligst an die Lizenz
> halten!
Das Problem ist nicht die GPL, sondern die dreiste Übertreibung der busybox-Entwickler.
Beispiel übertragen auf Auto (Modell Corsa, lizenziert durch Opel).
Die GPL schreibt vor, dass du alle Modifikationen an deinem Corsa veröffentlichen musst und es anderen erlaubst diese nachzumachen.
busybox sagt: du musst jede Modifikation von uns absegnen lassen, außerdem müssen deine Schuhe von uns genehmigt werden und wenn du weibliche Fahrgäste mitnimmst müssen diese zum verschiedenen Tests an busybos ausgeliehen werden.
darkeldar.de schrieb:
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> busybox sagt: du musst jede Modifikation von uns absegnen lassen, außerdem
> müssen deine Schuhe von uns genehmigt werden und wenn du weibliche
> Fahrgäste mitnimmst müssen diese zum verschiedenen Tests an busybos
> ausgeliehen werden.
Das ist aber nicht die Forderung der GPL. Wenn die busybox-Leute sie nicht verstanden haben, sollen sie sich eine eigene Lizenz zusammenschreiben.
Nach der GPL musst du überhaupt nur irgendwas machen, wenn du die veränderte Version veröffentlichst oder weiterverkaufst. Solange du das nicht machst, wirst du zu nichts gezwungen.
Ist doch Quark. Derartige Bedingungen sind nicht Teil der GPL, BusyBox steht aber unter der GPL also sind auch nur deren Bedingungen ausschlaggebend. Keiner muss Veränderungen bei den BusyBox-Entwicklern anmelden, keiner muss sich seinen Code durchsuchen lassen - das einzige was er tun muss ist den Code, der laut GPL veröffentlicht werden muss, veröffentlicht.
Wenn ich mich richtig erinnern mag, muss der Code nicht einmal veröffentlicht werden, sondern nur zur Verfügung gestellt werden wenn ein Nutzer danach fragt.
--
Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann.
SJ schrieb:
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> Wenn ich mich richtig erinnern mag, muss der Code nicht einmal
> veröffentlicht werden, sondern nur zur Verfügung gestellt werden wenn ein
> Nutzer danach fragt.
Das ist, um es mal kurz auszudrücken, komplett falsch, wenn du vermutlich auch das richtige meinst und nur deine Erinnerungen etwas fehlerhaft sind.
Etwas ausführlicher:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die von dir beschriebene ist allerdings nicht dabei. Was du vermutlich meinst, ist dass ein Unternehmen ein schriftliches Angebot, den Quellcode dem Nutzer zu übergeben, der Software beilegen kann. Das muss aber aktiv und schriftlich vom Unternehmen ausgehen und nicht vom Nutzer "eingefordert" werden. Auch wenn das auf den ersten Blick ähnlich ist, macht das praktisch einen erheblichen Unterschied. Wer diese Angebot nicht beilegt (oder alternativ den Quellcode mitliefert), verletzt die GPL.
Auch ist es kein "Nutzer" dafür nötig, sondern nur ein beliebieger "Dritter".
Man kann das übrigens alles nachlesen, wenn man sich nicht mehr so ganz erinnert:
http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html
Jeweils §3 ist hier relevant (b wäre der von mir genannte und vermutlich von dir gemeinte Punkt).
darkeldar.de schrieb:
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> Vanger schrieb:
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> > schaffen sie es nicht sich an die GPL zu halten? Nein, nein - das läuft
> > genau falsch herum. Die Unternehmen sollen sich gefälligst an die Lizenz
> > halten!
>
> Das Problem ist nicht die GPL, sondern die dreiste Übertreibung der
> busybox-Entwickler.
Du hast nicht verstanden, was Sony sagt. Und auch was die Busyboxentwickler machen hast du nicht verstanden.
> Beispiel übertragen auf Auto (Modell Corsa, lizenziert durch Opel).
> Die GPL schreibt vor, dass du alle Modifikationen an deinem Corsa
> veröffentlichen musst und es anderen erlaubst diese nachzumachen.
Soweit richtig. Sie erlaubt dir allerdings nicht, den Corsaentwickler zu zwingen deine Änderungen am Corsa in ihren Corsa einzubauen.
> busybox sagt: du musst jede Modifikation von uns absegnen lassen, außerdem
> müssen deine Schuhe von uns genehmigt werden und wenn du weibliche
> Fahrgäste mitnimmst müssen diese zum verschiedenen Tests an busybos
> ausgeliehen werden.
Nein, das sagen sie nur, wenn du möchtest, dass deine Modifikationen in ihr Modell (Opel Corsa bei dir) eingebaut werden.
Bei Busybox werden manche Module abgelehnt. Jedem steht es frei Busybox zu forken und die Module da zu integrieren. Das ist es aber nicht, was Sony möchte.
Um in deinem Beispiel zu bleiben, Sony möchte, dass Mercedes (als beliebiges Beispiel eines anderen Autoherstellers) Komponenten in den Opel Corsa (ja, nicht einen Mercedes Corsa, sondern den von Opel) einbauen darf, ohne dass Opel sich diese Komponenten ansehen oder sie ablehnen darf.
darkeldar.de schrieb:
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> Das Problem ist nicht die GPL, sondern die dreiste Übertreibung der
> busybox-Entwickler.
Da ist überhaupt keine Übertreibung im Spiel. In Absatz 4 der GPLv2 steht eindeutig, dass die Lizenz automatisch verfällt, wenn man die Software unter anderen Bedingungen weitergibt als denen, die in der GPL aufgeführt werden. Eine Firma, die gegen die GPL verstößt, müsste eigentlich sämtliche Hard- und Software, die das Werk (in diesem Fall busybox) enthält, aus dem Verkehr ziehen, da ihr Recht, die Software weiterhin zu verteilen, ja verfallen ist. Jetzt bieten die busybox-Entwickler einen Kompromiss an: wenn die Firma gewisse Auflagen erfüllt (z. B. dass auch der Quelltext anderer GPL-Werke als busybox, die von der Firma verwendet wurden, von der Firma freigegeben wird), dann erhalten sie erneut das Recht, busybox unter den Bedingungen der GPL zu verteilen. Wenn das zu viel verlangt ist, dann steht es der Firma frei, busybox nicht mehr zu verwenden und die Sache ist erledigt. Für mich ist da keinerlei Übertreibung zu erkennen.
> Beispiel übertragen auf Auto
Software mit Autos zu vergleichen hat noch nie funktioniert, also lasst den Mist doch bitte einfach sein.
Hello_World schrieb:
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> > Beispiel übertragen auf Auto
> Software mit Autos zu vergleichen hat noch nie funktioniert, also lasst den
> Mist doch bitte einfach sein.
Vollste Zustimmung! Nervt mich auch jedes Mal.
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