Die Händler seien dafür verantwortlich zu prüfen, dass ihre Lieferanten die von ihnen verkaufte Technik korrekt lizenzieren. selten so einen schwachsinn gelesen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich das das Gerät allen bestimmungen entspricht und nicht der händler...
Du hast recht.
Vermutlich haben sie auch Tevion und Silvercrest verklagt, aber die Medien reagieren dann ja nicht.
Daher gleich auch Lidl und Aldi
das schafft Publicity
flasherle schrieb:
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> Die Händler seien dafür verantwortlich zu prüfen, dass ihre Lieferanten die
> von ihnen verkaufte Technik korrekt lizenzieren. selten so einen
> schwachsinn gelesen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich das das Gerät
> allen bestimmungen entspricht und nicht der händler...
Daß es Schwachsinn ist steht selbst für Laien völlig außer Frage, aber das muß noch lange nicht heißen daß sie es nicht trotzdem genau so durchgezogen haben.

Ach, wenn die Handelsketten beim Fleisch die gesamte Liederkette kontrollieren können, dann müsste das doch auch bei Konsumelektronik aus kontrolliertem Anbau funktionieren ;)
Ansonsten, ja.. selten so einen Müll gelesen. Spätestens der Importeur hier sollte die Lizenzabgaben bezahlt haben.
Richtig. Spinner wie MPEG LA sollte man wegen vorsaetzliche Taeuschung der Justiz in betruegerischer Absicht erstmal ein paar Jahre hinter Gitter stecken, damit diese Idioten mal lernen, sich zu benehmen und klarzukommen.
flasherle schrieb:
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> Die Händler seien dafür verantwortlich zu prüfen, dass ihre Lieferanten die
> von ihnen verkaufte Technik korrekt lizenzieren. selten so einen
> schwachsinn gelesen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich das das Gerät
> allen bestimmungen entspricht und nicht der händler...
Falsch. Der Verkäufer ist sein Produkt verantwortlich und nicht sein Zulieferer.
Du würdest auch nicht Thyssen-Krupp verklagen, wenn bei Deinem Mercedes der Kotflügel nach 3 Monaten durchgerostet ist.
Ingenieur schrieb:
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> Falsch. Der Verkäufer ist sein Produkt verantwortlich und nicht sein
> Zulieferer.
>
> Du würdest auch nicht Thyssen-Krupp verklagen, wenn bei Deinem Mercedes der
> Kotflügel nach 3 Monaten durchgerostet ist.
Interessantes Gleichnis, leider aber völlig daneben.
In diesem Fall würde irgendjemand Mercedes weg des Kotflügels abmahnen/verklagen/sonstwas weil das Material, welches sie von Thyssen bezogen haben, bei ihnen geklaut wurde.

Man kann allerdings auch anders argumentieren:
Aldi und Lidl arbeitet sehr direkt mit den ihnen sehr eng und langfristig verbundenen Zulieferern zusammen. Teilweise werden Geräte verkauft welche speziell für Aldi / Lidl gefertigt werden und mit den Einkäufern von Aldi / Lidl zusammen spezifiziert werden.
Die Einkäufer von Aldi / Lidl sind in ihrem Bereich auch keine Kleinkrämer sondern Profis welche die Gegebenheiten und Fragestellungen genau kennen.
Großeinkäufer schrieb:
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> Die Einkäufer von Aldi / Lidl sind in ihrem Bereich auch keine Kleinkrämer
> sondern Profis welche die Gegebenheiten und Fragestellungen genau kennen.
Ich habe schon einige Einkäufer erlebt, aber von dieser Gattung habe ich noch nie gehört. Ich glaube daß sowas gar nicht zulässig wäre. ;)

1. Leider stimmt es, letztendlich ist der Händler / in Verkehrbringer für die Produkte und die entsprechenden Lizenzen der Ansprechpartner, er muss sich vergewissern das die Abgaben entrichtet sind erstrecht wenn er, wie bei Eigenmarken üblich auch mit dem Hersteller gleich zusetzten ist bzw. als Importeur anzusehen ist.
2.Bei solchen Geräten um die es hier geht gehen die Firmen auf Großhändler zu und sagen denen ich möchte eine "Lila Kuh mit fünf Beinen" und die Großhändler besorgen dann die Sachen welche von den Ketten Verkauft werden.
Patente sind was Feines, ein garantiertes Monopolrecht.
Der Patentinhaber kann jeden belangen, der die patentierte Sache
herstellt, vertreibt, nutzt, etc und keine Lizenz vorweisen kann.
Das kann der Hersteller sein, der Händler, der Endkunde. Man
pickt sich halt den raus, bei den man mit geringstem Aufwand
den höchsten Erfolg erwarten kann.
Endkunde: lohnt nicht, zig Einzelklagen um Peanuts-Beträge, Nach-
weis schwierig.
Hersteller: sitzt in China ...
Händler: genau der richtige, eine Klage über zig-tausend Geräte,
Nachweis trivial.
Ingenieur schrieb:
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> flasherle schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Die Händler seien dafür verantwortlich zu prüfen, dass ihre Lieferanten
> die
> > von ihnen verkaufte Technik korrekt lizenzieren. selten so einen
> > schwachsinn gelesen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich das das
> Gerät
> > allen bestimmungen entspricht und nicht der händler...
>
> Falsch. Der Verkäufer ist sein Produkt verantwortlich und nicht sein
> Zulieferer.
>
> Du würdest auch nicht Thyssen-Krupp verklagen, wenn bei Deinem Mercedes der
> Kotflügel nach 3 Monaten durchgerostet ist.
So funktioniert das nicht. Es wäre so als wenn man den Autohändler für den Kotflügel verantwortlich machen würde aber das ist natürlich Blödsinn.
ALdi ist nur Wiederverkäufer und verkauft die Ware 1:1 wie erhalten. Mercedes verkauft die von Tyssen-Krupp bezogenen Waren aber nicht 1:1 und darum ist der Vergleich nicht standhaft.
_Michael_ schrieb:
---
> So funktioniert das nicht.
Im deutschen Rechtssystem schon, und das ist auch gut so, wenn man mal etwas überlegt.
>Es wäre so als wenn man den Autohändler für den
> Kotflügel verantwortlich machen würde aber das ist natürlich Blödsinn.
Nein, der Händler ist immer der alleinige Ansprechpartner. Nur er ist Dir gewährleistungspflichtig, er ist der Inverkehrsbringer.
Natürlich sichern sich die Händler bei Ihren Lieferanten mit entsprechenden Garantien ab, und bei Autos lässt sich die Garantie z.B. über en Hersteller händlerunabhängig nutzen. Das ist aber über das gesetzliche Maß hinausgehend und damit nicht selbstverständlich.
> ALdi ist nur Wiederverkäufer und verkauft die Ware 1:1 wie erhalten.
"nur"? Allein der Verkäufer ist Verantwortlicher gegenüber den Kunden. Ein Hersteller bietet verfaulte Marmelade als Dünger an, ein windiger Händler verkauft diese als Bio-Marmelade an Endkunden. Da soll der Hersteller haften? Lächerlich.
Der Handel hat eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe: Er muss für das Produkt geradestehen, was er verkauft.
Er kann sich absichern durch gute Auswahl und entsprechende Haftungsvertrage mit den Lieferanten, mit Bankbürgschaften etc.
Wenn er das nicht tut, ist es sein Risiko, nicht das des Kunden, der den Hersteller in China ja nicht einmal greifen kann.
> Mercedes verkauft die von Tyssen-Krupp bezogenen Waren aber nicht 1:1 und
> darum ist der Vergleich nicht standhaft.
Die Chinesen raubkopieren ein deutschen Produkt 1:1, was hier strafbar ist, in China aber egal ist. Dann kommt ein deutscher Händler wie Aldi, kauft es dort und vertreibt es hier. Da soll der Händler nicht schuldig sein?
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