Da kann ein Zumwinkel nur lachen und der hat nie nen Knast von innen gesehen.
PFFFFFFfffff.....
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S4bre schrieb:
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> Da kann ein Zumwinkel nur lachen und der hat nie nen Knast von innen
> gesehen.
>
> PFFFFFFfffff.....
Auch wenn du mit Tatsachen so deine Probleme hast, möchte ich dir einige Fakten nicht vorenthalten:
1. Zumwinkel hat weniger als 1Mio ¤ hinterzogen (nicht viel weniger, aber weniger)
2. Den Unister-Managern werden deutlich mehr Vergehen als nur Steuerhinterziehung vorgeworfen.
3. Eine Verdunklungsgefahr war bei Zumwinkel nicht gegeben, da die relevanten Daten vorlagen.
4. Eine Fluchtgefahr ist bei bekannten Person deutlich geringer, als bei irgendwelchen Unister-Managern.
Und jetzt darfst du weiter die Luft aus deinem Kopf entweichen lassen "Pfffffff"....
Freundliche Grüße
PM
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ähhm fakt ist:
zumwinkel hat nie den knast von innen gesehen!
was der TO sagen wollte, das es grösstenteils offensichtlich ausreicht, vermögend und bekannt genug zu sein, um NICHT in den knast zu kommen - dem stimme ich mal uneingeschränkt zu. und das trifft sowohl für die (nicht vorhandene verurteilung zu) haftstrafe selbst, als auch (und erst recht) für u-haft zu.
zumwinkel wurde zur last gelegt, 1mio euro hinterzogen zu haben, und was war seine strafe? 1mio euro zahlen! (LOL) - und 2 jahre auf bewährung (die ihm sowieso egal sein können, der mann ist vermögend, ca 70 jahre alt, und lebt in einer zur luxusvilla umgebauten burg am gardasee)
ich hätte zumwinkel zu mind. 3 monaten haft verurteilt (es ist schon ein unterschied in der wirtschaft ob man echt im knast war oder auf bewährung verurteilt wurde) und zu einer mio euro strafzahlung (und ich meine additiv zur rückzahlung seiner steuern!) - das wäre mmn. moralisch vertretbar gewesen.
ich bin gespannt ob es den unister leuten, sofern sie denn überhaupt schuldig sind, ebenso lässig ergehen wird... ich schätze nein.
4 mal bearbeitet, zuletzt am 20.12.12 15:30 durch narfomat.
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narfomat schrieb:
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> ähhm fakt ist:
>
> zumwinkel hat nie den knast von innen gesehen!
>
> was der TO sagen wollte, das es grösstenteils offensichtlich ausreicht,
> vermögend und bekannt genug zu sein, um NICHT in den knast zu kommen - dem
> stimme ich mal uneingeschränkt zu.
Was du oder dein Alter-ego sagen wollten, ist eine Sache... Eine andere Sache ist, ob es an dem konkreten Beispiel ableitbar ist - ist es nicht.
> und das trifft sowohl für die (nicht vorhandene verurteilung zu)
> selbst, als auch (und erst recht) für u-haft zu.
Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass eine Veruteilung nicht von eine Haftstrafe abhängt. Unabhängig davon ist es Fakt, dass Zumwinkel zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
> zumwinkel wurde zur last gelegt, 1mio euro hinterzogen zu haben, und was
> war seine strafe? 1mio euro zahlen! (LOL) - und 2 jahre auf bewährung (die
> ihm sowieso egal sein können, der mann ist vermögend, ca 70 jahre alt, und
> lebt in einer zur luxusvilla umgebauten burg am gardasee)
In einem Rechtsstaat kann es keine Rolle spielen wie egal dem Verurteilten seine Strafe ist.
> ich hätte zumwinkel zu mind. 3 monaten haft verurteilt (es ist schon ein
> unterschied in der wirtschaft ob man echt im knast war oder auf bewährung
> verurteilt wurde) und zu einer mio euro strafzahlung (und ich meine additiv
> zur rückzahlung seiner steuern!) - das wäre mmn. moralisch vertretbar
> gewesen.
>
> ich bin gespannt ob es den unister leuten, sofern sie denn überhaupt
> schuldig sind, ebenso lässig ergehen wird... ich schätze nein.
Wenn sie für das verurteilt werden, was ihnen vorgeworfen wird, werden sie natürlich mit einer höheren Strafe rechnen müssen als Zumwinkel.
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nvm
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.12.12 12:14 durch cmi.
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