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Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

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  1. Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor Sektion_9 06.01.10 - 19:15

    1und1 hat heute nachgegeben und meinen Widerspruch gegen die Vertragsübertragung von Freenet zu 1und1 akzeptiert. Der Vertrag soll mit dem heutigen Tag enden. Bei anderen Kunden, die im Dezember schriftlich der Übertragung ihres Vertrages widersprochen haben, hat sich 1und1 ebenso verhalten, wie man im Internet liest. Ich weiß nicht, ob das der Verdienst des Herrn Davis war oder ob man vielleicht doch eingesehen hat, dass die rechtliche Position nicht haltbar war, oder ob es von Anfang an Bestandteil des Übernahmekalküls war: Wir übernehmen 700000 Kunden, 10% machen vielleicht Ärger, die Hälfte von denen knickt nach ein paar Tagen eh wieder ein, und die restlichen lässt man zappeln, notfalls bis zum Mahnverfahren.

    Nun, soweit ist es zum Glück nicht gekommen, mit der sofortigen Vertragsbeendigung hat 1und1 mir weiteren Ärger erspart, andererseits hätte es gar nicht so weit kommen dürfen. Nur wenn man alle 700000 Kunden fair und transparent angeschrieben hätte, ob sie freiwillig zu 1und1 wechseln möchten würde die Quote vermutlich deutlich unter 90% liegen.

    Mal sehen, ob sie so fair sind und den übrigen Freenet-Kunden von sich aus entgegenkommen . Zumindest diejenigen, die den Empfehlungen der Anwälte Liedtke und Matthies gefolgt sind und per Einschreiben mit Rückschein wiedersprochen haben, dürften sich freuen, dass sich ihre Hartnäckigkeit gelohnt hat.

    Ich werde jedenfalls in Zukunft erst einmal die einschlägigen Beschwerdethreads und Bewertungsforen im Internet lesen, bevor ich mich wieder an einen DSL- oder Mobilfunkanbieter binde und deren AGB etwas genauer lesen. Und 24-Monatsverträge kommen für mich schon gar nicht mehr in Frage. 1und1 muss jedenfalls noch ne Menge Arbeit leisten in Puncto Kundenfreundlichkeit und Telefoniequalität. Wenn sie heute damit anfangen, bin ich vielleicht in ein paar Jahren bereit, meine Meinung über den Laden zu revidieren. Mal sehen, wer dann in den Beschwerdethreads ganz oben steht...

  2. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 07.01.10 - 20:23

    Hi, Sektion_9

    Da komm ich aus urlaub, und dann so ne Bescherung.

    Hatte ja schon alles aufgegeben, aber das hört sich gut an.
    Danke für die Info, hab grad noch mal ein schreiben an Herrn Davis abgeschickt.

    Luja, Luja, Luja,
    sogi

    kannste mal die links zu anderen foren, wo stattgegeben wurde hier posten.
    Danke im vorraus.

    Jetzt hab ich auch wieder Hoffnung.

    Vielen Dank, und ein gutes neues jahr an alle,
    die hier mitkämpfen.

    Ciao
    lujasogi

  3. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor Yogi 08.01.10 - 12:13

    Das hört sich doch gut an.
    Wenn du links hier noch mal posten könntest wäre das klasse.

    Yogi

  4. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 08.01.10 - 13:04

    Hi Yogi, Gruss erst mal,

    schau mal im DSL-Forum, da hat sektion9 etliche links verteilt.
    Die ham den da ganz schön runtergemacht, und völlig absurde ansichten an den tag gelegt.
    Das ist scheinbar ein reines 1&1 firmenforum

    @Sektion_9
    Is ein supereinsatz den du da in den diversen foren bringst.
    Dank dir nochmals, und mach dir nix aus den spinnern im dsl-forum.
    Ein paar positive reaktionen waren ja auch dabei, und wennse bei 1&1 bleiben wollen is das ja nicht unser thema.

    Ciao zusammen
    lujasogi

  5. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor katz&maus 08.01.10 - 19:50

    Hi alle zusammen,
    habe das Forum hier grad erst entdeckt. Habe aber anscheinend soweit alles richtig gemacht und schon im Dezember meine Sonderkündigung einschließlich Einzugsermächtigungs-Entzug abgeschickt. (habe merkwürdigerweise aber Geld von 1&1 überwiesen bekommen diesen Monat statt einer Abbuchung ?)Meine Kündigung wurde auch bestätigt aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit nicht fristlos. Habe auch den Brief zum Thema Sonderkündigung bekommen.
    Wüsste gerne was ihr denen daraufhin geantwortet hat, vor allem Sektion_9 da sie deinen Widerspruch anscheinend akzeptiert haben????
    Gibts denn schon Vortschritte an der Rechtsstreitfront, würde mich gerne anschließen, vielleicht können wir eine Sammelklage einreichen, für den Fall das sie uns nicht kampflos ziehen lassen?
    Dank im Vorraus für "sachdienliche" Hinweise!

  6. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 08.01.10 - 20:08

    HäHäHä, grüss dich Katz&Maus,
    der nickname is cool.

    poste doch mal den wortlaut deiner kündigung,
    den schick ich dann sofort an 1&1, vielleicht krieg ich auch noch geld.

    aber spass beiseite, ich hab noch keinen RA eingeschaltet.

    Ich wart jetzt auf die antwort von Marcel Davis.

    Ciao
    lujasogi

  7. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor katz&maus 08.01.10 - 20:50

    Hi lujasogi,
    danke das du so schnell geantwortet hast!
    Was hast du denn dem Herrn Davis geschrieben?
    Hast du auch per Einschreiben bei 1&1 gekündigt? Ich sitze gerade an dem Entwurf für mein Antwortschreiben nachdem sie uns allen diesen tollen Massenbrief zum Thema Sonderkündigung geschickt haben und wollte deshalb wissen wie ihr darauf reagiert habt.
    Noch habe ich auch keinen Anwalt eingeschaltet da ich das Spielchen mit der Prozesskostenhilfe schon mal durch hab. Würde aber auch nicht davor zurückschrecken ... miau.

    greets
    katz&maus

  8. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 08.01.10 - 22:46

    Hi, Katz&Maus

    Den hund kennen wir ja.

    Biste etwas spät dran, wo du vor 6 wochen schon bescheid bekommen hast.
    Is alles hier nachzulesen.
    Ein thread ist schon gefüllt und geschlossen.

    1.wiederspruch innerhalb 14tg(übernahme,AGB,Einzugsermächtigung)
    2.einschreiben mit Rückschein.

    Es gibt zu dem Thema anscheinend zwei Sorten von Menschen.
    Die einen beklagen sich über Defizite in der Leistung.
    Die anderen wollen die Vertragsübergabe prinzipiell nicht akzeptieren.

    Du musst selbst wissen was du von 1&1 erwartest.

    Ich hab höfflich und detailliert mein anliegen vorgetragen,
    und warte nun auf die antwort der Abteilung für Kundenzufriedenheit

    meine mail an Hr Davis könnte sicher nicht als vorlage dienen.

    Das musste schon selbst formulieren.
    Es gibt hier ja genügend posts die man kombinieren kann.

    Sieh mal die komentare durch.

    Ciao
    lujasogi

  9. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor katz&maus 08.01.10 - 23:17

    Hey lujasogi,
    Widerspruch hab ich schon vor 6 Wochen eingelegt. Jetzt geht es darum auf deren patziges "Sonderkündigungsrecht is nich" zu reagieren. Hab mich jetzt aber schon erfolgreich durchs BGB gewühlt und bin schlauer.
    Ich würde zu gerne wissen was Sektion_9 denen noch geschrieben hat das die ihn so schnell haben ziehen lassen. Wahrscheinlich gehts am Ende doch nicht ohne Anwalt. Bin auch gespannt was der her Davis dir antwortet.
    Bis dann
    katz&maus

  10. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 09.01.10 - 09:57

    Hi Katz&Maus,

    lies dir hier mal das posting von tarag durch.
    Hatte ich gestern leider nicht mehr wiedergefunden.

    http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=668918&page=4

    in dem forum gibts auch noch mehr von sektion_9


    Ciao
    lujasogi

  11. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor katz&maus 09.01.10 - 17:34

    Danke lujasogi,
    genau sowas hab ich gesucht. Werd jetzt dem netten Herrn Davis wohl auch noch mal einen "fairen und transparenten" Brief schicken.

    Ich würde gerne mal wissen wie viele Ex-Freeneter keinen Bock auf 0&0 haben, vielleicht sollten wir mal Unterschriften sammeln :)
    cheers
    katz&maus

  12. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor Sektion_9 10.01.10 - 15:00

    Sorry, war ein paar Tage nicht mehr online da 1und1 inzwischen die Leitung abgestellt hat. Ich wende mich dort nur noch direkt an die Kundenzufriedenheits-Abteilung von Hr. Davis, ansonsten beisst man nämlich weiterhin auf Granit. Also macht der neue Mann seinen Job ja wohl doch ganz gut.

    @K&M: Ich habe mich (sowohl in meinem schriftlichen Widerspruch als auch in der E-Mail an Hr. Davis) über beides beschwert: Darüber, dass das Telefon seit Dezember nicht mehr vernünftig funktioniert und dass DSL und Telefon z.T. mehrere Tage lang ganz ausgefallen sind, als auch über die m.E. widerrechtliche Vertragsübertragung, durch die ich das Vertrauensverhältnis gestört sehe, außerdem noch dass Freenet es stets versäumt hat seine Kunden über AGB-Änderungen zu informieren, wie es deren Pflicht gewesen wäre und dass die AGB mehrere unzulässige Passi enthalten. Also am besten alles aufzählen, was Dir missfällt und dann am Ende darauf hinweisen, dass unter den vorgenannten Umständen eine Fortführung des Vertragsverhältnisses für Dich unzumutbar ist. Oder schau mal das Musterschreiben von Yvonne im Winfuture-Forum an, das war auch sehr gut formuliert.

    http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=172990

    P.S.: Rechtskostenhilfe braucht man so lange nicht, wie noch kein Vollstreckungsbescheid eingegangen ist. Erst wenn man den ablehnt und 1und1 eine Mahnklage erhebt, geht es vor Gericht. Ich hab mir von einem befreundeten Anwalt mal zusammenrechnen lassen, wieviel da u.U. zusammen kommen könnte. Das war relativ überschaubar, irgendwas zwischen 200 und 400 € inkl. ANwalts- und Gerichtskosten. Die sind ganz genau festgelegt und richten sich nach dem Streitwert, d.h. dem Betrag, den 1und1 von Dir einklagt. Je geringer der ausfällt, desto eher liegen die Kosten bei 200 €, 400 € wären bei 22 Monaten Restlaufzeit, also um die 600 € Streitwert. Ich gebe hier nur weiter, was mir der Anwalt gesagt hat, also keine Gewähr. Im Zweifelsfall selbst nen Anwalt fragen, die sind verpflichtet über die Kosten aufzuklären, bevor sie ein Mandat übernehmen. Ist aber nicht so wild alles, selbst wenn man verlieren sollte kommen dann nochmal die Anwaltskosten der Gegenseite drauf, die sich auch nach festgelegten Sätzen richten und nicht beliebig hoch sein dürfen. Aber wie gesagt, daran scheint 1und1 gar kein Interesse mehr zu haben, es zu einem Prozess kommen zu lassen.

    Euch allen noch viel Erfolg, ich warte jetzt auf die Anschlussportierung und danach bekommt 1und1 dann die von mir zurückgebuchten Beträge für Dezember zurückerstattet - natürlich auf Kulanz. Die Abteilung von Hr. Davis hat mir versichert, dass der Port spätestens in 3 Wochen frei sein wird.

  13. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor lujasogi 10.01.10 - 15:50

    Hi Sektion_9,

    Nix da sorry,
    sondern danke von mir und sicherlich einigen anderen.
    Schön das du wieder on bist, und für das superposting!
    (extrem hilfreich)
    Thanks for beeing back.

    Bin auch gespannt, wie gut der Hr. Davis is.
    (könnte pluspunkte für 1&1 machen)

    meld mich evt. Später noch mal.

    Ciao
    lujasogi

  14. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor katz&maus 10.01.10 - 22:48

    Sektion_9 & lujasogi,
    danke für eure Hilfe! Habe jetzt dem Herrn Davis, zusätzlich zu meinem 2. Einschreiben auch noch einen "Liebesbrief" zukommen lassen. Sollte ich Erfolg haben werde ich mein Schreiben und das dazugehörige Antwortschreiben hier nochmal posten, vielleicht könnt ihr das dann in den anderen Foren weiter verteilen (ich bin nur hier registriert).
    Mir hat euer Einsatz auf jeden Fall Mut gemacht gegen diese Verbrecher anzugehen und mich nicht kampflos zu ergeben!
    Dank dafür!
    es grüsst
    katz&maus

  15. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor Yogi 20.01.10 - 23:30

    Hi Zusammen

    Also ich hab auf mein Schreiben sone nette Mail bekommen wir bringen das in Ordnung was nicht klappt ist doch fair oder?
    Was glaubt ihr ist passiert?
    Die 1 un 1 Deppen haben an meiner Leitung rumgebastelt und ich konnte stundenlang nicht telefonieren.
    Zu allem Überfluß rief dann noch die gute Tante von 1 und 1 an und wollte mir nen neuen Vertrag aufschwatzen.
    Immer noch und fortgestetzt spammt mir 1 und 1 mein email Fach mit irgendwelchen Werbemails zu und jetzt haben die mich richtig richtig ärgerlich gemacht neben dem Streß mit meinem Anwalt kriegen die morgen von mir noch einen verpaßt weil sie in ihrem Geschäftsverhalten eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen.
    Wer sich dranhängen möchte kann mir gerne ne PN schicken mit seiner mail Adresse.
    Denn hier übers Forum lasse ich die Katze nicht aus dem Sack, denn ich will mir ja nicht den Spaß verderben denen ganz legal eins reinzudrücken.
    Gruß
    Yogi

  16. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor hodegetik 21.01.10 - 09:26

    Hallo,
    Bemühe ich mich seit 2.12.09 zum 8.02.10 um meine Freenetkündigung, bekomme von 1und1 nur eine Kündigungsbestätigung zum 09.01.2011.
    Ich würde gerne Ihr Informationsangebot annehmen, herzlichen Dank.
    fG
    Uwe Rothex

    uwe.rothex @ freenet.de

  17. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor Yogi 21.01.10 - 20:47

    Hi Uwe

    les dich durch die posts von Sektion9 in den Foren.
    Habs so gemacht und komme zum 18.3.10 ein Jahr früher raus.
    Kurzfassung: Einzugsermächtiogung widerrufen, Geld zurückbuchen lassen oder wenigstens androhen, Anzeige wegen unerlaubter Abbuchungen erstatten.

    Alles gute
    Yogi

  18. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor mifa69 19.08.10 - 09:14

    Hallo Leute,
    ich poste mal hier den wichtigsten Text von mir, der im Thread "Warum wurde das Thread zum Sonderkündigungsrecht geschlossen? drin steht, da ich glaube, dass er hier besser aufgehoben ist.

    #####################
    Posting vom 18.05.2010
    mein Vertrag ist über 2 Jahre alt; bin von Strato zu freenet komplett (also zur Mutter = verbundenes Unternehmen gem. der AGBs) gewechselt.
    1&1 will mich bis Ende 2010 behalten ;-)

    In den AGBs stand und steht glaube ich immer noch das bei Vertragsänderung die Zustimmung beider Parteien erforderlich ist; der Passus mit dem verbundenen Unternehmen gilt nicht. Selbst wenn die United Internet AG den Kauf vorgenommen hätte, wären über 25% Beteiligung notwendig gewesen, dann hätte diese die Verträge an 1&1 verkaufen können.
    1&1 ist und war nie ein verbundenes Unternehmen von freenet (siehe § 15 AktG).

    Am 27.12.2009 habe ich den Netzstecker aus der Wand gezogen
    und den DSL-Router eingepackt. Seit Mitte Januar bin ich
    bei einem anderen Provider. Alle Gebühren ggü. freenet habe
    ich bezahlt. Für die 1&1 Pauschalgebühren hängt mir momentan
    das Inkassobüro im Nacken - Frist bis vor 2 Tagen. Das
    nächste wird wohl ein langweiliges Anwaltsschreiben sein oder
    ein Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen werde.
    Wenn es dann immer noch weiter geht, werde ich mal meine
    Rechtsschutzversicherung bemühen und zum Anwalt gehen.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    hier mal mein Widerspruchsschreiben zur Info (für alle
    die keinen Widerspruch fristgerecht eingelegt haben, ist
    es dafür allerdings wohl sowieso zu spät)
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Vorname Nachname 12345 foobar, 10.12.2009
    Straße
    Email : foo@example.org

    EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
    1&1 Internet AG sowie freenet Breitband GmbH……….

    Kundennummer freenet: 123456789
    Kundennummer 1&1: 987654321, Vertragsnummer 1&1: 456789

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf Grund des einseitigen Wechsels meines Vertragspartners freenet Breitband GmbH auf die 1&1 Internet AG mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und lege hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
    Ich verweise zudem auf den für Dienstverhältnisse einschlägigen § 626 BGB. Gem. § 309 Nr. 10 BGB war die freenet Breitband GmbH verpflichtet, mich über diese Änderung des Vertrags bzw. Übertragung auf 1&1 zu informieren und meine Zustimmung dazu einzuholen. Dies erfolgte weder durch ein vorheriges Anschreiben noch durch rechtswirksame AGB-Regelungen (siehe Ziffer 12.3 Satz 1 der AGB der freenet Breitband GmbH vom 18.8.2008. Anderslautende AGB-Regelungen sind zudem nur unter den engen Voraussetzungen des § 309 Nr. 10 BGB möglich. Auszug aus : § 309 BGB, Nr. 10 (Wechsel des Vertragspartners) eine Bestimmung, wonach bei Kauf-, Darlehens-, Dienst- oder Werkverträgen ein Dritter anstelle des Verwenders in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt oder eintreten kann, es sei denn, in der Bestimmung wird a) der Dritte namentlich bezeichnet oder b) dem anderen Vertragsteil das Recht eingeräumt, sich vom Vertrag zu lösen;.
    Die Mitteilung über den Wechsel habe ich per Email am 01.12.2009 erhalten und halte somit die zweiwöchige Widerrufsfrist ein.
    Im beiderseitigen Einvernehmen schlage ich jedoch eine Beendigung zum 27.12.2009 vor, welches bei einer fristgerechten Kündigung das Vertragsende der zweijährigen Vertragslaufzeit gewesen wäre. Dieser Vorschlag hebt nicht meinen Widerspruch auf, solange keine rechtskräftige beiderseitige Übereinkunft zwischen mir und der freenet Breitband GmbH bzw./und/oder 1&1 hinsichtlich einer anderweitigen Beendigung/Aufhebung des Vertrags erfolgt. Die fristgerechte Kündigung war mir durch Ihre späte Mitteilung somit verwehrt geblieben. Die Mitteilung an die Kunden hätte frühzeitig vor deren letztmöglichem Kündigungstermin (inkl. Fristeinhaltung) erfolgen können und wurde jedoch unterlassen.
    Sollte sich ein für mich negativ ausgehender Rechtsstreit aus meinem Widerspruch ergeben, kündige ich hiermit zusätzlich vorsorglich außerordentlich zum 27.12.2009 wegen mehrere nachfolgend genannter Gründe.
    Gründe bzw. Darlegung für meine außerordentliche Kündigung zum 27.12.2009 sind insbesondere folgende Nichterbringung von Leistungen:
    Seit 1.12.09 funktionierte das Telefon mehrere Tage nicht mehr, welches ich ohne Hilfe von freenet/1&1 mit Firmware-Upgrade des SMT-3210 dank diverser Forummitglieder behoben habe. Leider funktioniert jetzt der Anrufbeantworter nicht mehr so wie bisher.
    Die bisherige konstante Download- und Uploadgeschwindigkeit entspricht nicht der bisherigen Leistung wie bei freenet (16.000er-Vertrag). Statt der bisherigen ca. 9.000 kbps Download und über 800 kbps Upload habe ich nur 4.403 Download und 639 Upload, was eher DSL 6000 entspricht. Dies hat sich auch nach einem Telefonat mit Ihrer Support- bzw. Technikabteilung und deren Versprechen durch Router/Server-Neustart dies zu beheben nicht geändert.
    Zudem bin ich mit dem Wechsel in dieser Form nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass ich als Neukunde hätte behandelt werden müssen. Selbst wenn Sie Ihrer Leistungsverpflichtung mit 9.000 kbps Download nachkommen, würde ich ca. 10,- EUR mehr zahlen als z.Bsp. ein Neukunden (u. nach 24 Monaten 5,- EUR mehr).
    Allerdings ist bei einem 16.000er-Vertrag ein Download von 4.403 kbps ebenfalls inakzeptabel, zumal es technisch mit über 8.000 - 9.000 kbps nachweislich bisher möglich war. Ich kann nur vermuten, dass hier von 1&1 eine Ausbremsung der Leistung erfolgt. Trotz mehrmaliger Supportanfragen über das Kundensupportcenter (Kundenlogin online) habe ich bis heute (13:00 Uhr) keine Nachricht erhalten. Für die Vertragsproblematik habe ich noch mal zusätzlich eine Anfrage am 8.12.09 gestellt (wurde bei der Supportanfrage des DSL-Themas bereits dargelegt) und ebenfalls eine Frist bis 9.12.09 gestellt, ohne eine Antwort von Ihnen zu bekommen. Die zwischenzeitlich am 10.12.09 erhaltene Email des 1&1-Support ist bedauerlicherweise unzureichend und nimmt nur Bezug auf das durch mich bereits behobene Telefonproblem. Meine Mitteilungen zum Vertrag und der Reduzierung der Downloadrate bleibt unverändert unbeantwortet.
    Wie oben bereits erwähnt hätte ich bei frühzeitiger Mitteilung über den Wechsel des Vertragspartners noch die Möglichkeit gehabt fristgerecht zu kündigen und bei 1&1 einen Neukundenvertrag abzuschließen.
    Die ist keine Basis hinsichtlich Preis/Leistung und Vertrauen mit der man einen Vertrag abschließen bzw. "wechseln" möchte, zumal ich auf Grund ausbleibender hilfreicher Supportantworten das Gefühl habe, dass Sie erstmal darauf warten bis die Zweiwochenfrist verstrichen ist.
    Ich bitte um eine Bestätigung meiner Kündigung zum 27.12.2009 bzw. Ihrer Willenserklärung zur Vertragsaufhebung im beiderseitigen Einvernehmen und/oder um Bestätigung meines Widerspruchs.
    Mit freundlichen Grüßen
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Hier mal was evtl. Witziges:
    Stellt Euch vor Ihr wärd Mitglied bei Borussia Mönchengladbach und erhaltet am 1.12.09 eine eMail folgenden Wortlauts:
    WILLKOMMEN BEIM 1. FC KÖLN
    Der Verein Borussia Mönchengladbach ist seit 1.12.2009 in den Verein 1. FC Köln im Zuge der Rechtsnachfolge aufgegangen. Für Sie ändert sich im Grunde nichts, außer dem Namen ;-)


    ###################

    Posting vom 16.8.2010

    nach einer passenden Antwort meinerseits auf eine weitere Fristverlängerung nebst Hinweis auf das Umwandlungsgesetz, welches kein Sonderkündigungsrecht vorsieht (was interessiert mich das UmwG! Im BGB gibt es mehrere Kündigungsmöglichkeiten, die ich aufgezählt habe) habe ich auf eine darauffolgende weitere Fristverlängerung, wo diverse Postings in meinem 1&1 Online-Account sowie eMail-Verkehr in Kopie drangehängt waren nicht mehr geantwortet (ich wiederhole mich ungern).
    Der Anwalt will wohl mit einer tiefergreifenden Argumentation noch warten. Auf die von mir genannten Paragrafen im BGB hat er noch keine Stellung zu genommen.
    Ein Mailkopie beinhaltete das Beispiel Deutsche Telekom und T-Mobil, mit dem Hinweis, dass es da auch kein Sonderkündigungsrecht gab. Natürlich alles ohne Quellenangaben; und das T-Mobil eine 100% Tochter ist (siehe AGBs freenet GmbH, wo Vertragsübernahmen von verbundenen Unternehmen keiner Zustimmung des Vertragspartners bedarf) ist wohl auch nicht relevant (in den AGBs von T-Mobil steht witzigerweise nur drin, dass der Kunde keine Möglichkeit hat den Vertrag ohne Zustimmung von T-Mobil zu übertragen).
    Jedenfalls warte ich jetzt wohl endlich auf den Mahnbescheid; dauert ja ca. 2-3 Wochen bis der da ist. Bin mal gespannt, ob da die Option "mit Klageverfahren bei Widerspruch" angegeben ist. Wenn nicht ist es nur eine weitere Drohung für 20-30,- EUR plus Rechtsanwaltskosten...
    Die Schreiben poste ich, wenn ich die nächste interessantere Antwort erhalte. Ich wollte nicht ständige Wiederholungen posten.


    ####################

    Posting vom 19.08.2010

    Hallo Leute,
    der Mahnbescheid ist jetzt da.
    Ich weiß allerdings noch nicht, ob ich dem Anspruch insgesamt alleine widersprechen soll oder einen Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt) einschalten soll. Die Forderung ist seit dem 11.08.10 an den Antragsteller (Inkassounternehmen) übergegangen, was wohl heißt, dass 1&1 die Forderung verkauft hat und nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun hat !?
    Ich habe mir die Unterlagen dann nochmal genauer angesehen und mir ist danach erst richtig bewußt geworden was für Durcheinander bei 1&1 herrschen muss. Ich habe nämlich nur drei Rechnungen von 1&1 bisher erhalten und die Hauptforderung beträgt 3 Monatsgebühren für den DSL-Anschluss, obwohl lt. denen mein Vertrag bis 27.12.2010 läuft. Ende Juli 2010 habe ich dann von 1&1 ein Schreiben erhalten wo mitgeteilt wird, dass wegen des Zahlungsverzugs von 20 Tagen (???) der Vertrag sofort gekündigt wird. Tja, per wann denn? Und was ist mit den Rechnungen für April bis Dezember oder Juli ??? Alles ziemlich widersprüchlich und ggfs. eine konkludente Handlung oder Eingeständnis, dass die ganze Angelegenheit nicht rechtens ist.
    Fragt sich das Inkassounternehmen bzw. der Rechtsanwalt (RA) nicht was mit der restlichen Forderung ist; ich glaube die machen alles automatisiert und oberflächlich. Zumindest der RA scheint sein Geld im Schlaf zu "verdienen".
    Wenn der Streitfall vor Gericht kommt und ich gewinne, dann poste ich das Ergebnis nicht nur in allen Foren die ich im Netz finde, sondern mach die Sachen (im Absprache mit einem Anwalt) public, damit künftige Verbraucher dies im Internet finden können. An der AGB-Regelung von freenet bzw. § 309 Nr. 10, § 626 etc.. BGB i.V.m. meinem rechtzeitigem Widerspruch/Kündigung v. 11.12.2009 wird 1&1 bzw. das Inkassounternehmen sicherlich scheitern.
    Ich halte den Thread weiterhin auf dem Laufenden.
    Bis demnächst.
    mifa69

  19. Re: Widerspruchsrecht gegen Freenet-Vertragsübertragung: 1und1 knickt ein ! ! !

    Autor mifa69 24.08.10 - 16:38

    Hallo Leute,
    bei 1&1 kann der Kunde bei Verträge mit unbestimmter Laufzeit 3 Monate im Voraus kündigen, was evtl. erklärt warum ich nur 3 Rechnungen erhalten habe.
    Interessant finde ich die AGBs von 1&1 Buchstabe A Ziffer 1.3, wo dem Kunden bei Vertragsübernahmen an Dritte das Recht "gewährt" wird fristlos zu kündigen.
    Aber bei der Übernahme des DSL-Geschäfts an 1&1 soll es angeblich kein Sonderkündigungsrecht geben?!
    Schade für viele, dass all die Infos erst so spät erscheinen, aber vielleicht hilfts für zukünftig ähnlich gelagerte Fälle.
    Viele Grüße
    mifa69

    ########################################################
    Allgemeine Geschäftsbedingungen 1&1
    blablablabla

    A. Allgemeine Hinweise
    1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
    1.1.
    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) und den weiteren zwingenden gesetzlichen Regelungen.
    1.2.
    1&1 ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von 1&1 für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
    !!!!!!!!!! ############### !!!!!!!!!!!!!!!!
    1.3.
    1&1 kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

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