Das ist wohl eher wieder so ein nach "Erfolg" bezahlter Ami-Anwalt, der nach dem Motto vorgeht "Versuchen kann man es ja mal".
Aber egal was die geraucht haben, ich möchte auch etwas davon!
Ice
IceRa schrieb:
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> Das ist wohl eher wieder so ein nach "Erfolg" bezahlter Ami-Anwalt, der
> nach dem Motto vorgeht "Versuchen kann man es ja mal".
> Aber egal was die geraucht haben, ich möchte auch etwas davon!
>
> Ice
Vielleicht ist auch sein deutscher Kollege im Augenblick etwas klamm. Schließlich schicken Anwälte ja meist so oder so eine Rechnung, unabhängig davon ob sie nun recht haben oder nicht.
IceRa schrieb:
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> Das ist wohl eher wieder so ein nach "Erfolg" bezahlter Ami-Anwalt, der
> nach dem Motto vorgeht "Versuchen kann man es ja mal".
> Aber egal was die geraucht haben, ich möchte auch etwas davon!
>
> Ice
Wieso Europa? In den USA, Australien und anderen Staaten außerhalb Europas kannst du genauso gut bei Aldi einkaufen. Aldi ist längst ein "Global Player". Verklagen sie eben Aldi in Australien oder wo auch immer das Patent gültig ist...
Richtig. Lidl und Aldi sind die beiden großen Player. Die werden nur verklagt weil Sie eben in den entsprechenden Ländern, in denen Softwarepatente Gültigkeit haben, Filialen haben. Norma z.B. wäre vor solchen Klagen sicher.
Was hat MPEG-2 mit Software Patenten zutun? Der Algorithmus ist nun mal patentiert (genauso wie MP3) und dafuer braucht man eine Lizenz.
Patentierter Algorithmus = Softwarepatent
Es gibt keine juristische Definition des Begriffs Softwarepatent.
[...]
Nach deutscher und europäischer Praxis ist eine computerimplementierte Erfindung dann patentfähig, wenn sie einen technischen Beitrag liefert.
[...]
Die Möglichkeiten zur Patentierung von Software sind international sehr unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich ist Software weltweit ebenfalls durch das Urheberrecht/Copyright geschützt. Das Urheberrecht schützt eine konkrete Implementierung, das Verfahren an sich, das einem Programm zugrunde liegt, aber nur sehr eingeschränkt[1]. Es ist also möglich, dieselbe Idee in einem anderen Programm umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Strittig ist, ob ein solches Schutzinteresse berechtigt ist und ob Patentrecht das ökonomisch angemessene Instrument für die angenommene Schutzlücke ist.
Nach deutscher und europäischer Praxis ist eine computerimplementierte Erfindung dann patentfähig, wenn sie einen technischen Beitrag liefert.
"Softwarepatent" ist etwas schwammig, aber es gibt alleine in Deutschland zich tausende! (Ich glaube das waren vor 2 Jahren fast 50000 ... google mal selber. Da findeste ne ganze Menge zu.)
Falsch!
Algorythmen können auch in Hardware gegossen werden. Was meinst, was ein Hardware Decoder bzw. Encoder ist? Ein Stück Software?
Für MPEG encoding /decoding musste man schon immer patentlizenzen bezahlen.
Softwarepatent hin oder her:
Wenn man MPEG krams benutzt, sollte man bezahlenm, sonst bekommt man schnell einen auf den Deckel.
Vielleicht gewinnen LIDL bzw. ALID den Prozess ja, das wäre toll für alle die keine MPEG Lizenzen bezahlen können / oder wollen.
ist das dort Aldi Süd oder Nord?
wikipediaman schrieb:
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> Nach deutscher und europäischer Praxis ist eine computerimplementierte
> Erfindung dann patentfähig, wenn sie einen technischen Beitrag liefert.
Was heißt das schon?
Schelm schrieb:
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> Patentierter Algorithmus = Softwarepatent
Nein, sondern ein normales Patent. Patente werden nicht auf Dinge vergeben, sondern auf Erfindungen (sprich Verfahren).
Wenn ich ein Verfahren finde, wie man aus Scheiße Gold machen kann, dann lass ich mir das patentieren. Das ist aber auch nur ein Algorithmus. Ich patentiere ja nicht Scheiße und auch nicht Gold.
Richtig.
Schön, dass es einer verstanden hat und erklärt.
Wenn dann eher Hofer, das internationale Pendant der eher erfolglosen Aldi Gruppe.
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