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Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

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  1. Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

    Autor sehr_interessant 11.01.13 - 09:37

    Wenn man keine Routerwahl hat, dann muss man wohl verlangen können, dass die Geräte vom Provider allgemeinen Sicherheitsstandards entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist und dadurch Schaden entsteht, wissen wir jetzt, wer verantwortlich gemacht werden kann.

    Die nächste Abmahnung wird also gleich an $Provider weitergereicht, mit einem Hinweis auf die Sicherheitslücken im Router.

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  2. Re: Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

    Autor SaSi 11.01.13 - 10:00

    vergiss den Strom nicht. Da es sich nicht um dein Endgerät handelt, - wer zahlt den Strom?

    Wie sieht es rechtlich beim knacken der box aus:
    endgerät, glaub kaum...?
    netzbestandteil, vom wortlaut her hat man schon ein problem, denn eine vermittlungsstelle könnte auch so genannt werden???

    daraus ergibt sich wiederrum:
    wenn man das Gerät aus dem Strom nimmt evtl. wegen urlaub etc. deaktiviert man wiederrum den sog. netzbestandteil...

    alles was nicht eigen ist und man damit fahrlässig umgeht könnte erstattungskosten auf den plan bringen...???

    korintenkackerei, das weis ich... aber was wäre wenn (sollte man auch alles überlegen) was sich daraus herleitet???

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  3. Re: Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

    Autor forenuser 11.01.13 - 10:02

    der router ist nur ein glied in der kette.

    --
    Für Computerforen: Ich nutze RISC OS - und wünsch' es bleibt auch so.
    Für Mob.-Tel.-Foren: Ich nutze Android - und wünscht' es wäre webOS.

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  4. Re: Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

    Autor tingelchen 11.01.13 - 17:58

    Nein, er ist, in einem solchen Fall, die Anschlussstelle für den Endkunden. Der Router wird zum Teil des Netzes des ISP.

    Gut, Glied in der Kette könnte man dennoch sagen. Allerdings nur mit dem Zusatz... "letzte" ;)

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  5. Re: Gut - Dann können sie auch für mangelnde Sicherheit haftbar gemacht werden.

    Autor Ben Dover 14.01.13 - 15:18

    tingelchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nein, er ist, in einem solchen Fall, die Anschlussstelle für den Endkunden.
    > Der Router wird zum Teil des Netzes des ISP.
    >
    > Gut, Glied in der Kette könnte man dennoch sagen. Allerdings nur mit dem
    > Zusatz... "letzte" ;)

    Genau an die 1 Telefondose in der wohnung darfst auch nicht dran.

    Sent from my camp fire using Google SmokeSignals

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