Wenn der Router Teil des Netzes ist, muss er doch auch von eben diesem Netz mit Strom versorgt werden, oder sehe ich das falsch? So wie der NTBA bei einem ISDN Anschluß. Wenn der Anbieter das schafft reicht mir eine Buchse aus der IP-Pakete kommen. Und dahinter kann ich doch so oder so schalten was ich will.
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Müsste man mal Messen und eine Rechnung schicken.
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Das käme mal fast auf einen Versuch an. Ich hab fast das Gefühl, dass das in den AGB nicht berücksichtigt ist, weil bisher ja jeder davon ausgeht, dass der Router ein Gerät des Kunden ist (und nicht des Netzes selbst) :-)
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@thesmann:
Genau der Meinung bin ich auch. Wenn ich das Gerät mit Strom versorge (ALSO AUF MEINE KOSTEN!) ist es ein normales Endgerät des Verbrauchers, dass er lediglich gemietet bzw zur Verfügung gestellt bekommt!
Das erinnert mich alles an die alte Deutsche Bundespost.
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Wir haben einen Hausverteiler von einem lokalen Kabelbetreiber hier, und der Strom läuft übers Hausnetz. Ist auch bestandteil der AGB, dass Stromkosten aktiver Geräte vom Hauseigentümer übernommen werden. Immerhin willst du auch versorgt werden. Ob du jetzt die Kosten direkt hast, oder die Grundgebühr 3 Euro höher ist ist dann auch egal. Bezahlen musst du es eh. Mit derartigen Geräten in der Wohnung ist es ähnlich.
Anders sieht es aus mit zusätzlichen Verteilern / Verstärkern für das Umfeld, sollten diese notwendig sein um deine Straße zu versorgen. Dann gibt es eine Entschädigung als Pauschale oder per Zähler. Wird wegen bürokratischem Aufwand versucht zu vermeiden .
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