Ist sittenwidrig und somit in Deutschland ungültig.
[X] Du hast recht.
[X] Dein Beitrag ist spießig.
Oha. Da würd' ich nicht drauf wetten. Seelenverkäufer findest Du auch in deutschen Seehäfen.
Habe ja jetzt eher ein philosophisches "Denn die gehören uns nicht" erwartet, aber das tut's auch ;D
ist bestimmt nicht sittenwidrig.
das wäre etwas, was man verkaufen könnte ;)
für die religiösen unter uns: die kann man nicht verkaufen, weil die von "gott geliehen" wurde,
oder aber: was es nicht gibt, kann man nicht verkaufen >;p
Schwerzgeschäft trifft es wohl eher.
[x]Er hat unrecht
[x]Du hast dein Kreuz an der falschen Stelle gemacht.
Hat nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun, siehe die Falsch!- Beiträge im anderen Thread.
[ ] bitte selbständig ankreuzen
[X] Hier werden zu viele Ickse gemacht.
Damnation schrieb:
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> Er hat unrecht
> Du hast dein Kreuz an der falschen Stelle gemacht.
>
> Hat nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun, siehe die Falsch!- Beiträge im
> anderen Thread.
Trotzdem ist zumindest der Part mit der Seelenabtretung in der AGB ungültig, da die AGBs nichts enthalten dürfen was gemeinhin nicht zu erwarten ist...
Ob nun sittenwidrig oder nicht, wie soll ich denn sonst an die Seelen rankommen??? Kommerzielle Unternehmen haben sich da schon immer als große Hilfe erwiesen.
Ich finde die Aktion eine sehr gute Idee, da den Leuten mal ordentlich auf die Finger geklopft wird. Ob das nun rechtens war oder nicht. Ein bisschen Spaß muss ja auch mal sein.
[x]superlustig
[x]am 1. April
[ ]sinnvoll
nennt sich das nicht Hehlerei? immerhin wird fremdes Eigentum weiterverkauft ;)
smutje schrieb:
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> Oha. Da würd' ich nicht drauf wetten. Seelenverkäufer findest Du auch in
> deutschen Seehäfen.
Oder auch bei jeder Musterung.
Oder hat man euch nicht auch erklärt, das der Bund so endlos geil ist und dir einen tollen, verantwortungsvollen, abwechslungsreichen Job bietet und dir sogar noch dein Studium bezahlt?!!!
Markus B. schrieb:
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> smutje schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Oha. Da würd' ich nicht drauf wetten. Seelenverkäufer findest Du auch in
> > deutschen Seehäfen.
>
> Oder auch bei jeder Musterung.
>
> Oder hat man euch nicht auch erklärt, das der Bund so endlos geil ist und
> dir einen tollen, verantwortungsvollen, abwechslungsreichen Job bietet und
> dir sogar noch dein Studium bezahlt?!!!
ne, hat mir der mann bei der musterung(oder wars ne Frau? kp mehr) nicht erzählt, hätte er aber machen sollen, denn dann hätte er absolut recht gehabt.
Ist halt nicht jeder ein schwacher linksextremer kiffer. Und übrigens - ich war mit mehr als einem deutschen "Seelenverkäufer" im Einsatz^^
Nein. Aber er hat blöd gekuckt, als ich als einer von 7 zu musternden _nicht_ die Hand hob, als er in die Runde fragte, wer hier alles verweigern will.
Bei mir war das übrigens ein Angestellter des Kreiswehrersatzamtes und kein "Bundi" und dem ist das sowas von egal, ob Du zum Bund willst oder nicht.
Muss ich dann jetzt schon wieder in den Spind von Davy Jones zu den mueffelnden Sportsocken ?
der christlichen Partei welche Du sicherlich gwählt haben dürftest. Auch die christlich-pedofilen Lehrkräfte könnten Deine Empfehlung sicherlich gut gebrauchen.
Hinzukommt noch dass Du selbst auch noch nicht einmal eine Ahnung hast was unserere Gesetzgebung betrifft.
Ich finde dass dies ein sehr schöner Beitrag war. Kompliment, allerdings nichts wirklich neues. Es gab schon einmal, vor Jahren, etwas in ähnlicher Form.
Hinzukommt dass der Lerneffekt, zumindest bei Hohlköppen die sich Sonnstag in ihrer christlichen/religiösen Gemeinde zusammenfinden, eine nachhaltige Wirkung gehabt haben dürfte, wenn diese es denn verstanden haben, was man allerdings fast schon bezweifeln muss...:/
[x] sinnvoll
So sinnvoll dass es schon eine Auszeichnung verdient hätte ;)
Allerdings auch nichts wirklich neues. Gab es vor Jahren/Jahrzehnten schon einmal in ähnlicher Form.
§138 BGB sagt:
> (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten
Ich komme somit auf eine Sittenwidrigkeit, da eine solche unerwartete Klausel in den AGB eines Onlineshops, die weder zur Geschäftsabwicklung nötig ist, noch an prominenter Stelle mit all ihren Konsequenzen benannt wird, durchaus gegen die guten Sitten verstößt. Desweiteren ist die Seele als unsterblich anzunehmen, sodass ein derartiges Geschäft einer ewigen illegalen Sklaverei gleichkäme, was alleine schon deshalb eine Sittenwidrigkeit ergibt.
Auch §305 Absatz c BGB kommt in Betracht ("Überraschende Klausel")
Desweiteren:
> Wollen wir dieses Recht ausüben, erklären Sie, uns Ihre unsterbliche Seele, mit allen damit verbundenen Rechten, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von gamesation.co.uk oder einem seiner bevollmächtigten Diener zu übergeben
Da eine solche Übergabe unmöglich ist, scheitert dieser Vertragsteil schon daran. Der restliche Vertrag ist jedoch weiterhin gültig. (Salvatorische Klausel)
Zusätzlich wird die Existenz einer unsterblichen Seele angenommen. Dies kann im Rechtssystem eines säkularen Staates eigentlich nicht als relevant behandelt werden.
Bis die Tage,
KK
----------------------------------------------------------
Mach dir deine eigenen Götter, und unterlasse es, dich mit einer schnöden Religion zu beflecken.
(Epikur, griech. Phil., 341-270 v.Chr.)
Wikifan schrieb:
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> Ich komme somit auf eine Sittenwidrigkeit, da eine solche unerwartete
> Klausel in den AGB eines Onlineshops, die weder zur Geschäftsabwicklung
> nötig ist, noch an prominenter Stelle mit all ihren Konsequenzen benannt
> wird, durchaus gegen die guten Sitten verstößt. Desweiteren ist die Seele
> als unsterblich anzunehmen, sodass ein derartiges Geschäft einer ewigen
> illegalen Sklaverei gleichkäme, was alleine schon deshalb eine
> Sittenwidrigkeit ergibt.
So ein gequirrlten Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Die Klausel ist nichtig, weil sie nicht ernst gemeint ist.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__118.html
Es verstößt sicherlich nicht gegen die guten Sitten, wenn du in deinen Vertrag schreibst, was deine Vertragsbedingungen sind. Hier ist eher auf die unerwartete Klausel in den AGB Bezug zu nehmen.
Siehe dazu:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__305c.html
Zusätzlich wird die Seele im deutschen Rechtssystem sicherlich nicht als "unsterblich" angesehen, wohl vielmehr als nicht existent. Da kein materieller Bezug hergestellt werden kann...
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